Warum ist Sicherheit für mein Zuhause wichtig?
Der Traum vom eigenen Zuhause ist nicht günstig!
Wenn dann unerwartet Schäden am Haus entstehen – sei es durch Sturm, Wasserrohrbruch oder Einbruch – wird die finanzielle Belastung noch größer.
Eine entsprechende Hauspolice kann Ihnen zwar den Ärger und den Reparaturaufwand nicht ersparen, aber sie kann für die entstandenen Kosten aufkommen, sodass Sie eine Sorge weniger haben.
In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick, welche der Versicherungen für Ihr Haus und Ihren Haushalt sinnvoll sind und worauf Sie bei der Wahl Ihrer Hausversicherungen achten sollten.
Welche Versicherungen brauche ich für mein Haus?
Eine gesetzliche Pflicht für bestimmte Hausversicherungen gibt es nicht.
Selbst die Feuerversicherung, die bis 1994 gesetzlich vorgeschrieben war, ist mittlerweile für Hausbesitzer freiwillig.
Um schwerwiegende finanzielle Schäden bis hin zum kompletten Verlust des Hauses zu vermeiden, sollten Hauseigentümer auf bestimmte Versicherungen aber nicht verzichten.
Wohngebäudeversicherung: die wichtigste Versicherung für Hauseigentümer
Die Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für alle Eigenheimbesitzer. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an dem Gebäude einschließlich der Gebäudebestandteile und dem Gebäudezubehör sowie an das Gebäude anschließenden Terrassen. Das Gebäude muss überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.
Gebäudebestandteile sind u. a. Gefahrenmeldeanlagen, Smart-Home-Anlagen und Ladegeräte für Elektrofahrzeuge wie Wallboxen oder Ladesäulen. Aber auch Einbaumöbel, die individuell für das Gebäude und dessen Räume geplant und gefertigt wurden.
Gebäudezubehör dient der Instandhaltung und der Nutzung des Gebäudes. Dazu gehören auch Müllboxen, Klingel- und Briefkastenanlagen oder am Gebäude angebrachte Markisen, Antennenanlagen und Photovoltaik-, Solar-, Wärmepumpen- oder Windkraftanlagen mitsamt Bestandteilen und Zubehör.
Weitere Grundstücksbestandteile (z. B. Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Zäune, Wege- und Gartenbeleuchtungen) können auf Wunsch und gegen einen höheren Beitrag mitversichert werden.
Tritt der Schadensfall ein, erstattet die Wohngebäudeversicherung für Ihr zerstörtes Gebäude den Versicherungswert. Im Totalschadensfall wird es, sofern vereinbart, zum sogenannten Neuwert errichtet: Sie bekommen dann ein neues, gleichartiges Haus zu heutigen Preisen finanziert – einschließlich der Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten. Der Wiederaufbau muss innerhalb einer 3-Jahresfrist vollzogen sein.
Bei beschädigten Gebäuden werden die Reparaturkosten ersetzt, zuzüglich einer Wertminderung, die die Reparatur nicht ausgleichen kann.