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Dürfen Jugendliche Glühwein trinken?

Punsch mit Schuss

Zum Weihnachtsmarkt gehört Glühwein einfach dazu. Bis zu einem bestimmten Alter sind allerdings eher Kakao und Kinderpunsch angesagt.

Eine Gruppe von Freunde sind auf dem Weihnachtsmarkt und machen ein Selfie.

Rechtsfrage des Tages:

Nicht nur Erwachsene lieben die heißen Getränke auf dem Weihnachtsmarkt. Auch Kinder und Jugendliche wärmen sich gerne mit Kakao und Kinderpunsch auf. Aber dürfen Jugendliche eigentlich schon Glühwein trinken?

Antwort:

Für viele gehört es auf dem Weihnachtsmarkt dazu, sich Hände und Seele mit Glühwein zu wärmen. Dass Kinder dem alkoholischen Vergnügen nicht frönen dürfen, liegt auf der Hand. Aber auch Jugendliche müssen bis zu einem gewissen Alter auf die alkoholfreien Varianten ausweichen. Für die Einhaltung der Jugendschutzvorschriften sind die Standbetreiber zuständig.

An wen darf kein Alkohol verkauft werden?

Nach dem Jugendschutzgesetz sind jegliche alkoholischen Getränke für Kinder unter 16 Jahren tabu. Es gibt nur eine Ausnahme. Begleiten Sie Ihr Kind im Alter zwischen 14 und 16 Jahren, darf es mit Ihrer Genehmigung Glühwein trinken. Branntweine oder branntweinhaltige Getränke sind aber auch dann nicht erlaubt. Auf den Schuss Rum muss das Kind dann verzichten. Und auch die eingelegten Kirschen dürfen dann den Glühwein nicht aufpeppen. In diesem Alter ist ein Kakao oder Kinderpunsch ohnehin besser geeignet.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Ab wann darf ich Glühwein trinken?

Ist Ihr Kind bereits 16 Jahre alt, gilt es nach dem Gesetz als Jugendlicher. Es darf sich Glühwein kaufen und trinken, auch wenn Sie nicht dabei sind. Aber auch hier gilt: Branntwein und branntweinhaltige Getränke sind nicht erlaubt. Dazu zählen beispielsweise Rum, Whiskey oder Liköre. Purer Glühwein darf hingegen vom Standbetreiber an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden.

Wer muss aufpassen?

Auf den "Schuss" müssen Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit verzichten. Likör oder Rum darf den Glühwein nicht aufpeppen. Gleiches gilt natürlich für einen Kakao mit Schuss oder Punsch mit dem gewissen Extra. Wer Jugendlichen unter 16 Jahren dennoch einen Glühwein mit Rumkirschen verkauft, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Daher sind die Verkäufer in den Glühweinständen gehalten, junge Leute nach ihrem Ausweis zu fragen.

Wie wird der Verkauf überwacht?

Tatsächlich führen die Behörden immer mal wieder Testkäufe durch, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu überwachen. Ab 18 Jahren darf sich Ihr Nachwuchs dann bestellen, was er möchte. Er gilt als Erwachsener und darf zwischen allen Varianten zum klassischen Glühwein wählen. Gerade junge Erwachsene sollten ihren Ausweis mit zum Weihnachtsmarkt nehmen. So können sie auf Nachfrage belegen, dass sie bereits volljährig sind.

Stand: 03.12.2025

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