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Welche Versicherungen fürs Haus?

Haus und Haushalt richtig absichern

Schäden am Eigenheim können schnell massive Kosten verursachen – umso wichtiger ist es, von Anfang an die richtigen Versicherungen abzuschließen.

Eine Familie steht im Garten vor ihrem Haus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Haus oder Hausrat zu versichern. Dennoch sind bestimmte Hausversicherungen unverzichtbar, um Sie im Ernstfall vor hohen finanziellen Verlusten zu schützen.
  • Zu den wichtigsten Hausversicherungen zählen die Gebäudeversicherung, die Hausratversicherung sowie die Privathaftpflicht. Auch eine Risikolebensversicherung und eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht können sinnvoll sein.
  • Achten Sie bei der Wahl der Hausversicherung immer darauf, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des Hauses oder des Hausrats entspricht und passen Sie die Summen ggf. an.

Diese Themen finden Sie hier

Warum ist Sicherheit für mein Zuhause wichtig?

Der Traum vom eigenen Zuhause ist nicht günstig!

Wenn dann unerwartet Schäden am Haus entstehen – sei es durch Sturm, Wasserrohrbruch oder Einbruch – wird die finanzielle Belastung noch größer.

Eine entsprechende Hauspolice kann Ihnen zwar den Ärger und den Reparaturaufwand nicht ersparen, aber sie kann für die entstandenen Kosten aufkommen, sodass Sie eine Sorge weniger haben.

In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick, welche der Versicherungen für Ihr Haus und Ihren Haushalt sinnvoll sind und worauf Sie bei der Wahl Ihrer Hausversicherungen achten sollten.

Welche Versicherungen brauche ich für mein Haus?

Eine gesetzliche Pflicht für bestimmte Hausversicherungen gibt es nicht.

Selbst die Feuerversicherung, die bis 1994 gesetzlich vorgeschrieben war, ist mittlerweile für Hausbesitzer freiwillig.

Um schwerwiegende finanzielle Schäden bis hin zum kompletten Verlust des Hauses zu vermeiden, sollten Hauseigentümer auf bestimmte Versicherungen aber nicht verzichten.

Wohngebäudeversicherung: die wichtigste Versicherung für Hauseigentümer

Die Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für alle Eigenheimbesitzer. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an dem Gebäude einschließlich der Gebäudebestandteile und dem Gebäudezubehör sowie an das Gebäude anschließenden Terrassen. Das Gebäude muss überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.

Gebäudebestandteile sind u. a. Gefahrenmeldeanlagen, Smart-Home-Anlagen und Ladegeräte für Elektrofahrzeuge wie Wallboxen oder Ladesäulen. Aber auch Einbaumöbel, die individuell für das Gebäude und dessen Räume geplant und gefertigt wurden.

Gebäudezubehör dient der Instandhaltung und der Nutzung des Gebäudes. Dazu gehören auch Müllboxen, Klingel- und Briefkastenanlagen oder am Gebäude angebrachte Markisen, Antennenanlagen und Photovoltaik-, Solar-, Wärmepumpen- oder Windkraftanlagen mitsamt Bestandteilen und Zubehör.

Weitere Grundstücksbestandteile (z. B. Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Zäune, Wege- und Gartenbeleuchtungen) können auf Wunsch und gegen einen höheren Beitrag mitversichert werden.

Tritt der Schadensfall ein, erstattet die Wohngebäudeversicherung für Ihr zerstörtes Gebäude den Versicherungswert. Im Totalschadensfall wird es, sofern vereinbart, zum sogenannten Neuwert errichtet: Sie bekommen dann ein neues, gleichartiges Haus zu heutigen Preisen finanziert – einschließlich der Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten. Der Wiederaufbau muss innerhalb einer 3-Jahresfrist vollzogen sein.

Bei beschädigten Gebäuden werden die Reparaturkosten ersetzt, zuzüglich einer Wertminderung, die die Reparatur nicht ausgleichen kann. 

Naturgefahren ohne Selbstbeteiligung

Wohngebäudeversicherung

Für den wichtigsten Ort der Welt: Ihr Zuhause

Festung, Ruheinsel, Zufluchtsort – Ihr Haus ist viel mehr als ein Dach mit 4 Wänden. Doch was ist, wenn ein Rohrbruch Ihr Zuhause unter Wasser setzt? Oder ein Feuer es in Schutt und Asche legt?

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Was ist in der Gebäudeversicherung mitversichert?

Ihr Gebäude wird ersetzt oder repariert, wenn es durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt wird:

  • Feuer
    Sowohl durch den Brand selbst entstandene Schäden als auch Schadenersatz für Kosten durch Ruß und Löschwasser.
  • Blitzschlag und Explosion
    Durch Blitzschlag verursachte Schäden an der Gebäudehülle werden ebenso erstattet wie Schäden durch Explosionen, etwa durch die Heizungsanlage.
  • Überspannung durch Blitz
    Schäden an der Gebäudeelektrik durch Kurzschlüsse, auch als Folge eines Blitzschlags.
  • Leitungswasser
    Die Gebäudeversicherung deckt Schäden durch geplatzte Wasserrohre und alle damit verbundenen Anlagen ab, z. B. sanitäre Einrichtungen, Heizkörper, Wasch- und Spülmaschinen sowie Wärmepumpen.
  • Sturm und Hagel
    Schäden am Dach werden erstattet – bei Sturmschäden übernimmt ERGO bereits ab Windstärke 7 die entstandenen Reparaturkosten.

Die Versicherungsbedingungen und der Versicherungsumfang unterscheiden sich je nach Anbieter.

Daher ist es wichtig, sich die Details der Wohngebäudeversicherung jeweils genau anzuschauen, um optimalen Schutz für das eigene Zuhause zu finden.

Was leistet eine Elementarschadenversicherung ergänzend zur Wohngebäudeversicherung?

Die Folgen des Klimawandels werden auch für Immobilienbesitzer zur Gefahr. Immer häufiger kommt es zu Überschwemmungen oder starken Unwettern – und damit zu Schäden an Gebäuden.

Die Prognosen für die nächsten Jahre zeigen: Die Fälle von schweren Unwettern werden weiter zunehmen. Und die richtige Absicherung wird damit immer wichtiger.

Damit solche Elementarschäden versichert sind, schließen Sie den Schutz „Naturgefahren“ mit ein. So sind Sie z. B. bei Schäden durch

  • Sturm und Hagel,
  • Überschwemmung und Rückstau
  • Erdrutsch, Lawinen und Schneedruck
  • Erdbeben

finanziell abgesichert.

Diese Zusatzabsicherung gegen Natur- bzw. Elementargefahren kann innerhalb der Wohngebäudeversicherung zusätzlich versichert werden. 

Hausratversicherung: Schutz für das eigene Hab und Gut

Eine Hausratversicherung deckt versicherte Schäden an allen beweglichen Gegenständen des Haushalts ab. Dazu gehören neben Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen auch Kleidung, Sportgeräte, Elektrogeräte, Schmuck, Musikinstrumente, Geschirr, Bücher, Lebensmittel und alle anderen Besitztümer. Werden Teile des Hausrats gestohlen oder beschädigt, kommt die Hausratversicherung für den Ersatz oder für die Reparatur auf.

Hausratversicherung 

Ihr Hab und Gut finanziell abgesichert

Damit sichern Sie Ihr Hab und Gut finanziell ab gegen Schäden, z. B. durch Brand, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl. ERGO erstattet den Neuwert Ihres Hausrats. Wählen Sie individuelle Zusatzbausteine wie Fahrradschutz.

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Was ist in der Hausratversicherung mitversichert?

Die Hausratversicherung deckt in etwa die gleichen Gefahren ab wie die Wohngebäudeversicherung – nur dass eben nicht die Schäden am Haus selbst, sondern an den beweglichen Sachen im Haushalt versichert sind. Dazu zählen Schäden durch:

  • Feuer sowie durch Ruß und Löschwasser.
  • Blitzschlag, Explosion oder Implosion, etwa an Möbeln und Einrichtung als Folge eines Blitzschlags oder einer Explosion.
  • Überspannung durch Blitz, z. B. an Elektrogeräten als Folge von Kurzschlüssen, auch nach einem Blitzeinschlag.
  • Einbruchdiebstahl: Verlust von Hausrat durch Einbruchdiebstahl sowie Schäden am Hausrat im Zusammenhang mit dem Einbruch, etwa wenn Türen oder Schränke gewaltsam geöffnet wurden.
  • Leitungswasser, z. B. durch Wasserrohrbruch, verstopfte Leitungen, defekte Waschmaschinen und weitere Anlagen.
  • Sturm und Hagel, z. B. an Gartentrampolinen, Gartenmöbeln oder anderen Einrichtungsgegenständen, die durch Unwetter verursacht wurden.

Grundsätzlich ist eine Hausratversicherung nicht nur für Hauseigentümer, sondern auch für Mieter sehr zu empfehlen, da für den eigenen Hausrat jeder Mieter selbst zuständig ist.

Die Versicherung leistet nur bei Schäden am Hausrat der in dem Haushalt lebenden Personen. Beschädigt ein Mieter das Eigentum des Vermieters, zum Beispiel den teuren Parkettboden oder die hochwertige Einbauküche, greift die Hausratversicherung nicht.

Was ist beim Haus- und Wohnungsschutzbrief abgedeckt?

Ob Gebäudeeigentümer oder Mieter – mit dem Baustein Haus- und Wohnungsschutzbrief der ERGO sind Sie im Notfall rund um die Uhr bestens abgesichert. Beispielsweise wenn Sie den Schlüssel in der Wohnung vergessen haben, eine Rohrverstopfung beseitigen lassen müssen oder ein Wespennest entdeckt haben.

Sowohl in der Wohngebäudeversicherung als auch in der Hausratversicherung ist dieser wichtige Zusatzbaustein zusätzlich versicherbar.

Private Haftpflichtversicherung: Schutz gegen Schadensansprüche Dritter

Eine Haftpflichtversicherung schützt nicht Ihr eigenes Hab und Gut, sondern deckt Sach- und Personenschäden ab, die Sie unabsichtlich bei anderen verursachen. Etwa, wenn sich bei einem Sturm ein Dachziegel löst und das Auto des Nachbarn beschädigt. Oder wenn Ihre Kinder mit dem Fußball eine fremde Fensterscheibe zerstören. Eine Privathaftpflicht kann für Sie allein, für Paare oder für die gesamte Familie abgeschlossen werden. Sie gilt selbstverständlich auch außerhalb Ihres Zuhauses, wenn unterwegs Schäden passieren.

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Für Schäden, die Sie bei Dritten verursachen

Gegen dumm gelaufen hilft nur klug versichert. Denn dann sind Sie vor den finanziellen Folgen kleiner und großer Missgeschicke geschützt.

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Für Vermieter: Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Wenn Sie ein Haus oder ein Grundstück besitzen, das Sie nicht selbst bewohnen, sollten Sie eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen.

Diese deckt Schäden ab, die anderen durch Ihre Immobilie entstehen – zum Beispiel, wenn ein Bauzaun umstürzt und ein Auto beschädigt, oder wenn ein Passant auf dem nicht gestreuten Gehweg vor Ihrem Haus ausrutscht und sich verletzt. Auch für unbebaute Grundstücke ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll, z. B. um Sie gegen finanzielle Schäden durch umstürzende Bäume oder Glatteis abzusichern.

Gut zu wissen

Ist mein Haus beim Bau geschützt?

Während des Hausbaus schützt Sie eine Bauherrenhaftpflicht gegen Schadensersatzansprüche von Dritten, die durch Unfälle auf Ihrer Baustelle entstehen können.

Risikolebensversicherung: finanzielle Sicherheit für Familien

Zwar deckt eine Risikolebensversicherung keine Schäden am Haus oder am Hausrat ab, dafür kann sie im Ernstfall finanzielle Sicherheit bieten. Denn bei einem Todesfall in der Familie bricht oft auch ein Teil der Einnahmen weg. Ist das Haus noch nicht abbezahlt, sind die Kreditraten für die Hinterbliebenen allein oft kaum zu stemmen – es droht der Verlust des Eigenheims. Eine Risikolebensversicherung sichert die Hinterbliebenen finanziell ab, sodass laufende Darlehen weiter bezahlt werden können und das Zuhause erhalten bleibt.

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Finanzielle Sicherheit für Familien

Z. B. ab 2,34 € monatlich

Welche weiteren Versicherungen für ein Haus gibt es?

Neben den Standard-Hausversicherungen Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Privathaftpflicht und ggf. Risikolebensversicherung gibt es noch weitere Versicherungen, die unter Umständen sinnvoll sein können.

Dazu zählen Versicherungen für Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen-Versicherungen. Diese Anlagen können häufig als Zusatzbaustein über die Gebäudeversicherung mitversichert werden. Wer noch mit einer Ölheizung heizt, sollte über eine Öltankversicherung nachdenken. Sie springt ein, wenn z. B. Öl aus dem Tank austritt und ins Grundwasser eindringt oder wenn Öl beim Nachfüllen des Tanks das Erdreich verunreinigt.

Was kostet es, ein Haus zu versichern?

Die Kosten für ein Rundum-Schutzpaket fürs Eigenheim lassen sich nicht pauschal beziffern – dafür spielen zu viele verschiedene Faktoren eine Rolle.

Neben der Auswahl der Versicherungen und dem jeweiligen Versicherungsumfang sind entscheidende Faktoren:

  • Größe des Hauses und Anzahl eventueller Nebengebäude
  • Lage
  • Alter und Zustand des Hauses
  • Immobilienwert bzw. Wert des Hausrats
  • Versicherungssumme

Für die Absicherung eines ca. 150 m² großen Einfamilienhauses können Sie grob mit jährlichen Kosten von 200-500 € für die Gebäudeversicherung und 50-200 € für die Hausratversicherung rechnen. Dazu kommen 50-170 € für die Privathaftpflicht als Familientarif – insgesamt also Kosten zwischen 300 und 870 € jährlich. Bitte beachten Sie aber, dass die tatsächlichen Kosten je nach Immobilie und Versicherungsbedarf erheblich variieren können.

Ist die Hausversicherung steuerlich absetzbar?

Die Hausversicherungen – also die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung – sind sogenannte Sachversicherungen, die Sie nicht steuerlich geltend machen können.

Anders sieht es bei der Privathaftlicht und der Risikolebensversicherung aus. Da es sich bei diesen Versicherungen um sogenannte Vorsorgeaufwendungen handelt, können Sie die Jahresprämien von der Steuer absetzen. Dazu reicht es, die Beitragsrechnungen mit der Steuererklärung einzureichen.

Gut zu wissen

Arbeitszimmer steuerlich absetzbar?

Wenn Sie in Ihrer selbst genutzten Immobilie ein Arbeitszimmer haben, können Sie die Hausratversicherung anteilig geltend machen. Dazu kann ein Teil der Versicherungsprämie als Werbungskosten abgeführt werden. Voraussetzung ist, dass Sie das betreffende Zimmer zu mindestens 90 % beruflich zum Arbeiten nutzen. In der Einkommensteuererklärung müssen die Größe des Arbeitszimmers sowie die jährlichen Kosten für die Versicherung nachgewiesen werden.

FAQ - Häufige Fragen zur Hausversicherung

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, ein Haus zu versichern – bestimmte Hausversicherungen werden aber dennoch dringend empfohlen, um hohe finanzielle Verluste bis hin zum Verlust des Hauses zu vermeiden.

Zu den wichtigsten Versicherungen für Hauseigentümer zählen die Wohngebäudeversicherung, die Hausratversicherung und die Privathaftpflicht. Wer das Haus noch abbezahlt, kann darüber hinaus eine Risikolebensversicherung abschließen, damit die Hinterbliebenen im Todesfall die Kreditraten für das Eigenheim weiterhin begleichen können.

Ohne Gebäudeversicherung müssen Eigenheimbesitzer für alle Schäden am Haus selbst aufkommen.

Ist die Bausubstanz des Hauses durch einen Schaden angegriffen, sind oft erhebliche Sanierungsmaßnahmen bis hin zum Neuaufbau des Hauses erforderlich. Die Wohngebäudeversicherung erstattet diese Kosten, die Hauseigentümer allein in den meisten Fällen kaum stemmen könnten.

Eine gesetzliche Pflicht für eine Feuerversicherung gibt es seit 1994 nicht mehr. Dennoch wird Eigenheimbesitzern dringend empfohlen, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, um im Ernstfall zumindest gegen Feuerschäden geschützt zu sein.

Brennt ein Haus teilweise oder vollständig nieder, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Sanierung oder sogar Wiederaufbau des Hauses.

Kurz gesagt ist eine Hausratversicherung nur dann unnötig, wenn Sie keinen eigenen Haushalt haben – also keine Möbel, Einrichtungsgegenstände, Elektrogeräte, Fahrräder und mehr. Auch wenn es keine Pflicht zur Hausratversicherung gibt, ist diese sowohl für Hauseigentümer als auch für Mieter in jedem Fall sinnvoll. Schäden an Ihrem Hab und Gut, etwa durch einen Wasserrohrbruch oder Einbruchdiebstahl, sind auf diese Weise abgedeckt, sodass Sie die zu Schaden gekommenen Gegenstände schnell ersetzen können.

Stand: 20.03.2025

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