Bundesland

Bricht in Ihrer Wohnung ein Feuer aus, kann ein Rauchwarnmelder Ihr Leben retten. Für Privatwohnungen gilt deshalb in Deutschland die Rauchmelderpflicht. Sie wird durch die einzelnen Bundesländer geregelt. Erfahren Sie hier,
- dass in Sachsen für Altbauten keine Nachrüstungspflicht für Rauchmelder besteht.
- dass Sie Rauchmelder in allen Zimmern anbringen sollten, in denen Menschen schlafen – unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben.
- dass im Schlaf Ihr Geruchssinn nicht aktiv ist, weswegen Brandrauch gefährlicher als Feuer ist.
Darum ist Brandrauch gefährlicher als Feuer
Bei einem Wohnungsbrand ist der Brandrauch viel gefährlicher als die Flammen selbst. Der Rauch enthält nämlich Kohlenmonoxid und Kohlendioxid. Einmal eingeatmet, bindet sich Kohlenmonoxid im Blut an den roten Blutfarbstoff (Hämoglobin). So erschwert es den Sauerstofftransport. Das führt schnell zum inneren Ersticken.
Kohlendioxid bringt den Atemantrieb zum Erliegen. Schon wenige Atemzüge genügen, um im Brandrauch das Bewusstsein zu verlieren. Weitere Risikofaktoren:
- Blockade von Fluchtwegen, da sich Brandrauch schnell ausbreitet
- Verlust der Orientierung
- Brennbare Gase, die zu Rauchgasexplosionen führen
- Verbrennungsgefahr
- Entstehung giftiger Substanzen, die schwere Lungenschäden verursachen, z. B. bei brennenden Kunststoffen
Auch kleine Brände können wegen der Brandentwicklung gefährlich werden. Da im Schlaf Ihr Geruchssinn nicht funktioniert, ist Rauch im Brandfall äußerst gefährlich.
Rauchwarnmelder schlagen frühzeitig Alarm, wenn Rauch entsteht. Dadurch retten sie Leben. In Deutschland gibt es deshalb mittlerweile eine Rauchmelderpflicht. Sie wird aber nicht vom Bund, sondern von jedem Land einzeln geregelt.
Unterschiedliche Vorgaben bei der gesetzlichen Rauchmelderpflicht
Die Landesbauordnungen aller 16 Bundesländer geben die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten vor. Sie unterscheiden sich aber in den Regelungen zur Nachrüstung von Bestandsbauten mit Rauchmeldern.
In Bayern beispielsweise mussten alle Bestandsbauten bis Ende 2017 mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Das Land Berlin dagegen gewährte eine Übergangsfrist bis Ende 2020. Sachsen wiederum schreibt aktuell noch gar nicht vor, dass Wohnungen nachgerüstet werden müssen. Eine Nachrüstpflicht ist jedoch ab 2024 geplant.
Termin
Baden-Württemberg
01.01.2015
Bayern
01.01.2018
Berlin
31.12.2020
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
In jedem Bundesland ist es Pflicht des Eigentümers bzw. Vermieters, die Rauchmelder zu installieren. Der Vermieter kann die Kosten für die Montage der Rauchmelder auf den Mietpreis aufschlagen, und zwar in Form von Modernisierungskosten.
Wenn Sie ein Eigenheim besitzen und keinen Rauchmelder anbringen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann je nach Bundesland mit Geldbußen geahndet werden. In Niedersachsen zahlen Sie z. B. eine Geldstrafe von bis zu 50.000 €.
In Deutschland wird die Montage von Rauchmeldern zwar nicht staatlich kontrolliert. Trotzdem droht eine Freiheitsstrafe von mehreren Jahren, wenn jemand bei einem Wohnungsbrand stirbt. Dafür muss man Ihnen nachweisen, dass das mit Rauchmelder nicht passiert wäre.
Die Aufgabe der Betriebskontrolle bzw. der Wartung liegt in den meisten Bundesländern beim Mieter. Ausnahme: Der Vermieter übernimmt die Aufgabe freiwillig. Informieren Sie sich am besten beim Einzug bei Ihrem Vermieter.
In den folgenden Bundesländern ist der Eigentümer für die Wartung der Rauchmelder verantwortlich:
- Brandenburg
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Diese Gebäude brauchen Rauchmelder
Laut der Anwendungsnorm DIN 14676 müssen Wohnhäuser und Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Außerdem Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. Dazu zählen auch
- Ferienwohnungen
- Containerräume
- Gartenlauben und Hütten
In gewerblich genutzten Gebäuden besteht dagegen keine Rauchmelderpflicht. Grund: Rauchmelder sollen vor allem schlafende Personen vor Brandrauch schützen. In gewerblich genutzten Räumen wie Arztpraxen oder Büros geht man davon aus, dass die Brandgefahr rechtzeitig erkannt wird.
Diese Räume brauchen Rauchmelder
Laut DIN 14676 müssen folgende Räume mit einem Rauchmelder ausgestattet sein:
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Rettungswege, die aus diesen Zimmern führen, also Flure und Durchgangswege
In Berlin und Brandenburg müssen Sie sogar in allen Aufenthaltsräumen einen Rauchmelder anbringen.
Mehr als ein Rauchmelder ist i. d. R. nötig für Räume
- mit einer Größe von mehr als 60 Quadratmetern.
- in L-Form oder einer anderen unregelmäßigen Form.
- mit schrägen Decken.
- mit Trennwänden oder Möbeln als Raumteiler.
Rauchmelder in der Küche
Statistisch gesehen, birgt die Küche das höchste Risiko für einen Wohnungsbrand. Der Hauptgrund: menschliches Versagen. Wer hat nicht schon einmal vergessen, die Bratpfanne von der heißen Herdplatte zu nehmen? Oder die Platte auszuschalten? Außerdem gibt es in Küchen viele elektrische Geräte, die durch einen Kurzschluss einen Brand auslösen können.
Nutzen Sie die Küche nicht als Fluchtweg, müssen Sie laut Gesetz dort keinen Rauchmelder anbringen. Denn gewöhnliche fotooptische Rauchmelder lösen durch den Wasserdampf beim Kochen oft einen Fehlalarm aus: In der Rauchkammer des Geräts gibt eine Diode einen Infrarotstrahl ab. Ab einer bestimmten Konzentration an Partikeln wird dieser Strahl gestreut. Dann löst ein lichtempfindlicher Sensor ein Signal aus. Das Problem: Auch Wasserdampf oder Fettdämpfe, die beim Braten entstehen, lösen den Rauchmelder aus.
Für Sicherheit in der Küche sorgen Hitzemelder. Sie messen durch ihre Thermosensoren nicht die Rauch-, sondern die Temperaturentwicklung. Achtung: In Schlaf- oder Kinderzimmern ersetzen Hitzemelder nicht den Rauchmelder.
Anstelle eines Hitzemelders können Sie auch Hybridmodelle in der Küche anbringen. Diese messen sowohl die Rauch- als auch die Temperaturentwicklung. Der Alarm wird bei diesen Geräten nur dann ausgelöst, wenn es tatsächliche Anzeichen für einen Brand gibt. Der Vorteil: Sie lassen sich einfach an der Wand montieren statt an der Zimmerdecke. Das senkt das Risiko eines Fehlalarms des Rauchmelders.
Welche weiteren Brandgefahren in der Wohnung lauern, erfahren Sie hier.

Qualitätsmerkmale eines guten Rauchmelders
Achten Sie unbedingt auf die Qualität des Rauchmelders. Daran erkennen Sie hochwertige Modelle:
- Mindestlautstärke 85 dB in einer Entfernung von 3 Metern
- CE-Kennzeichnung
- TÜV-Zertifizierung
- Prüfzeichen der VdS Schadenverhütung GmbH
- Q-Zertifizierung des Forums Brandrauchprävention e. V.
Rauchwarnmelder erhalten Sie in jedem Baumarkt. Günstige Modelle gibt es schon ab 6 €. Achten Sie aber darauf, dass die Batterien lange halten.
Tipp: Rauchmelder mit dem Q-Kennzeichen haben eingebaute Lithiumbatterien, die mindestens 10 Jahre halten. Die meisten Modelle kosten rund 20 bis 30 €.
Rauchmelder können Sie auch im Set kaufen. Vorteil: Im Mehrfamilienhaus lassen sich diese vernetzen. Egal, wo das Feuer ausbricht: Vernetzte Rauchmelder warnen jeden im Haus rechtzeitig.
So bringen Sie den Rauchmelder richtig an
Rauch steigt stets nach oben und sammelt sich zuerst unter der Zimmerdecke. Daher sollten Sie den Rauchmelder zentral im Raum unter der Decke anbringen.
Rauchmelder können bis zu einer maximalen Deckenhöhe von 6 Metern benutzt werden. Der Abstand zu Lampen, Ventilatoren und anderen Gegenständen an der Decke sollte mindestens 50 Zentimeter betragen.

Achtung: Wenn Sie den Rauchmelder an folgenden Orten in der Wohnung anbringen, kann Brandrauch nicht bis dorthin vordringen. Montieren Sie den Rauchmelder also nicht
- in der Nähe von Klimaanlagen und Lüftungsauslässen: Halten Sie mindestens einen Meter Abstand.
- in Bereichen mit starker Zugluft.
- in der Nähe von Kaminen.
Sonderfall Dachschrägen
Bei Dachschrägen mit einem Neigungswinkel von mehr als 20 Grad zur Horizontalen kann sich in der Spitze ein Wärmepolster bilden. Es verhindert, dass der Rauch zum Rauchmelder durchdringt. Bringen Sie daher den Rauchwarnmelder mindestens 50 Zentimeter und maximal einen Meter von der Deckenspitze entfernt an.
Befestigen Sie den Rauchmelder mit den mitgelieferten Schrauben und Dübeln an der Zimmerdecke. Einige Geräte lassen sich auch mit Klebestreifen oder Magneten anbringen.

Den Rauchmelder richtig warten
In den meisten Bundesländern ist der Mieter für die Betriebskontrolle und die Wartung des Rauchwarnmelders zuständig. Für gewöhnlich halten Rauchmelder rund 10 Jahre lang. Trotzdem sollten Sie mindestens einmal im Jahr die Funktionsfähigkeit prüfen. Achten Sie dabei auf Folgendes:
- Funktioniert die Prüftaste? Falls Sie nach dem Betätigen keinen Warnton hören, tauschen Sie Ihren Rauchwarnmelder aus.
- Hat sich Staub an den Öffnungen angesammelt? Nur wenn alle Öffnungen sauber sind, kann der Brandmelder Rauch registrieren und ein Signal auslösen.
- Ist der Rauchmelder noch am richtigen Ort platziert? In einem Abstand von 50 Zentimetern dürfen keine Möbel, Lampen usw. verhindern, dass Rauch eindringt.
- Braucht der Rauchmelder einen Batteriewechsel? Eine leer werdende Batterie zeigt er durch ein wiederkehrendes Tonsignal an.
Wichtig: Nutzen Sie die Batterien, die der Hersteller empfiehlt. Ist die Batterie fest eingebaut, brauchen Sie einen neuen Rauchmelder. Laut DIN 14676 müssen Sie die Wartung protokollieren. Nutzen Sie dazu ein Wartungsheft.
Fazit
Das Anbringen von Rauchwarnmeldern ist in jedem Bundesland Pflicht. Dafür zuständig ist der Eigentümer bzw. der Vermieter. Ob dieser auch die Betriebskontrolle übernehmen muss, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrem Vermieter.
Jedes Zimmer, in dem Menschen schlafen, muss mit einem Rauchmelder ausgestattet sein. Dasselbe gilt für Räume, die als Fluchtwege dienen. Da im Schlaf der Geruchssinn nicht aktiv ist, kann ein Rauchwarnmelder im Brandfall Ihr Leben retten.
Falls es in Ihrer Wohnung einmal brennt, sollten Sie vorbereitet sein. Lesen Sie hier, was Sie bei der Brandbekämpfung beachten müssen.