Grundsätzlich lohnt es sich, bei Zahnersatz die Kosten zu vergleichen und ggf. bei einem anderen Zahnarzt eine Zweitmeinung einzuholen. Zum Teil gibt es auch regional gravierende Unterschiede bei den Zahnarztkosten in Deutschland. Sind Sie flexibel, kann es sich durchaus rentieren, die Behandlung in einer anderen Stadt durchführen zu lassen. Tauschen Sie sich dazu offen mit Ihrem Zahnarzt aus.
Mit einer Zahnzusatzversicherung müssen Sie sich beim Zahnersatz nicht zwischen Qualität oder Kosten entscheiden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt feste Zuschüsse für Zahnersatzleistungen wie Brücken, Kronen oder Prothesen.
- Der Festzuschuss für Zahnersatz beträgt 60 % der Kosten. Wer mit einem lückenlos geführten Bonusheft regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nachweist, kann einen Zuschuss von bis zu 75 % erhalten.
- Bezuschusst wird nur die Regelversorgung. Eventuelle Mehrkosten, z. B. für hochwertigeren Zahnersatz, müssen gesetzlich Versicherte selbst tragen.
Diese Themen finden Sie hier
Wie viel kostet mich mein Zahnersatz?
Wenn Zahnersatz fällig wird, kann es mitunter teuer werden – je nachdem, wie viele Zähne betroffen sind, welche Art Zahnersatz eingesetzt wird und bei welcher Krankenkasse der Patient versichert ist. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich beim Zahnersatz mit einem festen Zuschuss, der sich an der sogenannten Regelversorgung orientiert. Die darüberhinausgehenden Kosten – etwa bei höherwertigen Zahnersatzlösungen – tragen Sie selbst. Zudem kann bei Mängeln am Zahnersatz eine Nacherfüllung beim Zahnarzt notwendig werden, etwa in Form von Nachbesserung oder Neuanfertigung. Hier finden Sie umfassende Infos zu den Kosten für Zahnersatz, den möglichen Zuschüssen und wie Sie bei Zahnersatz Geld sparen können.
Zahnzusatzversicherung
Keine Kompromisse beim Zahnersatz
Hochwertiger Zahnersatz geht oft über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinaus. Mit einer Zahnzusatzversicherung sichern Sie sich erstklassige Versorgung.
Welche Arten von Zahnersatz gibt es?
Es gibt 3 grundsätzliche Zahnersatzmöglichkeiten, die jeweils mehrere Varianten bieten.
- Festsitzender Zahnersatz
- Herausnehmbarer Zahnersatz
- Kombinierter Zahnersatz
Die Form des Zahnersatzes beeinflusst die anfallenden Zahnersatzkosten maßgeblich.
Welchen festsitzenden Zahnersatz gibt es?
Festsitzender Zahnersatz bleibt nach dem Einsetzen dauerhaft im Mund. Es gibt 3 Varianten von festsitzendem Zahnersatz.
Krone
Meist verwendet Ihr Zahnarzt eine Krone, wenn ein Zahn mit einer Füllung nicht zu reparieren ist. Die Zahnkrone ersetzt dabei große Teile eines bereits beschädigten Zahns. Sie wird direkt auf den kaputten Zahn geklebt, um seine Funktion wiederherzustellen.
Zahnimplantat
Beim Zahnimplantat verankert Ihr Zahnarzt eine künstliche Zahnwurzel direkt im Kieferknochen. Über ein Verbindungsstück, das sogenannte Abutment, wird der im Mund sichtbare Zahnersatz mit dem Implantat verbunden.
Brücke
Muss Ihr Zahnarzt einen oder mehrere fehlende Zähne nebeneinander ersetzen, nutzt er i. d. R. eine Brücke. Dafür dienen die danebenliegenden gesunden Zähne als Brückenpfeiler. Sie werden überkront, um die Brücke mit den künstlichen Zähnen daran zu befestigen.
Gut zu wissen
Welchen herausnehmbaren Zahnersatz gibt es?
Neben dem festsitzenden Zahnersatz gibt es auch einen herausnehmbaren Zahnersatz. Mediziner sprechen dabei von einer Voll- oder einer Teilprothese.
Vollprothese
Die Vollprothese ersetzt alle Zähne im Ober- oder Unterkiefer. Sie kommt also erst infrage, wenn im jeweiligen Kiefer keine natürlichen Zähne mehr vorhanden sind. Durch den Kaudruck sinkt die Prothese mit der Zeit in die Schleimhaut ein.
Teilprothese
Wenn mehrere Zähne im Kiefer fehlen und die verbleibenden Zähne nicht als Brückenpfeiler geeignet sind, empfiehlt der Zahnarzt meist eine Teilprothese (Klammerprothese). Sie wird an den vorhandenen Zähnen befestigt.
Welchen kombinierten Zahnersatz gibt es?
Beim kombinierten Zahnersatz handelt es sich um Zahnprothesen, die mithilfe einer festsitzenden Verankerung an den gesunden Zähnen fixiert werden. Es werden 4 Varianten unterschieden.
Druckknopfprothese
Diese Prothese baut auf dem Druckknopfprinzip auf. Sie besteht aus 2 Elementen: einer Prothese mit Hohlform und dem Gegenstück. Das Gegenstück setzt der Zahnarzt auf den gesunden Zahn auf. Beide Elemente der Prothese rasten ein, sodass sie optimal halten.
Geschiebeprothese
Der Vorteil dieser Prothese ist die dezente Einbindung, da die Verbindungselemente nicht sichtbar sind. Ihr Zahnarzt erweitert die Pfeilerzähne um Kronen, die später das Geschiebe aufnehmen. Die eigentliche Prothese kommt über das Geschiebe.
Teleskopprothese
Bei der Teleskopprothese ist nur die Krone fest verankert. Bei Bedarf nehmen Sie die eigentliche Prothese einfach heraus. Befestigt wird sie mit Teleskopkronen.
Stegprothese
Bei der Stegprothese verarbeitet Ihr Zahnarzt einen Steg, der als Befestigung für die Zahnreihe dient. Dadurch können Sie den Zahnersatz zur Reinigung bequem mit einem Handgriff herausnehmen und später wieder einsetzen.
Kosten für Zahnersatz im Vergleich
| Kosten (ohne Festzuschuss der KK) |
|
|---|---|
| Vollkeramikkrone | 700 bis 1.300 € pro Zahn |
| Krone aus Gold | 600 bis 1.300 € pro Zahn |
| Teleskopprothese | 2.500 bis 5.000 € pro Kiefer |
| Modellgussprothese | 600 bis 900 € pro Kiefer |
| Brücke | ab 750 € pro Zahn (je nach Material, Befestigung und Vorbehandlung) |
| Implantat | ab 5.000 € pro Zahn (je nach Material, Befestigung und Vorbehandlung) |
Gut zu wissen
Der Zahnersatz gehört nicht mehr zur Regelversorgung der GKV. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ).
Checkliste
- Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren ausschließlich einen vorgeschriebenen Festzuschuss als Zuzahlung zum Zahnersatz. Dieser beträgt grundsätzlich 60 % der Kosten der Regelversorgung.
- Ihr Eigenanteil für Zahnersatzbehandlungen liegt also bei 40 %.
- Wer anhand seines Bonusheftes regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nachweisen kann, erhält höhere Zuschüsse beim Zahnersatz.
- Waren Sie über einen Zeitraum von 5 Jahren mind. einmal pro Jahr bei der zahnärztlichen Kontrolle, erhalten Sie einen Zuschuss von 70 %, bei einem Zeitraum von 10 Jahren sogar 75 %.
- Bei niedrigem Einkommen können Sie nach umfassender Prüfung außerdem von der sogenannten Härtefallregelung profitieren.
- Um den Eigenanteil abzufedern, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung. Diese übernimmt Ihren Eigenanteil je nach Tarifgestaltung komplett oder teilweise.
Gut zu wissen
Was fällt unter die Regelversorgung bei Zahnersatz?
Die Regelversorgung ist die medizinisch ausreichende und wirtschaftliche Standardlösung der gesetzlichen Krankenkassen – alle darüberhinausgehenden Leistungen tragen Sie i. d. R. selbst.
Regelversorgung
Die Regelversorgung orientiert sich am jeweiligen Befund. Entscheiden Sie sich innerhalb dieser Versorgungsform für zusätzliche Leistungen – etwa eine keramische Vollverblendung aus ästhetischen Gründen – spricht man von gleichartigem Zahnersatz. Den Festzuschuss erhalten Sie weiterhin, die Mehrkosten für die Zusatzleistung zahlen Sie privat.
Nicht-Regelversorgung
Wenn Sie eine Behandlungsform wählen, die vollständig von der vorgesehenen Regelversorgung abweicht, handelt es sich um eine sogenannte andersartige Versorgung. Auch hier erhalten Sie den Festzuschuss in Höhe der Regelversorgung. Die darüberhinausgehenden Leistungen rechnet der Zahnarzt als Privatleistung direkt mit Ihnen ab.
Beispiel: Regel- vs. Nicht-Regelversorgung
Einem Patienten fehlen 2 Schneidezähne. Als Regelversorgung gilt in diesem Fall laut Gesetzgeber eine Brücke. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt dazu dann 60 % der Gesamtkosten. Wenn der Patient statt der Brücke aber Implantate möchte, also höherwertigen Zahnersatz, erhöht sich dadurch sein Eigenanteil. Der Kassenzuschuss bleibt aufgrund des Befundes gleich hoch.
Welche Begleitleistungen fallen im Rahmen einer Zahnersatzversorgung an?
Meist sind im Zusammenhang mit Zahnersatz zusätzliche zahnärztliche Behandlungen erforderlich, ohne die eine korrekte Grundbehandlung nicht möglich oder unzumutbar wäre, z. B. Lokalanästhesien oder Röntgenaufnahmen.
Im Rahmen der Regelversorgung werden diese Leistungen ohne Aufpreis abgerechnet. Werden die Begleitleistungen allerdings nur erbracht, weil Sie sich für einen gleichartigen oder andersartigen Zahnersatz entschieden haben, werden Ihnen diese Kosten privat nach der GOZ in Rechnung gestellt. Ob und inwieweit diese Kosten erstattet werden, erfahren Sie direkt von Ihrer Krankenkasse.
Kosten für Zahnersatz: Was fällt unter die Laborkosten?
Benötigen Sie Zahnersatz, kommen i. d. R. erhebliche Fremdkosten für Laborarbeiten hinzu.
Checkliste
- Zu den Laborkosten zählen u. a. der notwendige Abdruck und die anschließende Herstellung eines passgenauen Zahnersatzes. Wird dieser aus Edelmetall gefertigt, steigen die Kosten noch weiter.
- Die Laborkosten werden nach zwei in Deutschland gängigen Listen berechnet – dem bundeseinheitlichen Verzeichnis zahntechnischer Leistungen (BEL) und der bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB).
- Dentallabore sind nur bei Regelleistungen an das BEL gebunden. Es gibt allerdings keine feste Gebührenordnung. Dadurch entstehen bei den Laborkosten für Zahnersatz gravierende Unterschiede, die Ihren Eigenanteil deutlich erhöhen.
- Viele Zahnärzte entscheiden sich zudem für die feste Zusammenarbeit mit einem Labor. Die Praxen müssen sich dann an den Vorgaben des Labors orientieren und die Kosten an Sie weitergeben.
Mit etwas Vorbereitung lassen sich die hohen Kosten für Zahnersatz spürbar reduzieren.
Mit einem lückenlos geführten Bonusheft erhöhen Sie Ihren Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. Dazu müssen Sie per Eintrag im Bonusheft regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt nachweisen.
Nach 5 Jahren lückenloser Vorsorge steigt der Festzuschuss um 10 Prozent. Nach 10 Jahren erhöht er sich um 15 Prozent.
Was die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlt, sichern Sie mit einer privaten Zahnzusatzversicherung ab. Mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung senken Sie Ihren Eigenanteil deutlich ab. Prüfen Sie die Leistungen und Tarifbestandteile vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung genau.
Bis wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich grundsätzlich in jedem Alter. Es empfiehlt sich jedoch, sie so früh wie möglich abzuschließen, da die Beiträge dann besonders günstig sind. Aber auch wenn Ihre Zahnbehandlung schon begonnen hat, ist es nicht unbedingt zu spät für eine Absicherung. Bei ERGO haben Sie dann die Möglichkeit, die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abzuschließen.
FAQ – Häufige Fragen zum Thema Kosten für Zahnersatz
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Wenn Sie noch kein Heft haben, fragen Sie bei Ihrem nächsten Zahnarztbesuch einfach nach, um gleich mit den Eintragungen zu beginnen. Sie waren in den letzten Jahren zwar regelmäßig beim Zahnarzt, haben aber kein Bonusheft geführt? Auch kein Problem: Sie können Ihre Besuche nachtragen lassen. Zahnärzte sind verpflichtet, die Krankenakte nach Abschluss der letzten Behandlung mind. 3 Jahre aufzubewahren. Damit lässt sich feststellen, wann und warum Sie in der Praxis waren.
In Deutschland gibt es teilweise große regionale Unterschiede bei den Kosten für Zahnersatz. Studienergebnisse zeigen: In München und Stuttgart zahlen Patienten am meisten für Zahnersatz. Im Mittelfeld bewegen sich dagegen Städte wie Köln, Mainz und Saarbrücken. Zu den günstigsten Städten für Zahnersatz gehören Erfurt, Dresden und Potsdam.
Zahnersatz ist im Ausland – besonders in Osteuropa – oft deutlich günstiger als in Deutschland. Vor allem bei hochwertigem Zahnersatz sind die Preisunterschiede groß, weshalb immer mehr Patienten für ihre Behandlung ins Ausland reisen.
Deutsche Zahnärzte warnen jedoch vor diesem sogenannten Zahntourismus. In Deutschland gelten strenge Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben für Materialien und Verarbeitung, die im Ausland teilweise abweichen oder nicht erfüllt werden. Zusätzlich zu den Behandlungskosten müssen Reisekosten für Anfahrt und Übernachtung einkalkuliert werden. Auch Sprachbarrieren können die Beratung erschweren. Kommt es später zu Problemen oder Garantiefällen, sind oft erneute Reisen erforderlich, da nicht jede ausländische Klinik mit deutschen Zahnärzten kooperiert. Dadurch relativiert sich der anfängliche Kostenvorteil schnell.
Zahnersatzkosten können unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Ob und in welcher Höhe eine steuerliche Berücksichtigung möglich ist, sollten Sie am besten im Rahmen einer Steuerberatung klären.
Stellt der Eigenanteil am Zahnersatz eine unzumutbare finanzielle Belastung dar, übernimmt die Krankenkasse 100 % der Zahnersatzkosten. Allerdings erhalten Sie dann in jedem Fall die Regelversorgung für Ihren Zahnersatz.
Eine unzumutbare Belastung liegt dann vor, wenn das monatliche (Familien-) Bruttoeinkommen unter einer gewissen Grenze liegt. 2026 sind das 1.582 € bei Alleinstehenden, 2.175,25 € bei Personen mit einem Angehörigen und zusätzlich 395,50 € bei jedem weiteren Angehörigen.
Wenn Sie einen Zahnersatz möchten, der von der Regelversorgung abweicht oder darüber hinausgeht, erhalten Sie von der Krankenkasse den doppelten Festzuschuss der Regelversorgung. Die anfallenden Mehrkosten übernehmen Sie selbst. In dem Fall kann eine Zahnzusatzversicherung oder eine Ratenzahlung beim Zahnarzt helfen.
Stand: 15.04.2025
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