Seit Anfang April gilt eine neue Einkommensgrenze für das Elterngeld. Dieses erhalten Paare und Alleinerziehende für ihr ab dem 1. April 2025 geborenes Kind nur noch, wenn deren zu versteuerndes Einkommen höchstens 175.000 Euro beträgt. Vorher lag die Grenze bei 200.000 Euro. Außerdem wurde der gemeinsame Bezug des Basiselterngeldes beider Elternteile gleichzeitig auf einen Monat reduziert. Möglich ist der gemeinsame Bezug auch nur noch innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes. Für Eltern von Frühchen, Zwillingen oder Mehrlingen und Kindern oder Geschwisterkindern mit Behinderung besteht weiter die Möglichkeit, bei Bedarf länger als einen Monat gemeinsam Elterngeld zu beziehen.

Das Ende des Jahres naht mit großen Schritten. Für viele ist dies die Zeit, um das alte Jahr Revue passieren zu lassen und sich auf das neue Jahr einzustimmen. Aber auch rechtlich gibt es einiges zu bedenken.
Was steht in den nächsten Wochen noch an?
Im Zuge der Digitalisierung soll sich nun auch etwas rund ums Auto tun. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I – früher Kfz-Schein oder auch Fahrzeugschein – sollen Sie künftig in einer speziellen App bereithalten können, um nicht bei einer Fahrzeugkontrolle oder einem Unfall ein Verwarnungsgeld zu riskieren. Zunächst startet ein Pilotprojekt. Interessierte Bürger sollen sich die App bald herunterladen und den Fahrzeugschein einlesen können. Pflicht ist das allerdings nicht. Und bis der Führerschein als digitales Dokument ausreicht, dauert es noch ein bisschen.
Wer eine Lern-App für die Führerscheinprüfung nutzt, sollte diese aktualisieren. In den Fragenkatalog für die theoretische Prüfung sind nämlich neue Fragen aufgenommen worden. Für die Führerscheinklasse B gibt es zum Beispiel 15 neue Fragen und die Fragen zum generellen Grundwissen wurden um 23 Fragen erweitert. Außerdem müssen sich Fahrschüler auf Multiple-Choice-Fragen mit Bildern einstellen. Dabei geht es insbesondere um das sichere Erkennen von Verkehrszeichen.
Wer im Bauhauptgewerbe tarifbeschäftigt ist, kann sich über eine Gehaltserhöhung freuen. Der Lohn steigt im Westen um 4,2 Prozent und im Osten um 5 Prozent. Dadurch soll unter anderem die Angleichung der Ost- und Westlöhne weiter vorangetrieben werden.
Seit dem 02. April 2025 brauchen Sie für Ihre Reise aus Deutschland oder einem anderen EU-Staat nach Großbritannien eine kostenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Das gilt unabhängig davon, ob Sie per Flugzeug, Auto oder anders einreisen möchten. Jeder Reisende – auch Kinder und Babys – werden ohne diese Genehmigung an der Passkontrolle abgewiesen oder dürfen schon das Flugzeug nicht besteigen. Der Kostenpunkt liegt pro Genehmigung bei 16 Britische Pfund. Die Bearbeitungszeit des Antrags kann bis zu 72 Stunden dauern.
Die Reform des Namensrecht tritt im Mai 2025 in Kraft. Danach können Sie Ihren Nachnamen freier wählen. Doppelnamen als Kombination beider Familiennamen sind dann als Ehename für beide Partner zulässig. Um auch Patchwork-Familien gerecht zu werden, können Kinder ebenfalls einen Doppelnamen führen. Das gilt selbst dann, wenn die Eltern diesen Doppelnamen nicht annehmen.
Ein Vermieter ist verpflichtet, bis spätestens zum 31.12. die Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr zu erstellen und seinem Mieter zu übergeben. Zum diesjährigen Termin ist also die Abrechnung für 2023 fällig. Versäumt er dies, kann er keine Nachzahlung von seinen Mietern fordern. Die Abrechnung muss er trotzdem erteilen. Und steht dem Mieter eine Erstattung zu, muss er diese ebenfalls auszahlen. Etwas mehr Zeit hat der Vermieter nur, wenn er die Fristversäumung nicht zu vertreten hat.
Eigentlich muss der Jahresurlaub – wie der Name es schon sagt – auch bis Jahresende genommen werden. Liegen dringende persönliche oder betriebliche Gründe vor, kann der Resturlaub auch ausnahmsweise ins Folgejahr übertragen werden. Dann müssen Sie ihn aber bis zum 31. März im Folgejahr aufbrauchen. Der Resturlaub verfällt, wenn Sie ihn nicht nehmen und ihr Arbeitgeber Sie darauf hingewiesen hat, dass Sie den Urlaub rechtzeitig aufbrauchen müssen. Mehr erfahren Sie hier.
Als Mieter haben Sie etwas mehr Zeit. Sie können nämlich innerhalb der nächsten zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung widersprechen. Geregelt ist die Frist in § 556 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Viele Ansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährung. Diese beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das bedeutet, dass zum 31.12.2024 alle Forderungen aus dem Jahr 2021 verjähren – unabhängig davon, ob Sie im Januar 2021 oder Oktober 2021 entstanden sind. Die regelmäßige Verjährung gilt zum Beispiel für Zahlungsansprüche aus einem Kaufvertrag oder Schadensersatzforderungen aus einem Verkehrsunfall.
Hat bei Ihnen noch jemand eine alte Rechnung offen, sollten Sie schnell aktiv werden. Allein eine schriftliche Mahnung reicht nicht aus, die Verjährung zu hemmen. Dafür müssen Sie das Gericht durch Einleitung eines Klageverfahrens bemühen. Schneller geht es mit dem gerichtlichen Mahnverfahren. Mehr dazu finden Sie hier.
Möchten Sie zu Weihnachten vielleicht etwas Gutes tun und statt Sachgeschenken lieber eine Spende an eine wohltätige Organisation machen? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Spende in der Steuererklärung 2024 angeben und Steuern sparen. Bei kleineren Spenden reicht eine Buchungsbestätigung. Soll es etwas mehr sein, brauchen Sie eine Spendenbescheinigung.
Keine Sorge. Sie brauchen sich rund um Weihnachten nicht mit Ihrer Steuererklärung herumzuärgern. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2024 ist der 31. Juli 2025. Kümmert sich ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein darum, haben Sie sogar noch länger Zeit. Achtung: Wurde Ihnen für die Steuererklärung 2023 eine Fristverlängerung gewährt, kann diese natürlich jetzt noch ablaufen. Es kommt darauf an, bis wann Ihre Frist verlängert wurde.
Die Post wird zum 01. Januar 2025 das Porto teils deutlich erhöhen. Haben Sie noch ein paar Briefmarken zu Hause, brauchen Sie diese aber nicht schnell noch zu verbrauchen. Bei der Post werden Sie Ergänzungsmarken kaufen können, um das Porto aufzustocken.
Stand: 01.01.2025
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