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Staatliche Hilfe für Abc-Schützen

Geld für Schüler

Der neue Schulranzen, zahlreiche Hefte und Stifte: Das geht ganz schön ins Geld. Können Sie hierfür staatliche Zuschüsse beantragen?

Schulkinder rennen fröhlich den Gang entlang.

Rechtsfrage des Tages

Noch ist in vielen Bundesländern Sommerferienzeit. Aber schon bald startet die Schule auch dort wieder und stellt viele Eltern vor finanzielle Probleme. Welche Zuschüsse können Sie beantragen?

Antwort:

Jedes neue Schuljahr stellt Eltern vor eine finanzielle Herausforderung. Die Kinder brauchen neue Schulbücher. Hefte und Arbeitsmaterial müssen angeschafft werden. Das kann ganz schön ins Geld gehen. Steht dann noch ein neuer Schulranzen an, herrscht bald Ebbe im Portemonnaie. Mit einigen Tricks können Sie aber bares Geld sparen. Und bedürftige Familien erhalten einen staatlichen Zuschuss.

Schule ist teuer

In vielen Familien ist das Geld eher knapp. Demnächst startet das neue Schuljahr und damit stehen auch wieder einige Investitionen auf dem Plan. Neben Schulbüchern und Arbeitsmaterial muss vielleicht auch ein neuer Ranzen her. Abc-Schützen träumen von einer schicken Schultüte und eine kleine Einschulungsfeier mit der Familie gehört zum Schulstart eigentlich dazu. Außerdem fordern Schulen meist besondere Stifte, spezielle Hefte und ausgewählte Malkästen. Ist das Schuljahr dann gestartet, reißen Ausflüge und Klassenfahrten das nächste Loch in die Haushaltskasse.

Ausschau nach Angeboten

Nicht erst kurz vor Schulbeginn locken die Geschäfte mit günstigen Angeboten. Fangen Sie frühzeitig mit dem Sammeln des Schulmaterials an, können Sie das eine oder andere Schnäppchen machen. Nutzen Sie dafür die Listen, die die Schulen in der Regel ausgeben. Dort finden Sie alle notwendigen Materialien, die Sie den Sommer über schon einkaufen können. Viele Dinge wie Schulranzen oder Turnbeutel können Sie auch günstig gebraucht kaufen. Kinder wachsen schnell aus ihren Schulsachen heraus und die Geschmäcker wandeln sich. Gepflegte gebrauchte Schulutensilien können Sie auf Basaren oder auch im Internet finden. Damit nach dem Schulstart nicht gleich die ersten Sachen verschwinden, können Sie Stifte, Hefte und Turnsachen mit dem Namen Ihres Kindes beschriften.

Unterstützung vom Staat

Unter bestimmten Voraussetzungen können Kinder und deren Eltern eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets werden finanziell schwache Familien unterstützt. Das Starke-Familien-Gesetz sieht eine weitreichende Unterstützung vor. Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf die Bildungs- und Teilhabeleistungen, wenn sie Grundsicherung zur Arbeitssuche oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Anspruchsberechtigt sind auch Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Weitere Ausnahmefälle der sogenannten Bedarfsauslösung sind ebenfalls möglich. Weitere Informationen finden Sie im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Was wird gefördert?

Haben Sie einen Anspruch nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, stehen Ihnen für Ihr Kind oder Ihrem Kind direkt verschiedene Leistungen zu. So können leistungsberechtigte Kinder Lernförderung in Anspruch nehmen, ohne dass die Versetzung gefährdet sein muss. Das Mittagessen und die Beförderung zur Schule sind kostenfrei möglich und der Schulbedarf wird finanziell unterstützt. So beteiligt sich der Staat pro Schuljahr mit 174 Euro am persönlichen Schulbedarf pro Kind und Schuljahr. Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten können zusätzlich übernommen werden.

Sport und Spaß

Natürlich endet der Bedarf von jungen Leuten nicht mit dem Verlassen des Schulgebäudes. Daher sieht das Bildungs- und Teilhabepaket auch eine Unterstützung bei Kultur, Sport und der sozialen Teilhabe vor. Förderungen sind beispielsweise möglich für die Mitgliedschaft in Sportvereinen oder die Teilnahme am Musikunterricht.

Wo beantragen?

Zuständig für die Umsetzung des Bildungspakets sind die Kreise und kreisfreien Städte. In der Regel können Sie sich ans Jobcenter wenden, wenn Sie Bürgergeld oder Sozialgeld beziehen. Dort erhalten Sie Informationen und können entsprechende Anträge stellen. Familien mit Sozialhilfebezug, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz müssen sich an ihr Bürgeramt oder die Kreisverwaltung wenden. Dort werden ihnen die richtigen Stellen genannt. Das Jobcenter ist in diesen Fällen nicht zuständig.

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