Rechtsfrage des Tages:
Immer mehr Menschen nutzen den Online-Handel zum Einkauf von Lebensmitteln und lassen sich ihren Wocheneinkauf bequem an die Haustür liefern. Steht Ihnen bei dieser Art einzukaufen auch ein Widerrufsrecht zu?
Antwort:
Im Internet finden Sie nicht nur besondere Delikatessen. Auch Butter, Milch und Aufbackbrötchen können Sie bequem vom Sofa aus bestellen. Bei vielen Einkäufen im Internet steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu. Das gilt auch beim Kauf von Lebensmitteln. Für verschiedene Produkte besteht aber eine Ausnahme. Und Sie müssen zwischen dem Lieferdienst Ihres Supermarktes und einem richtigen Online-Shop unterscheiden.
Wann gilt das Widerrufsrecht?
Private Einkäufer sind im Internet besonders geschützt. Da Käufer die Ware weder anfassen noch ausprobieren können, steht ihnen in vielen Fällen ein Widerrufsrecht zu. Gefällt der Artikel nicht oder benötigt der Kunde ihn doch nicht, kann er binnen 14 Tagen den Vertrag widerrufen und erhält sein Geld zurück. Allerdings kennt das Gesetz auch verschiedene Ausnahmen, bei denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.
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Widerruf bei leicht verderblicher Ware?
Konserven oder verpackte Lebensmittel wie Reis oder Nudeln können Sie ungeöffnet problemlos zurückschicken. Bestimmte Ware ist hingegen vom Widerruf ausgeschlossen. Das Widerrufsrecht gilt nämlich nicht, wenn Ware leicht verderblich ist oder deren Verfallsdatum schnell abläuft. Welche Artikel das genau sind, ist nicht festgelegt. Orientieren können Sie sich an der Lebensmittelhygiene-Verordnung. Ein Widerrufsrecht besteht beispielsweise nicht bei Milchprodukten, Fleisch- und Wurstwaren sowie vielen Obst- und Gemüsesorten.
Was gilt bei versiegelter Ware?
Eine weitere Ausnahme gilt für Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung entfernt wurde. Reißt der Kunde zu Hause die Folie vom Fertiggericht, kann er dieses nicht mehr zurücksenden. Gleiches gilt für Konserven in Dosen oder Gläsern, wenn diese geöffnet wurden. Wann eine Verpackungsfolie allerdings als Versiegelung gilt, ist nicht abschließend von den Gerichten entschieden.
Was gilt, wenn Ware verdorben ist?
Das Widerrufsrecht hat nichts mit den Gewährleistungsansprüchen eines Kunden zu tun. Ist das Brot verschimmelt, im Reis nisten die Motten oder das Fleisch ist verdorben, hat er ein Recht auf Nacherfüllung. Er kann die Lieferung eines mangelfreien Artikels verlangen. Weigert sich der Verkäufer oder schlägt der Versuch zweimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen. Gleiches gilt auch, wenn statt der glutenfreien Brötchen Weizenbrötchen geliefert werden oder statt der bestellen Ananas ein Netz Orangen.
Tiefkühlkost an der Haustür
Beliebt sind seit Langem Lieferdienste, die ihre Kunden mit Tiefkühltransportern besuchen und ihre Ware an der Haustür verkaufen. Haben Sie den Lieferanten nicht bestellt, können Sie in vielen Fällen ein Widerrufsrecht ausüben. Haben Sie sich allerdings als Kunde registriert und ordern Sie direkt beim Fahrer an der Straße, steht Ihnen ein Widerrufsrecht nicht zu. Es handelt sich dann nämlich weder um einen Fernabsatzvertrag noch um ein Haustürgeschäft, bei dem Sie aufgrund der Überrumpelung ein Widerrufsrecht hätten.
Bestellung beim Supermarkt
Besondere Regelungen gelten auch, wenn Sie den Lieferservice Ihres Supermarktes in Anspruch nehmen. Nicht selten schließen Sie mit der Online-Bestellung noch keinen Vertrag ab. Erst wenn der Lieferdienst bei Ihnen vor der Tür steht, entscheiden Sie, ob und was Sie konkret kaufen wollen. Der Vorteil: Sie sind an Ihre Online-Bestellung noch nicht gebunden. Der Nachteil: Haben Sie die Ware in Empfang genommen und akzeptiert, steht Ihnen in der Regel kein Widerrufsrecht zu. Es lohnt sich, einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu werfen.
Widerruf beim Lieferdienst
Zwar gilt auch bei diesen Bestellungen vom Grundsatz her ein Widerrufsrecht. In den meisten Fällen wird dieses aber ausgeschlossen sein, da die Speisen in der Regel schnell verderblich sind oder nach Kundenwünschen zusammengestellt wurden. Haben Sie aber beispielsweise eine Flasche Wein mitbestellt, können Sie diesen Teil des Vertrages widerrufen. Zumindest, solange Sie die Flasche noch nicht geöffnet haben.
Stand: 03.12.2025
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