
Rechtsfrage des Tages:
Früher war der Sommerschlussverkauf eine feste Tradition im Jahr. Und auch jetzt werben viele Unternehmen wieder mit satten Rabatten. Gibt es also doch noch einen Sommerschlussverkauf? Und welche Regeln gelten für Umtausch und Rückgabe während der Summer-Sales?
Antwort:
Juli und August sind die Monate, in denen Sommerbekleidung und andere saisonale Artikel oft günstiger angeboten werden. Die Unternehmen möchten Platz für neue Ware schaffen und viele Kunden anziehen. Obwohl der Sommerschlussverkauf offiziell abgeschafft wurde, bleibt diese Verkaufstradition beliebt.
Adieu Rabattgesetz
Der Sommerschlussverkauf existiert im klassischen Sinne nicht mehr. Das liegt daran, dass das Rabattgesetz abgeschafft wurde. Früher gab es klare Regeln für Rabatte im Handel. Jetzt kann jedes Unternehmen selbst entscheiden, wann und wie es Rabatte anbietet. Trotz der Abschaffung hat sich der Summer-Sale, wie er jetzt meist modern heißt, als effektive Methode etabliert, um alte Lagerbestände zu verkaufen. Es gibt allerdings keine feste zeitliche Grenze mehr. Viele Händler nutzen nach wie vor den Zeitraum von Juli bis August für ihre Angebote.

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Reklamation auch im Sale
Für Umtausch und Rückgabe gelten die gleichen Regeln wie immer. Wenn ein Artikel mangelhaft ist, können Sie einen Austausch oder eine Reparatur verlangen. Wenn das nicht klappt, können Sie vom Kauf zurücktreten. Wenn Sie jedoch nach dem Kauf feststellen, dass Sie das Sommerkleid doch nicht mögen, kommt es auf die Kulanz des Verkäufers an.
Kleine Fehler
Kaufen Sie Artikel mit „kleinen Fehlern“ oder „2. Wahl“, können Sie oft keinen Mangel geltend machen. In solchen Fällen wissen Sie bereits, dass der Artikel kleine Mängel aufweisen kann und haben sich bewusst für den Kauf der vergünstigten B-Ware entschieden.
Umtausch aus Kulanz
Es gibt kein allgemeines Umtauschrecht für Ware aus dem Ladengeschäft, die Ihnen nicht gefällt. Besonders im Schlussverkauf wollen Händler oft keine verkaufte Ware mehr zurücknehmen. Informieren Sie sich daher vor dem Kauf über die Rückgaberegeln. Achten Sie darauf, ob reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist. Im Online-Handel haben Sie hingegen ein Widerrufsrecht, auch für reduzierte Artikel. Es gelten nur die üblichen Ausnahmen, zum Beispiel für individuell angefertigte Ware.
Stand: 07.07.2025