Zum Inhalt springen

Staatliche Hilfe für ABC-Schützen

Geld für Schulzeug

Der neue Schulranzen, Hefte und Stifte: Das geht ganz schön ins Geld. Erfahren Sie hier, wie Sie staatliche Hilfe beantragen können.

Staatliche Hilfe für ABC-Schützen

Rechtsfrage des Tages

Noch ist Sommerferienzeit. Aber schon bald startet die Schule wieder und stellt viele Eltern vor finanzielle Probleme. Welche Zuschüsse können Sie beantragen?

Antwort:

Jedes neue Schuljahr stellt Eltern vor eine finanzielle Herausforderung. Die Kinder brauchen neue Schulbücher. Hefte und Arbeitsmaterial müssen angeschafft werden. Das kann ganz schön ins Geld gehen. Steht dann noch ein neuer Schulranzen an, herrscht bald Ebbe im Portemonnaie. Mit einigen Tricks können Sie aber bares Geld sparen. Und bedürftige Familien erhalten einen staatlichen Zuschuss.

Was macht die Schule so teuer?

In vielen Familien ist das Geld eher knapp. Auch die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass Eltern aufgrund von plötzlicher Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit sparen müssen. Demnächst startet das neue Schuljahr und damit stehen auch wieder einige Investitionen auf dem Plan. Neben Schulbüchern und Arbeitsmaterial muss vielleicht auch ein neuer Ranzen her. ABC-Schützen träumen von einer schicken Schultüte und eine kleine Einschulungsfeier mit der Familie gehört zum Schulstart eigentlich dazu. Außerdem fordern Schulen meist besondere Stifte, spezielle Hefte und ausgewählte Malkästen.

Früh planen, Angebote nutzen

Nicht erst kurz vor Schulbeginn locken die Geschäfte mit günstigen Angeboten. Fangen Sie frühzeitig an, das Schulmaterial zusammenzusammeln, können Sie das eine oder andere Schnäppchen machen. Nutzen Sie dafür die Listen, die die Schulen in der Regel ausgeben. Dort finden Sie alle notwendigen Materialien, die Sie den Sommer über schon einkaufen können. Viele Dinge wie Schulranzen oder Turnbeutel können günstig gebraucht gekauft werden. Kinder wachsen schnell aus ihren Schulsachen heraus und die Geschmäcker wandeln sich. Gepflegte, gebrauchte Schulutensilien können Sie beispielsweise auch im Internet finden. Damit nach dem Schulstart nicht gleich die ersten Sachen verschwinden, können Sie Stifte, Hefte und Turnsachen mit dem Namen Ihres Kindes beschriften.

Staatliche Unterstützung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Kinder und deren Eltern eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets werden finanziell schwache Familien unterstützt. Das Starke-Familien-Gesetz sieht eine weitreichende Unterstützung vor. Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf die Bildungs- und Teilhabeleistungen, wenn sie Grundsicherung zur Arbeitssuche oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Anspruchsberechtigt sind auch Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Weitere Ausnahmefälle der sogenannten Bedarfsauslösung sind ebenfalls möglich.

Was wird gefördert?

Haben Sie Anspruch auf Leistung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, stehen Ihnen für Ihr Kind oder Ihrem Kind direkt verschiedene Leistungen zu. So können leistungsberechtigte Kinder Lernförderung in Anspruch nehmen, ohne dass die Versetzung gefährdet sein muss. Das Mittagessen und die Beförderung zur Schule sind kostenfrei möglich und der Schulbedarf wird finanziell unterstützt. So beteiligt sich der Staat pro Schuljahr mit 100 Euro am persönlichen Schulbedarf für das erste Halbjahr und weiteren 50 Euro für das zweite Halbjahr. Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten können zusätzlich übernommen werden.

Förderung auch außerhalb der Schule

Natürlich endet der Bedarf von jungen Leuten nicht mit dem Verlassen des Schulgebäudes. Daher sieht das Bildungs- und Teilhabepaket auch eine Unterstützung bei Kultur, Sport und der sozialen Teilhabe vor. Förderungen sind beispielsweise möglich für die Mitgliedschaft in Sportvereinen oder die Teilnahme an Musikunterricht.

Wo bekommen Sie die Förderung?

Zuständig für die Umsetzung des Bildungspakets sind die Kreise und kreisfreien Städte. In der Regel können Sie sich ans Jobcenter wenden, wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen. Dort erhalten Sie Informationen und können entsprechende Anträge stellen. Familien mit Sozialhilfebezug, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz müssen sich an ihr Bürgeramt oder die Kreisverwaltung wenden. Dort werden ihnen die richtigen Stellen benannt. Das Jobcenter ist in diesen Fällen nicht zuständig.

Auch interessant:

ERGO Versicherung

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie garantiert den passenden Tarif. Z. B. den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: