Ja, die gesetzliche Krankenkasse zahlt unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Zahnbehandlungen im Ausland. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre GKV vorab über die geplante Behandlung informieren, denn die Bezuschussung wird in der Regel nur im Voraus genehmigt und nicht nachträglich.
Innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz übernimmt die GKV grundsätzlich einen Festzuschuss in Höhe der vergleichbaren deutschen Behandlungskosten. Ob ein Heil- und Kostenplan erforderlich ist und wie hoch die konkrete Erstattung ausfällt, erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.