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Hüllenlos auf dem Balkon sonnen

Nahtlose Bräune

Hüllenlose Sonnenbäder auf Balkonien können schnell zum Reizthema mit den Nachbarn werden. Aber ist es nun erlaubt oder verboten?

Balkon mit Pflanzen und zwei Stühlen.

Rechtsfrage des Tages:

Egal, ob es Ihnen um die nahtlose Bräune geht oder Sie Verfechter der Freikörperkultur sind. Nicht überall dürfen Sie sich hüllenlos sonnen. Dürfen Sie auf Ihrem Balkon alle Kleidung von sich werfen?

Antwort:

Gehört zu Ihrer Mietwohnung ein Balkon, dürfen Sie diesen nutzen wie Sie möchten. Allerdings dürfen Sie Ihre Nachbarn nicht beeinträchtigen oder belästigen. Beim Thema FKK gehen die Meinungen deutlich auseinander. Diverse Gerichte haben allerdings bereits entschieden, dass die Verletzung von Schamgefühlen oder ästhetischem Empfinden in der Regel hingenommen werden muss.

Nicht jedermanns Sache

Für die einen ist es Ausdruck von Naturverbundenheit und Ablegen von Alltagszwängen. Andere sind peinlich berührt. Klar, dass es dann beim Nacktsonnen auf dem Balkon zu Streit kommen kann. Ein generelles Verbot, auf dem Balkon oder im Garten die Hüllen fallen zu lassen, existiert nicht. Ihr Vermieter kann Sie entsprechend auch weder abmahnen noch Ihnen kündigen. Im Einzelfall kann es aber doch Probleme geben.

Mit Scham und Anstand

Gegen ein nacktes Sonnenbad ist also nichts einzuwenden. Schlägt Ihr Verhalten in Exhibitionismus um oder tauschen Sie hüllenlos umfangreich Zärtlichkeiten aus, droht unter Umständen sogar ein Bußgeld. Und Ihre Nachbarn könnten sich zu Recht belästigt fühlen. Wird der Hausfrieden massiv gestört, kann Ihr Verhalten je nach Einzelfall auch mietrechtliche Konsequenzen haben. Dabei kommt es aber auch darauf an, wie gut einsehbar Ihr Balkon ist. Nutzen Sie doch ein Rankgitter oder einen Sonnenschirm. Damit können Sie sich ungestört nahtlos bräunen.

Blicke sind hinzunehmen

Übrigens können Sie sich umgekehrt nicht beschweren, wenn Ihr Nachbar den einen oder anderen neugierigen Blick herüberwirft. Nicht zu dulden brauchen Sie hingegen, wenn Ihr Nachbar sich mit einem Fernglas auf seinem Balkon niederlässt. Werden Sie gezielt beobachtet, vielleicht sogar in Ihren Räumlichkeiten, können Sie sich dagegen wehren. Im Extremfall können Sie von Ihrem Nachbarn sogar gerichtlich einfordern, dass er seinen Voyeurismus unterlässt.

Rücksichtnahme hilft

Wie immer gilt: Wahren Sie den nachbarschaftlichen Frieden. Sind Ihre Nachbarn bekanntermaßen besonders schamhaft, sollten Sie sie nicht mit allzu offensivem Nacktsonnen provozieren. Stellen Sie aber einen Sichtschutz auf, können auch diese Nachbarn nichts gegen Ihr FKK-Vergnügen einwenden.

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