Aktuelle Rechtsfrage:
Zum 1. Januar 2026 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das Rentnern einen höheren Zuverdienst ermöglicht. Welche Regeln gelten für die Aktivrente?
Antwort:
Auch wenn sich viele auf den Ruhestand freuen, so möchte doch nicht jeder dem Arbeitsleben sofort Lebewohl sagen. Mit der neuen Aktivrente soll älteren Beschäftigten ein Anreiz gegeben werden, ihre Arbeitskraft weiter zu Verfügung zu stellen. Bis zu 2.000 Euro monatlich können Rentner jetzt hinzuverdienen, ohne das Steuern anfallen.
Was bedeutet Aktivrente?
Wer als Rentner bis zu 2.000 Euro pro Monat, also maximal 24.000 Euro pro Jahr hinzuverdient, braucht keine Steuern zu zahlen. Es gibt auch keinen Progressionsvorbehalt – das heißt, die steuerfreie Zahlung erhöht den Steuersatz für das übrige zu versteuernde Einkommen nicht. Für arbeitende Rentner bedeutet dies auch sofort mehr Nettoeinkommen, da die Steuerbefreiung nicht erst über die Steuererklärung erfolgt. Was trotzdem anfällt, sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber muss zusätzlich in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen.
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Wer kann die Aktivrente nutzen?
Wichtige Voraussetzung für die Aktivrente ist das Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer vorzeitige Altersrente bezieht, kann nicht von der Steuervergünstigung profitieren. Außerdem können nur sozialversicherungspflichtige Angestellte die Aktivrente nutzen. Selbstständige, Beamte und Gewerbetreibende sowie Minijobber gehören nicht zu diesem Kreis.
Gut zu wissen
Der Hinzuverdienst wird nicht auf die Altersrente angerechnet. Die Kombination von Rente und Arbeit soll dadurch besonders attraktiv werden.
Kein Krankengeld bei Vollrente
Beziehen Sie eine Vollrente und sind weiter berufstätig, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Das bedeutet im Krankheitsfall, dass Ihr Arbeitgeber zwar für sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten muss. Sind Sie aber länger krank, haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld. Etwas anderes gilt, wenn Sie Altersteilrente beziehen. Beträgt Ihre Rente 99,99 Prozent oder weniger und sind Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt, können Sie Krankengeld erhalten. Daher kann es sinnvoll sein, auch nur auf ein paar Cent Rente zu verzichten, wenn Sie weiter arbeiten wollen. Dann sind Sie im Krankheitsfall als Bezieher einer Altersteilrente mit dem Krankengeld besser geschützt.
Sinn und Zweck
Der steuerliche Anreiz für ältere Arbeitnehmer soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Außerdem soll das Rentensystem entlastet werden. Das Projekt ist nicht unumstritten. Da das Gesetz eine Ungleichbehandlung nach sich ziehe, sei das Gesetz verfassungsrechtlich bedenklich. Es steht zu vermuten, dass in der kommenden Zeit entsprechende Klagen erhoben werden könnten.
Stand: 19.01.2026
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