Rechtsfrage des Tages:
„Wenn Du das schaffst, übernehme ich einen Monat das Staubsaugen.“ Kaum jemand dürfte nicht schon einmal mit einem Freund gewettet haben. Was aber, wenn der Verlierer der Wette seine Wettschuld nicht einlösen will?
Antwort:
Wetten, dass Du morgen wieder unpünktlich bist? So oder so ähnlich bahnen sich viele Wetten zwischen Freunden und Verwandten an. Meist vereinbaren die Kontrahenten zusätzlich eine Wettschuld, etwa die Bezahlung des gemeinsamen Essens oder die Übernahme des Abwaschs für die nächste Woche. Wer sich einen solchen Spaß erlaubt, sollte seine Wettschuld auch einlösen. Einklagen kann der Gewinner seinen „Anspruch“ aber nicht.
Ehrenschulden
Der Volksmund tut trotz gelegentlicher Rechtsirrtümer häufig doch Wahrheit kund. Wettschulden sind tatsächlich Ehrenschulden. Eindeutig geregelt ist dies in § 762 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Durch ein Spiel oder eine Wette wird keine Verbindlichkeit eingegangen. Sicherlich mag es eine moralische Verpflichtung geben, seine Wettschulden zu erfüllen. Einen rechtlichen Anspruch darauf hat der Gewinner jedoch nicht. Mit einer Klage würde er vor Gericht scheitern.
Rückforderung nicht möglich
Gleiches gilt, wenn Sie einen Spieleinsatz geleistet oder schon einen Teil Ihrer Spielschulden bezahlt haben. Beschleicht Sie die Reue, können Sie Geleistetes nicht zurückfordern. Da eben keine Verbindlichkeit entsteht, können Sie die Zahlung oder sonstige Leistung auch nicht herausverlangen.
Anders bei Lotterie
Etwas anderes gilt beispielsweise bei bestimmten Anbietern von Sportwetten oder Lotterien. Sind diese von staatlicher Seite genehmigt worden, haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf Auszahlung des Gewinns. Diese Wettspiele richten sich nach dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland. Auf dessen Basis haben die Bundesländer mit Ausnahme von Schleswig-Holstein Ausführungsgesetze zur genauen Regelung erlassen. Eine staatliche Genehmigung brauchen beispielsweise auch Spielbanken und Glücksspielautomaten. Haben Sie also bei einem lizenzierten Anbieter von Sportwetten gewonnen, können Sie auf eine Auszahlung hoffen. Bleibt diese aus, können Sie mit guten Chancen vor Gericht ziehen. Voraussetzung ist dann aber, dass Sie Ihrerseits Ihren Wetteinsatz geleistet haben.
Pokern mit Freunden illegal?
Vom Grundsatz her ist es nicht verboten, im privaten Kreis auch um Geld oder Sachpreise zu spielen. Allerdings müssen Sie dabei einige Regeln beachten. So darf das Spiel nur in privaten Räumen stattfinden. In Ihrer Stammkneipe dürfen Sie nicht um Geld spielen. Außerdem dürfen Sie nur kleinere Beträge einsetzen. Ein nicht unerheblicher Einsatz macht auch die private Pokerrunde am Wohnzimmertisch illegal. Letztlich darf Ihr privates Glücksspiel nicht gewohnheitsmäßig stattfinden. Gegen ein gelegentliches Treffen mit Ihren Spielpartnern ist nichts einzuwenden. Regelmäßige Treffen, beispielsweise jeden zweiten Freitag im Monat, gelten als gewohnheitsmäßig und sind nicht erlaubt.
Wetten nicht leichtfertig eingehen
Auch wenn Sie private Wettschulden nicht einklagen können, kann zumindest privater Ärger drohen. Daher sollten Sie auch solche Wetten nicht leichtsinnig eingehen. Dies gilt zumindest dann, wenn ein Teil die Wette wirklich ernst nimmt. Abseits der Juristerei gehen Sie zumindest eine moralische Verpflichtung ein.
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