Wird ein Sarg über Landesgrenzen hinweg transportiert, müssen die folgenden Anforderungen erfüllt werden:
• Der Sarg muss aus Zink bestehen.
• Er muss undurchlässig verlötet sein.
• Er muss in einer Holzkiste transportiert werden.
• Er muss gegebenenfalls mit einer Druckausgleichvorrichtung ausgestattet sein.
Hatte der Verstorbene eine ansteckende Krankheit, muss der Leichnam in einem Leichentuch transportiert werden, das mit einer antiseptischen Lösung getränkt ist. Oft ist für die Überführung auch die Einbalsamierung des Leichnams notwendig.