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Was ist ein Midijob?

Mehr als Mini

Wer nicht in Vollzeit, aber auch nicht nur als Minijobber arbeiten möchte, kann auch einen Midijob wählen. Das hat ein paar lohnende Vorteile.

Ein Mann sitzt am Küchentisch und arbeitet, vor seinem Laptop liegt eine Katze.

Rechtsfrage des Tages:

Die klassischen Arbeitsmodelle sind Vollzeit, Teilzeit oder Minijobs. Dazwischen gibt es aber auch noch sogenannte Midijobs. Was sind die Vorteile und was müssen Sie beachten?

Antwort:

Ein Midijob ist eine Form der Teilzeitbeschäftigung, die zwischen einem Minijob und einer regulären Vollzeitstelle liegt. Midijobs sind in Deutschland für Beschäftigungsverhältnisse gedacht, bei denen das monatliche Einkommen zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro liegt (Stand 2025). Diese Regelung soll es Arbeitnehmern ermöglichen, flexibler zu arbeiten und gleichzeitig von bestimmten Sozialversicherungsvergünstigungen zu profitieren. Midijobs bieten eine interessante Möglichkeit für Menschen, die mehr als nur in einem Minijob verdienen möchten, aber nicht in die Vollzeitbeschäftigung einsteigen wollen.

Besonderheiten eines Midijobs

Ein wesentlicher Vorteil eines Midijobs sind die reduzierten Sozialversicherungsbeiträge. Arbeitnehmer zahlen in einem Midijob weniger in die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein, als es bei einem regulären Arbeitsverhältnis der Fall wäre. Dies kann insbesondere für Teilzeitbeschäftigte von Vorteil sein, da sie so mehr von ihrem Einkommen behalten können. Zudem haben Midijobber Anspruch auf die gleichen gesetzlichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte, einschließlich Urlaubstagen und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Muss der Midijob angemeldet werden?

Ein Midijob muss bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers als Sozialversicherungsträger angemeldet werden. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, die Anmeldung vorzunehmen. Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten, um mögliche Probleme zu vermeiden. Die Anmeldung sorgt dafür, dass der Arbeitnehmer die entsprechenden Sozialversicherungsleistungen erhält und rechtlich abgesichert ist.

Unterschied zwischen Midijob und Minijob

Der Hauptunterschied zwischen einem Midijob und einem Minijob liegt im Einkommen. Während ein Minijob ein Einkommen von bis zu 556 Euro pro Monat ermöglicht, liegt das Einkommen bei einem Midijob zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro. Bei Minijobs sind die Sozialversicherungsbeiträge oft vollständig von den Arbeitgebern zu tragen, sodass die Arbeitnehmer in der Regel keine Abgaben leisten müssen. Im Gegensatz dazu zahlen Midijobber reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung. Zudem haben Minijobber nicht die gleichen Ansprüche auf Sozialleistungen wie Midijobber.

Die Vorteile im Überblick

Die Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung und Steuer liegen unter den regulären Beiträgen einer Teilzeit- oder Vollzeitstelle.

Midijobber erwerben trotz reduzierter Beiträge volle Ansprüche auf die gesetzliche Rente und Erwerbsminderungsrente.

Wer die Steuerklassen I bis IV hat, zahlt aufgrund des Grundfreibetrags und der Werbungskostenpauschale häufig keine oder nur geringe Steuern. Die Lohnsteuer fällt allerdings immer in den Steuerklassen V und VI an.

In einem Midijob kann man Erfahrungen sammeln und sich beruflich weiterentwickeln, ohne sofort in eine Vollzeitstelle wechseln zu müssen. Dies ist besonders interessant für Studierende oder Personen, die sich umschulen möchten.

Midijob und Minijob: Geht das?

Neben einem Midijob dürfen Sie auch einen Minijob ausüben. Je nach Einkommen ist auch ein zweiter Midijob denkbar. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass die Gesamteinkünfte aus beiden Beschäftigungen die gesetzlichen Grenzen nicht überschreiten. Im Durchschnitt dürfen Sie nicht mehr als 2.000 Euro pro Monat verdienen. Übersteigt Ihr Einkommen in einem Monat diesen Betrag, müssen Sie darauf achten, in einem anderen Monat im Kalenderjahr entsprechend weniger zu verdienen. Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Minijobzentrale.

Stand: 04.10.2025

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