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Gibt es hitzefrei auf der Baustelle?

In der prallen Sonne

Wird es im Büro schon heiß und stickig, müssen Bauarbeiter in der Sonne noch ganz andere Temperaturen aushalten. Gibt es für sie hitzefrei?

Eine Gruppe verschiedener Handwerker in Arbeitskleidung.

Rechtsfrage des Tages:

Für Büroangestellte mag die Idee, bei strahlendem Sonnenschein im Freien zu arbeiten, verlockend erscheinen. Doch wie sieht es für Bauarbeiter aus, die oft extremen Witterungsbedingungen ausgesetzt sind? Gibt es auf Baustellen ein Recht auf hitzefrei?

Antwort:

Es gibt keine festgelegte Temperaturgrenze, die einen Anspruch auf Hitzefrei auf Baustellen definiert. Bauarbeiter müssen häufig unter schwierigen Bedingungen arbeiten, bei denen sie Maschinen bedienen, schwere Lasten heben oder in direkter Sonneneinstrahlung tätig sind. Arbeitgeber haben jedoch eine gesetzliche Schutzpflicht, die sicherstellt, dass ihre Mitarbeiter durch die Arbeit keinen gesundheitlichen Schaden nehmen. Dies gilt besonders bei hohen Temperaturen und anderen extremen Witterungsbedingungen.

Arbeitsschutzgesetz und Baustellenverordnung

Das Arbeitsschutzgesetz und die Baustellenverordnung verpflichten Arbeitgeber dazu, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Angestellten zu sorgen. Bei extremen Wetterbedingungen wie etwa hohen Ozonwerten oder starker Hitze kann es notwendig sein, die Baustelle vorübergehend stillzulegen. Arbeitgeber sollten auch präventive Maßnahmen ergreifen, um solche Situationen zu vermeiden und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter schützen.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Praktische Maßnahmen für Arbeitgeber

Um Gesundheitsschäden und Überhitzung bei den Mitarbeitern zu vermeiden, sollten Arbeitgeber folgende Maßnahmen in Betracht ziehen:

Checkliste

Anpassung der Arbeitszeiten:

Bei hohen Temperaturen kann es sinnvoll sein, schwere Arbeiten in die kühleren Morgen- oder Abendstunden zu verlegen.

Erhöhung der Pausenzeiten:

Längere Pausen können den Arbeitern helfen, sich zu erholen und die Gefahr von Hitzeschäden zu minimieren.

Bereitstellung von Trinkwasser und Sonnenschutz:

Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass ausreichend Wasser zur Verfügung steht und Sonnenschutzmittel bereitstellen, um die Mitarbeiter vor Sonnenbrand und Dehydrierung zu schützen.

Begrenzung schwerer Arbeiten:

Wenn möglich, sollten körperlich besonders anstrengende Arbeiten auf ein Minimum reduziert werden.

Kontrolle und Information:

Arbeitgeber müssen ihre Angestellten über die besonderen Vorkehrungen informieren und auch regelmäßig kontrollieren, ob die Schutzmaßnahmen eingehalten werden.

Stilllegung:

Geht wirklich gar nichts mehr, muss unter Umständen auch schon mal ein früherer Feierabend eingeläutet werden.

Was passiert bei Verstößen?

Wenn Arbeitgeber gegen die Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen, können sie mit Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen. Es ist daher in ihrem besten Interesse, die gesetzlichen Vorgaben ernst zu nehmen und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu priorisieren.

Schwindel und Ohnmacht

Unabhängig von etwaigen Vorkehrungen müssen die Arbeitnehmer auch selbst auf ihre Gesundheit achten. Wird Ihnen schwindelig, droht eine Ohnmacht oder spielt der Kreislauf verrückt, sollten Sie sich umgehend krankmelden. Ein Arztbesuch kann angezeigt sein, um schwere gesundheitliche Folgen auszuschließen.

Stand: 07.07.2025

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