Es gibt verschiedene Ungezieferarten in Wohnungen und Häusern. Dazu gehören Insekten wie Wespen, Silberfischchen, Kakerlaken, Ameisen, Lebensmittelmotten, Flöhe und Bettwanzen. Auch Nagetiere wie Mäuse und Ratten sowie größere Tiere wie Marder können in Häuser eindringen und dort Schäden anrichten.

Das Wichtigste in Kürze
- Schädlingsarten: Silberfischchen, Kakerlaken, Flöhe, Mäuse oder Wespen – verschiedene Schädlinge können Wohnungen befallen und hier Schäden verursachen.
- Erkennung: Kotspuren, Nageschäden oder seltsame Gerüche verraten Ungeziefer. Die Artbestimmung gelingt über Spuren, Verhalten und Fundort.
- Kosten & Versicherung: Die Kosten trägt je nach Ursache der Mieter, Vermieter oder Eigentümer. Die Hausratversicherung kann Schädlingsbekämpfung mit einem Zusatzbaustein abdecken.
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Woran erkenne ich einen Ungezieferbefall – und was ist jetzt zu tun?
Schon der Gedanke an Ungeziefer in den eigenen vier Wänden löst bei vielen Menschen Unbehagen aus. Wenn dann tatsächlich ein Schatten über den Boden huscht, sich auf der Bettwäsche kleine schwarze Punkte bilden oder es im Vorratsschrank raschelt, ist klar: Ungebetene Gäste sind eingezogen. Jetzt heißt es ruhig bleiben, den Befall richtig erkennen, erste Maßnahmen ergreifen und prüfen, ob die Versicherung einspringt.

Hausratversicherung
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Sichern Sie Ihr Hab und Gut finanziell ab gegen Schäden, z. B. durch Brand, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl. ERGO erstattet den Neuwert Ihres Hausrats. Wählen Sie individuelle Bausteine wie Fahrradschutz oder Elementarschäden für mehr Schutz.
Typische Hinweise sind Kotspuren, Nagespuren, Fraßlöcher, Geräusche in Wänden oder auf dem Dachboden sowie unangenehme Gerüche. Auch angeknabberte Vorräte, zerkaute Kabel oder Tierhaare an ungewöhnlichen Stellen können Warnsignale sein.
Unterschiedliche Arten hinterlassen unterschiedliche Spuren. Optik, Verhalten und Fundort geben wertvolle Hinweise zur Bestimmung. Bettwanzen erkennt man häufig an kleinen schwarzen Kotpunkten in Bettnähe oder an Blutspuren auf der Bettwäsche. Flöhe machen sich durch juckende Stiche auf der Haut und durch springende Bewegungen bemerkbar. Mäuse hinterlassen kleine, dunkle Kotkügelchen, nagen an Verpackungen und sind oft durch Laufspuren oder Geräusche in Wänden zu identifizieren.
Insekten und andere Schädlinge werden von Nahrung, Feuchtigkeit und Wärme angelockt. Dabei bieten geöffnete Fenster, undichte Türen oder Ritzen ideale Eintrittspunkte. Besonders „gefährdet“ sind ältere Gebäude oder jene in der Nähe von großen Grünflächen.
Checkliste
- Lebensmittel sicher aufbewahren
Offene Lebensmittel ziehen Insekten an, bewahren Sie Speisen daher stets gut verschlossen auf. - Auf Sauberkeit achten
Halten Sie Küchenflächen sauber, vermeiden Sie offene Essensreste und leeren Sie Mülleimer regelmäßig. - Schlupflöcher abdichten
Auch durch kleinste Spalten in Türen oder Fenstern können Schädlinge eindringen: Hier helfen Dichtungsleisten oder Silikon. - Feuchtigkeit vermeiden
Lüften Sie regelmäßig, um Feuchtigkeit und Schimmel zu vermeiden. Feuchte Ecken oder nasse Textilien bieten einen idealen Lebensraum für Silberfische. - Natürliche Abschreckung
Einige Gerüche wirken abschreckend: Lavendel, Zitronenschale, Essig und Pfefferminzöl vertreiben viele Insektenarten auf natürliche Weise. - Blinde Passagiere entdecken
Kontrollieren Sie Einkäufe oder Kartons auf mögliche „blinde Passagiere“.
Erste Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung im Haushalt
Trotz aller Vorsicht kann es dennoch passieren, dass sich Ameisen, Kakerlaken und Co. bei Ihnen wohnlich einrichten. Zu den Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung im Haushalt zählen je nach Art des Befalls dann zunächst Hausmittel wie Essig, Lavendel oder Backpulver.
Auch Klebefallen oder Köderboxen können helfen, kleinere Probleme selbst in den Griff zu bekommen. Wichtig ist, betroffene Stellen gründlich zu reinigen und Feuchtigkeitsquellen zu beheben.
Wenn Hausmittel nicht mehr helfen und der Befall sich ausbreitet, ist professionelle Unterstützung gefragt. Einen Kammerjäger sollten Sie auf jeden Fall rufen bei:
- Bettwanzen
- Kakerlaken
- Ratten und Mäusen
- Wespen
- Holzwürmern
Diese Schädlinge können erhebliche Probleme verursachen. Bettwanzen und Kakerlaken gelten als Überträger von Krankheitserregern, Ratten können unter anderem Salmonellen oder Hantaviren verbreiten. Mäuse hinterlassen gesundheitsschädlichen Kot.
Je nach Bundesland besteht bei Ratten sogar Meldepflicht – etwa gegenüber dem Gesundheitsamt. In solchen Fällen ist es wichtig, schnell und fachgerecht zu handeln.
Auch Wespen sind nicht ungefährlich – nicht nur wegen möglicher Allergien bei einem Stich, sondern auch, weil sie unter Naturschutz stehen und Wespennester deshalb nicht einfach entfernt werden dürfen.
Gut zu wissen
Ein professioneller Schädlingsbekämpfer bringt das nötige Know-how und die passende Ausrüstung mit, um Ungeziefer sicher, nachhaltig und rechtlich korrekt zu beseitigen. Damit schützen Sie nicht nur Ihre Gesundheit, sondern auch Ihre Immobilie. Ein Zusatzbaustein in Ihrer Hausratversicherung kann die Kosten abdecken.

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Sichern Sie Ihr Hab und Gut finanziell ab gegen Schäden, z. B. durch Brand, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl. ERGO erstattet den Neuwert Ihres Hausrats. Wählen Sie individuelle Bausteine wie Fahrradschutz oder Elementarschäden für mehr Schutz.
1.
Hausbesitzer
Als Hausbesitzer tragen Sie die vollen Kosten und müssen sowohl die Ungezieferbekämpfung als auch mögliche Reparaturen auf eigene Kosten veranlassen – es sei denn, Sie haben eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, die jetzt greift.
2.
Vermieter
Diese sind in der Pflicht, wenn die Ursache des Befalls ein baulicher Mangel oder unterlassene Instandhaltung ist. In diesem Fall regelt das Mietrecht klar, dass die Kosten für Schädlingsbekämpfung nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen.
3.
Mieter
Als Wohnungsmieter müssen Sie dann zahlen, wenn Sie den Befall durch unsachgemäße Nutzung verursacht haben, zum Beispiel durch mangelnde Hygiene oder falsches Lüften. In solchen Fällen liegt die Verantwortung für die Schädlingsbekämpfung in Mietwohnungen eindeutig beim Bewohner.
Ist der Kammerjäger über die Hausratversicherung abgedeckt?
Ein Befall mit Schädlingen kann teuer werden: Doch greift jetzt die Hausratversicherung? Die Antwort lautet: nicht automatisch. Die Kosten für die Ungezieferbekämpfung in der Wohnung sind in der Hausratversicherung in der Regel nicht enthalten.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, über optionale Zusatzbausteine oder erweiterte Tarife einen entsprechenden Schutz einzuschließen. In solchen Fällen sind neben der Schädlingsbekämpfung häufig auch weitere Leistungen wie Notfallhilfen oder Handwerkerservices enthalten.
Im Rahmen der Schädlingsbekämpfung sind versichert:
- Anfahrts- und Einsatzkosten eines Schädlingsbekämpfers
- Maßnahmen zur Beseitigung des Befalls, zum Beispiel die Nestentfernung
- präventive Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden
Gut zu wissen
FAQ – Häufige Fragen zum Thema Ungeziefer in der Wohnung
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Die Kosten richten sich nach Art und Ausmaß des Befalls. In der Regel liegen sie zwischen 200 und 500 Euro. Bei besonders hartnäckigem Ungeziefer oder bei mehreren Einsätzen können auch höhere Summen entstehen.
Ein Kammerjäger identifiziert und bestimmt das Ungeziefer in der Wohnung, wählt geeignete Mittel zur Bekämpfung und führt die Maßnahme fachgerecht durch. Oft ist auch eine Nachkontrolle nötig um sicherzustellen, dass der Befall vollständig beseitigt wurde.
Nein, das ist ohne eine Genehmigung nicht erlaubt und kann gefährlich sein. Wespen stehen unter Naturschutz. Die Entfernung darf nur durch Fachleute erfolgen, um sich selbst und andere nicht zu gefährden und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Schnell. Schädlinge wie Mäuse, Kakerlaken oder Bettwanzen vermehren sich rasch. Je früher Sie handeln, desto einfacher und kostengünstiger lässt sich das Problem in den Griff bekommen.
Sie sollten den Befall dokumentieren und den Vermieter schriftlich mit angemessener Fristsetzung informieren. Reagiert er nicht, haben Sie je nach Situation das Recht auf Mietminderung oder können selbst Maßnahmen ergreifen und die entstandenen Kosten ggf. zurückfordern.
Stand: 30.06.2025