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Wann kann ich mein Fitnessstudio kündigen?

Vertrag prüfen

Wollen Sie endlich wieder mehr Sport machen? Bevor Sie sich an ein Fitnessstudio binden, sollten Sie die Kündigungsmöglichkeiten kennen.

Ein Mann ist im Fitnessstudio.

Rechtsfrage des Tages:

Wollen Sie sich sportlich mal wieder richtig in Schwung bringen, stehen Ihnen unzählige Fitnessstudios mit unterschiedlichsten Programmen zur Verfügung. Was müssen Sie beachten, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen?

Antwort:

Lautet Ihr Motto fürs neue Jahr, mal wieder richtig Sport zu treiben, dann geht es Ihnen wie vielen anderen. Ein guter Beleg dafür ist die hohe Anzahl unterschiedlichster Fitnessstudios. Diese bieten tatsächlich eine gute Möglichkeit, unter fachkundiger Anleitung und in Gesellschaft Gleichgesinnter etwas für die eigene Gesundheit und das Wohlbefinden zu tun. Wer aber bislang nicht so sportlich unterwegs war, kann auch schnell wieder die Lust verlieren. Ärgerlich, wenn Sie dann noch Monate weiterzahlen müssen, ohne die Angebote zu nutzen.

Warum ist eine Probezeit sinnvoll?

Vor dem Vertragsschluss sollten Sie immer ein Probetraining vereinbaren. Dabei können Sie testen, ob Ihnen das Studio, die Betreuung und das Konzept gefallen. Für so manch einen kann es auch sinnvoll sein, zunächst nur eine Zehnerkarte zu erwerben. So können Sie erstmal prüfen, wie beharrlich Sie das Sportprogramm in Ihren Alltag einbauen können. Sollte es mit Ihrer Disziplin dann doch nicht so gut laufen, sind Sie noch nicht vertraglich gebunden. Denn häufig sind Verträge mit Fitnessstudios auf eine längere Zeit ausgelegt. Der Nachteil ist allerdings meist, dass Einzelkarten oder kurze Verträge deutlich teurer sind, als wenn Sie sich gleich für ein ganzes Jahr verpflichten.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Wie lange kann ein Vertrag mich binden?

Nach der Rechtsprechung sind Vertragsbindungen bis zu zwei Jahren zulässig. Allgemeine Vertragsklauseln, die eine längere Laufzeit als 24 Monate vorsehen, können hingegen unwirksam sein. Beachten Sie, dass eine vorzeitige ordentliche Kündigung des Vertrages bei einer wirksamen Vertragsbindung in aller Regel nicht möglich ist. Haben Sie keine Lust mehr auf Sport, müssen Sie trotzdem die Beiträge zahlen. Selbst, wenn Sie das Angebot nicht nutzen. Eine außerordentliche Kündigung ist hingegen stets möglich. Vertraglich kann dies auch nicht ausgeschlossen werden.

Kann ich aus gesundheitlichen Gründen kündigen?

Ein möglicher außerordentlicher Kündigungsgrund kann beispielsweise eine Erkrankung sein, die Ihnen eine sportliche Betätigung verbietet.

Gut zu wissen

Als Nachweis darf das Studio kein ärztliches Attest verlangen, in dem Art und Ausmaß Ihrer Erkrankung genau benannt sind. Eine Bescheinigung Ihres Arztes über eine bestehende Sportunfähigkeit sollten Sie aber schon beifügen.

Ist die Erkrankung vorübergehend, kann der Vertrag für diese Zeit ausgesetzt werden. Bei dauerhafter Sportunfähigkeit steht einer kurzfristigen Beendigung des Vertrages nichts im Wege.

Verlängert sich der Vertrag automatisch?

Ist die Erstlaufzeit um, stellt sich die Frage, wie es weitergeht. Haben Sie Ihren Fitnessvertrag ab dem 01. März 2022 abgeschlossen, darf sich der Vertrag nicht für einen bestimmten festen Zeitraum verlängern. Eine Verlängerung ist nur noch für unbestimmte Zeit mit einer regulären Kündigungsfrist von höchstens einem Monat zulässig. Bei älteren Verträgen ist hingegen eine Bindung für einen längeren Zeitraum durchaus noch zulässig. Die Grenze zieht die Rechtsprechung aber auch hier bei einer Verlängerung von höchstens einem Jahr.

Kann ich bei einer Preiserhöhung kündigen?

So ohne Weiteres darf das Fitnessstudio die Preise nicht erhöhen. Allerdings werden Sie in den meisten Verträgen im Rahmen der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) sogenannte Preisanpassungsklauseln finden. Solche Klauseln müssen für ihre Wirksamkeit strenge Voraussetzungen erfüllen. Ohne wirksame Klausel müssten Sie der Preiserhöhung zustimmen. Ob Ihr Fitnessstudio die Preise rechtmäßig erhöht und ob Sie in einem solchen Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht haben oder der Erhöhung wirksam widersprechen können, kommt immer auf die vertragliche Ausgestaltung an. Übrigens kann auch die Vereinbarung einer Service-Pauschale unwirksam sein. In der Regel ist diese nur zulässig, wenn transparent über eine Gegenleistung dafür informiert wird und diese Gegenleistung auch entsprechend gleichwertig ist.

Was muss ich bei der Kündigung beachten?

Wollen Sie sich endgültig aus dem Fitnessstudio verabschieden, sollten Sie zunächst nach der Kündigungsfrist schauen. Diese finden Sie im Vertrag oder den AGB. Hat sich Ihr Abovertrag, den Sie nach dem 1. März 2022 abgeschlossen haben, automatisch verlängert, gilt die Kündigungsfrist von einem Monat. Das Kündigungsschreiben sollten Sie per Einschreiben an den Betreiber verschicken oder sich den Empfang persönlich quittieren lassen. Auch wenn meist eine E-Mail rechtlich ausreicht, kriegen Sie im Streitfall Probleme mit der Beweisbarkeit.

Vergleichen und ausprobieren

Mittlerweile gibt es die unterschiedlichsten Arten von Sportstudios. Manche legen einen Schwerpunkt auf medizinische Aspekte, andere bieten viele Kurse oder das Training an speziellen Geräten an. Es lohnt sich auf jeden Fall, die verschiedenen Sportmöglichkeiten zu vergleichen und auch bei einem Probetraining auszuprobieren. Vielleicht bietet auch Ihr örtlicher Sportverein für kleine Mitgliedsbeiträge Fitnesskurse an. Machen Sie sich schlau. So haben Sie die Möglichkeit, den für Sie idealen Sport zu finden.

Stand: 17.12.2025

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