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Hochwasser im Keller & Parkett nass

Wer zahlt bei einem Wasserschaden?

Das Aquarium ist ausgelaufen, nach Starkregen steht der Keller unter Wasser oder ein Rohr ist geplatzt: Wer kommt für den Schaden auf?

Ein Gewitter mit vielen Blitzen in der Nacht.

Eben noch war alles in Ordnung, doch plötzlich tropft Wasser von der Decke, der Keller steht unter Wasser oder das Aquarium geht zu Bruch. Ein Wasserschaden kommt oft unerwartet – und trifft Sie mitten im Alltag.
Nach dem ersten Schock stellt sich dann die entscheidende Frage: Wer zahlt bei Schäden an Hausrat und Co.? Ist der Vermieter verantwortlich oder springt Ihre eigene Versicherung ein? Die Antwort hängt von der Art des Wasserschadens und der Ursache ab.

Was ist ein Wasserschaden?

Manchmal ist es ein stetiges Tropfen, manchmal auch die plötzliche Flut – Wasserschäden können viele Formen in Ihren eigenen vier Wänden annehmen. Grundsätzlich bezeichnet ein Wasserschaden die unkontrollierte Zufuhr von Wasser, die Gebäude oder die Einrichtung beschädigt.

Man unterscheidet folgende Arten von Wasserschäden:

  • Leitungswasserschäden: Eine geplatzte Wasserleitung, ein Rohrbruch, ein undichter Boiler oder eine defekte Waschmaschine können einen Wasserschaden an Ihrer Decke, auf Böden und an Wänden verursachen.
  • Überschwemmungsschäden: Starkregen oder Hochwasser dringt durch Türen, Fenster oder Risse ins Haus. Das Wasser setzt ganze Räume unter Wasser und sorgt für eine Überschwemmung im Keller.
  • Rückstauschäden: Ist das Abwassersystem überlastet, wird Wasser aus Toiletten oder Abflüssen zurück in Ihre Wohnräume gedrückt.
  • Feuchtigkeitsschäden: Schäden durch undichte Dächer, Risse in der Außenwand oder steigendes Grundwasser führen oft unbemerkt zu Feuchtigkeitsschäden.
  • Glasbruch: Ein geplatztes Aquarium verursacht zum Beispiel einen Wasserschaden an Ihrem Parkett oder Laminat.
Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Wasserschaden in der Mietwohnung: Wer zahlt?

Ein Wasserschaden in der Mietwohnung, etwa durch einen Rohrbruch, wirft schnell die Frage auf: Wer zahlt die Renovierung? Grundsätzlich ist der Vermieter dafür verantwortlich, die Wohnung in einem mängelfreien Zustand zu halten. Dazu gehört auch, dass er Schäden am Gebäude beseitigen lässt.

Hat ein Unwetter Wasser ins Haus gedrückt, muss also Ihr Vermieter für die Trocknung des Mauerwerks sorgen. Auch eine Mietminderung wegen Wasser im Keller oder feuchten Wänden ist möglich – allerdings nur, wenn der Schaden nicht kurzfristig behoben wird oder regelmäßig auftritt. Eine Mietminderungstabelle kann Ihnen bei Wasserschäden helfen, die Höhe der Kürzung einzuschätzen.

Anders sieht es aus, wenn Sie selbst für den Wasserschaden in der Mietwohnung verantwortlich sind. Haben Sie beispielsweise ein Fenster auf Kipp gelassen und Regenwasser ist eingedrungen, kann Ihr Vermieter verlangen, dass Sie sich an den Kosten beteiligen. In diesem Fall dürfen Sie die Miete nicht mindern.

Für Schäden an Ihren eigenen Möbeln, elektronischen Geräten oder Kleidungsstücken haftet der Vermieter ebenfalls nicht – es sei denn, ihn trifft eine Mitschuld. Weiß er zum Beispiel, dass das Rückschlagventil am Wasserablauf defekt ist, muss er es reparieren lassen. Unterlässt er das und kommt es dadurch zu Wasserschäden, muss er Ihnen Schadensersatz leisten.

Welche Versicherung greift bei Wasserschäden?

Ob unverschuldeter Wasserschaden in der Mietwohnung oder ein fahrlässig verursachter Nässeschaden im Haus – wenn Sie versichert sind, zahlen Sie den Schaden meist nicht selbst. Welche Versicherung greift, hängt von der Ursache ab und davon, ob Sie Mieter, Vermieter oder Eigentümer sind.

  • Wohngebäudeversicherung
    Die Frage „Wer zahlt bei Wasserrohrbruch?“ lässt sich häufig mit „Wohngebäudeversicherung“ beantworten. Schäden durch Leitungswasser, aber auch durch Naturgefahren wie Sturm und Hagel, am Gebäude, also an Wänden, Böden und fest verbauten Teilen, sind in dieser Gebäudeversicherung abgedeckt. Versicherungsschutz besteht für Eigentümer und Vermieter.
  • Hausratversicherung
    Bei Wasserschäden ersetzt die Hausratversicherung beschädigte Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte, wenn das Wasser aus einer defekten Leitung von innen kommt – zum Beispiel durch einen geplatzten Waschmaschinenschlauch oder ein undichtes Aquarium. Die Hausratversicherung ist sowohl für Mieter als auch für Eigentümer wichtig.
  • Haftpflichtversicherung
    Läuft Wasser in die Wohnung unter Ihnen, weil eine Spülmaschine undicht war oder ein Aquarium geplatzt ist, stehen Sie als Mieter oder Eigentümers in der Verantwortung. Sind Dritte von einem Wasserschaden betroffen, greift die Haftpflichtversicherung: Bei einem Aquarium-Wasserschaden beispielsweise übernimmt sie die Kosten für die Schäden an Wänden, Böden oder Möbeln in der anderen Wohnung.
  • Elementarschadenversicherung
    Diese Versicherung ist in der Regel ein Zusatzbaustein der Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Sie versichert Schäden, die durch Naturereignisse bzw. Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen oder Lawinen entstehen. Wer eine Entschädigung bei einem Wasserschaden im Eigenheim nach einer Überschwemmung erhalten möchte, benötigt diesen Zusatzschutz der Elementarversicherung.
  • Glasversicherung
    Auch die Glasversicherung ist ein optionaler Baustein der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Sie übernimmt Schäden am Glas, die unter anderem durch Wassereinwirkung entstanden sind. Dazu gehört auch die Wasserschaden-Aquarium-Versicherung, die einspringt, wenn ein geplatztes Aquarium Glasbruch verursacht und Wasser austritt. Schäden an Einrichtungsgegenständen wie Möbeln durch das auslaufende Wasser fallen hingegen unter die Hausratversicherung.

Was tun bei einem Wasserschaden?

Fließt plötzlich Wasser aus der Decke oder steht Ihre Wohnung unter Wasser, ist schnelles Handeln gefragt:

1. Sofortmaßnahmen

  • Drehen Sie, wenn möglich, die Wasserzufuhr ab, idealerweise am Hauptwasserhahn.
  • Beseitigen Sie stehendes Wasser, um weitere Schäden zu vermeiden.
  • Lüften und beheizen Sie die Räume, um nach dem Wasserschaden die Trocknung zu unterstützen.

2. Dokumentation

  • Halten Sie den Schaden mit Fotos und Videos fest.
  • Notieren Sie Datum, Uhrzeit und betroffene Bereiche. Dies ist wichtig für die Versicherung und Ihre Frage: Wasserschaden: Was kann ich geltend machen?

3. Schadensmeldung

  • Als Mieter informieren Sie nun umgehend Ihren Vermieter.
  • Der Nässeschaden muss zudem der Versicherung gemeldet werden.

4. Fachleute beauftragen

  • Experten prüfen, ob eine technische Trocknung erforderlich ist.
  • Bei durchfeuchteten Böden ist es wichtig, den Estrich nach dem Wasserschaden professionell zu trocknen, um Schimmelbildung zu verhindern.

Stand: 10.09.2025

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