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Ungeziefer in der Wohnung

Schädlingsbekämpfung mit Kammerjäger: Wer zahlt?

Wenn es raschelt und krabbelt: So schützen Sie sich vor teuren Folgen, Versicherungsärger und Sachschäden bei Ungeziefer in der Wohnung.

Ein junges Paar steht in einer Wohnung, die gerade renoviert wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schädlingsarten: Silberfischchen, Kakerlaken, Flöhe, Mäuse oder Wespen – verschiedene Schädlinge können Wohnungen befallen und hier Schäden verursachen.
  • Erkennung: Kotspuren, Nageschäden oder seltsame Gerüche verraten Ungeziefer. Die Artbestimmung gelingt über Spuren, Verhalten und Fundort.
  • Kosten & Versicherung: Die Kosten trägt je nach Ursache der Mieter, Vermieter oder Eigentümer. Die Hausratversicherung kann Schädlingsbekämpfung mit einem Zusatzbaustein abdecken.

Diese Themen finden Sie hier

Woran erkenne ich einen Ungezieferbefall – und was ist jetzt zu tun?

Schon der Gedanke an Ungeziefer in den eigenen vier Wänden löst bei vielen Menschen Unbehagen aus. Wenn dann tatsächlich ein Schatten über den Boden huscht, sich auf der Bettwäsche kleine schwarze Punkte bilden oder es im Vorratsschrank raschelt, ist klar: Ungebetene Gäste sind eingezogen. Jetzt heißt es ruhig bleiben, den Befall richtig erkennen, erste Maßnahmen ergreifen und prüfen, ob die Versicherung einspringt.

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Wenn es kreucht und fleucht: Welches Ungeziefer gibt es in der Wohnung?

Wenn es in der Wohnung krabbelt, raschelt oder flattert, sind oft kleine Tiere im Spiel. Die Erkennung von Ungeziefer in der Wohnung ist entscheidend, um gezielt reagieren zu können.

Es gibt verschiedene Ungezieferarten in Wohnungen und Häusern. Dazu gehören Insekten wie Wespen, Silberfischchen, Kakerlaken, Ameisen, Lebensmittelmotten, Flöhe und Bettwanzen. Auch Nagetiere wie Mäuse und Ratten sowie größere Tiere wie Marder können in Häuser eindringen und dort Schäden anrichten.

Typische Hinweise sind Kotspuren, Nagespuren, Fraßlöcher, Geräusche in Wänden oder auf dem Dachboden sowie unangenehme Gerüche. Auch angeknabberte Vorräte, zerkaute Kabel oder Tierhaare an ungewöhnlichen Stellen können Warnsignale sein.

Unterschiedliche Arten hinterlassen unterschiedliche Spuren. Optik, Verhalten und Fundort geben wertvolle Hinweise zur Bestimmung. Bettwanzen erkennt man häufig an kleinen schwarzen Kotpunkten in Bettnähe oder an Blutspuren auf der Bettwäsche. Flöhe machen sich durch juckende Stiche auf der Haut und durch springende Bewegungen bemerkbar. Mäuse hinterlassen kleine, dunkle Kotkügelchen, nagen an Verpackungen und sind oft durch Laufspuren oder Geräusche in Wänden zu identifizieren.

Insekten und andere Schädlinge werden von Nahrung, Feuchtigkeit und Wärme angelockt. Dabei bieten geöffnete Fenster, undichte Türen oder Ritzen ideale Eintrittspunkte. Besonders „gefährdet“ sind ältere Gebäude oder jene in der Nähe von großen Grünflächen.

Insekten zu Hause? Tipps zur Bekämpfung von Ungeziefer in der Wohnung

Ungebetene Mitbewohner? Wer Ungeziefer in den eigenen vier Wänden vermeiden will, sollte frühzeitig und präventiv aktiv werden. Die Vorbeugung gegen Insektenbefall in der Wohnung ist dabei der beste Schutz.

Maßnahmen, damit Ungeziefer erst gar nicht in die Wohnung kommt

Checkliste

  1. Lebensmittel sicher aufbewahren
    Offene Lebensmittel ziehen Insekten an, bewahren Sie Speisen daher stets gut verschlossen auf.
  2. Auf Sauberkeit achten
    Halten Sie Küchenflächen sauber, vermeiden Sie offene Essensreste und leeren Sie Mülleimer regelmäßig.
  3. Schlupflöcher abdichten
    Auch durch kleinste Spalten in Türen oder Fenstern können Schädlinge eindringen: Hier helfen Dichtungsleisten oder Silikon.
  4. Feuchtigkeit vermeiden
    Lüften Sie regelmäßig, um Feuchtigkeit und Schimmel zu vermeiden. Feuchte Ecken oder nasse Textilien bieten einen idealen Lebensraum für Silberfische.
  5. Natürliche Abschreckung
    Einige Gerüche wirken abschreckend: Lavendel, Zitronenschale, Essig und Pfefferminzöl vertreiben viele Insektenarten auf natürliche Weise.
  6. Blinde Passagiere entdecken
    Kontrollieren Sie Einkäufe oder Kartons auf mögliche „blinde Passagiere“.

Erste Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung im Haushalt

Trotz aller Vorsicht kann es dennoch passieren, dass sich Ameisen, Kakerlaken und Co. bei Ihnen wohnlich einrichten. Zu den Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung im Haushalt zählen je nach Art des Befalls dann zunächst Hausmittel wie Essig, Lavendel oder Backpulver.

Auch Klebefallen oder Köderboxen können helfen, kleinere Probleme selbst in den Griff zu bekommen. Wichtig ist, betroffene Stellen gründlich zu reinigen und Feuchtigkeitsquellen zu beheben.

Wann sollte ich einen Kammerjäger rufen?

Gut zu wissen

Welche Schäden können durch Ungeziefer entstehen?

Ungeziefer kann erhebliche Sachschäden verursachen. Holzschädlinge befallen tragende Strukturen, Mäuse und Ratten nagen an Kabeln, was elektronische Geräte zerstört und Brände auslösen kann. Vorratsschädlinge verunreinigen Lebensmittel. Auch Schäden an Möbeln und Textilien sind möglich.

Ein professioneller Schädlingsbekämpfer bringt das nötige Know-how und die passende Ausrüstung mit, um Ungeziefer sicher, nachhaltig und rechtlich korrekt zu beseitigen. Damit schützen Sie nicht nur Ihre Gesundheit, sondern auch Ihre Immobilie. Ein Zusatzbaustein in Ihrer Hausratversicherung kann die Kosten abdecken.

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Fliegendes Ungeziefer in der Wohnung: Wer zahlt bei Schädlingsbefall?

Wenn es in den eigenen vier Wänden plötzlich krabbelt, stellt sich die Frage: Wer trägt die Kosten? Die Antwort hängt davon ab, wer die Verantwortung für den Schädlingsbefall trägt – und das unterscheidet sich je nach Rolle.

Ist der Kammerjäger über die Hausratversicherung abgedeckt?

Ein Befall mit Schädlingen kann teuer werden: Doch greift jetzt die Hausratversicherung? Die Antwort lautet: nicht automatisch. Die Kosten für die Ungezieferbekämpfung in der Wohnung sind in der Hausratversicherung in der Regel nicht enthalten.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, über optionale Zusatzbausteine oder erweiterte Tarife einen entsprechenden Schutz einzuschließen. In solchen Fällen sind neben der Schädlingsbekämpfung häufig auch weitere Leistungen wie Notfallhilfen oder Handwerkerservices enthalten.

Im Rahmen der Schädlingsbekämpfung sind versichert:

  • Anfahrts- und Einsatzkosten eines Schädlingsbekämpfers
  • Maßnahmen zur Beseitigung des Befalls, zum Beispiel die Nestentfernung
  • präventive Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden

Gut zu wissen

Wann zahlt die Hausratversicherung – und wann nicht?

Schäden, die am Hausrat durch kleine Nager oder andere Kleintiere verursacht werden, sind auch über die Hausratversicherung abgedeckt, wenn der Schaden durch wildlebende Wirbeltiere verursacht wird.
Zu den Wirbeltieren gehören z. B. Nager, Waschbären, Wildschweine oder Vögel. Insekten gehören nicht zu den Wirbeltieren. In der ERGO Hausratversicherung gilt eine Entschädigungsgrenze von 1.500 Euro.

FAQ – Häufige Fragen zum Thema Ungeziefer in der Wohnung

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Die Kosten richten sich nach Art und Ausmaß des Befalls. In der Regel liegen sie zwischen 200 und 500 Euro. Bei besonders hartnäckigem Ungeziefer oder bei mehreren Einsätzen können auch höhere Summen entstehen.

Ein Kammerjäger identifiziert und bestimmt das Ungeziefer in der Wohnung, wählt geeignete Mittel zur Bekämpfung und führt die Maßnahme fachgerecht durch. Oft ist auch eine Nachkontrolle nötig um sicherzustellen, dass der Befall vollständig beseitigt wurde.

Nein, das ist ohne eine Genehmigung nicht erlaubt und kann gefährlich sein. Wespen stehen unter Naturschutz. Die Entfernung darf nur durch Fachleute erfolgen, um sich selbst und andere nicht zu gefährden und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Schnell. Schädlinge wie Mäuse, Kakerlaken oder Bettwanzen vermehren sich rasch. Je früher Sie handeln, desto einfacher und kostengünstiger lässt sich das Problem in den Griff bekommen.

Sie sollten den Befall dokumentieren und den Vermieter schriftlich mit angemessener Fristsetzung informieren. Reagiert er nicht, haben Sie je nach Situation das Recht auf Mietminderung oder können selbst Maßnahmen ergreifen und die entstandenen Kosten ggf. zurückfordern.

Stand: 30.06.2025

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