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Das geschieht bei einem Todesfall im Ausland

Gut zu wissen …

Ein Todesfall fern der Heimat ist für die Angehörigen nicht nur emotional eine große Belastung.

Auf einem noch verschneiten Friedhof legt eine Frau Blumen ab.

Ein Todesfall ist immer schmerzlich und emotional belastend. Stirbt ein Angehöriger im Ausland, bedeutet das einen zusätzlichen organisatorischen und finanziellen Mehraufwand für Sie. Erfahren Sie hier, dass

  • das deutsche Konsulat bei einem Todesfall im Ausland eine wichtige Anlaufstelle für Sie ist.
  • es für die Rückführung bestimmte Regeln gibt, z. B. den Transport in einem undurchlässig verlöteten Sarg aus Zink.
  • das Berliner Abkommen und das Straßburger Abkommen einheitliche Standards für den Leichentransport zwischen Staaten vorgeben.

Kommt es im Ausland zum Todesfall, z. B. in Ihrem Urlaub, sollten Sie Folgendes tun:

  • Rufen Sie zuerst einen Arzt, der anschließend den Tod feststellt.
  • Informieren Sie ggf. die örtliche Reiseleitung. Sie kann Ihnen helfen, Sprachbarrieren zu überbrücken.
  • Informieren Sie die Behörden des Landes über den Todesfall.
  • Benachrichtigen Sie die Lebensversicherung und/oder die Krankenkasse des Verstorbenen und finden Sie heraus, ob ein Auslandskrankenschutz besteht und ggf. Kosten übernommen werden.
  • Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen im Ausland.

Das Bestattungsunternehmen im Reiseland nimmt die hygienische Versorgung vor. Dazu zählen das Waschen und Kämmen des Verstorbenen. Zudem bereitet es den Leichnam für den Rücktransport vor. Oft ist für die Überführung noch die Einbalsamierung des Leichnams notwendig.

 

Wichtige Anlaufstellen beim Todesfall im Ausland

Wenn ein Angehöriger im Ausland stirbt, ist die deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Land ein wichtiger Ansprechpartner für Sie. Das kann das deutsche Konsulat oder die deutsche Botschaft sein. Sie erhalten Unterstützung bei der

  • Beantragung einer Sterbeurkunde bei den Behörden
  • Prüfung der Echtheit der SterbeurkundeAnfertigung von beglaubigten Übersetzungen wichtiger Formulare
  • Suche nach einem lokalen Bestattungsunternehmen

Ein geeignetes Bestattungsunternehmen zu finden, ist wegen der Sprachbarrieren oft nicht einfach. Neben der deutschen Auslandsvertretung können Ihnen auch die Organisation Horizont International und das Unternehmen Transrep International helfen.

Die beiden Anlaufstellen haben sich auf Auslandsrückholungen von Verstorbenen spezialisiert. Sie vermitteln Ihnen Kontakte zu seriösen ausländischen Bestattungsunternehmen. Zudem erhalten Sie Beratung zu Kostenfragen und zu den Bestattungsvorschriften im jeweiligen Land.

Tipp

Unterschreiben Sie grundsätzlich keine Formulare und Kostenvoranschläge des ausländischen Bestatters, deren Inhalt Sie nicht verstehen.

Sargträger mit Sarg aus Holz

Voraussetzungen für die Rückführung nach Deutschland

Anstelle einer Bestattung im Ausland entscheiden sich viele Menschen dafür, den Verstorbenen in der Heimat beizusetzen. Für die Überführung des Sarges im Flugzeug müssen Sie besondere Anforderungen beachten:

  • Der Sarg muss aus Zink bestehen.
  • Er muss undurchlässig verlötet sein.
  • Er muss in einer Holzkiste transportiert werden.
  • Er muss ggf. mit einer Druckausgleichvorrichtung ausgestattet sein.

Hatte der Verstorbene eine ansteckende Krankheit, muss der Leichnam in einem Leichentuch transportiert werden, das mit einer antiseptischen Lösung getränkt ist.

Für die Überführung in die Heimat müssen Sie zudem ein deutsches Bestattungsunternehmen beauftragen. Es nimmt dann die Urne oder den Sarg am Flughafen in Deutschland entgegen.

Erforderliche Dokumente

Einige ausländische Dienststellen verlangen wichtige Dokumente im Original. In einigen Fällen genügt dagegen schon eine Kopie. Fragen Sie nach, was in Ihrem Fall zutrifft.

  • Ihr Bestatter im Ausland benötigt folgende Dokumente:
  • Reisedokumente des Verstorbenen im Original
  • Zieladresse des deutschen Bestatters
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Vollmacht zur Beauftragung des Bestatters am Sterbeort
  • Vollmacht zur Überführung

In einigen Ländern gilt entweder das Berliner Abkommen und/oder das Straßburger Abkommen, z. B. in Ägypten, Frankreich, Dänemark und Mexiko. Beide Abkommen legen einheitliche Standards für den Leichentransport zwischen Staaten fest. Sie sehen den mehrsprachigen Leichenpass als Voraussetzung für den Leichentransport vor. Beantragt und ausgestellt wird er bei der zuständigen Behörde des Landes. Der Leichenpass enthält folgende Informationen:

  • Persönliche Angaben: Name, Geburtsdatum, Sterbedatum, Todesursache, Alter
  • Beförderungsart
  • Abgangs- und Bestimmungsort

Der Zoll prüft anhand der Daten im Leichenpass die Identität des Verstorbenen. Um einen Leichenpass auszustellen, benötigt das Standesamt im jeweiligen Land folgende Dokumente:

  • Sterbeurkunde
  • Totenschein
  • Ärztliche Bestätigung, dass eine Überführung möglich ist
  • Nachweis des Bestatters über die ordnungsgemäße Einsargung
  • Bei unklarer Todesursache: Genehmigung der Staatsanwaltschaft

Beide Abkommen gelten hauptsächlich für einige europäische Länder, z. B. Frankreich und Spanien. Vereinzelte außereuropäische Staaten sind eingeschlossen, z. B. Mexiko und Ägypten. Einheitliche, die Staatengemeinschaft umfassende Standards bei der Überführung Verstorbener gibt es noch nicht. Prüfen Sie daher bei einem Todesfall im Ausland, welche Anforderungen an die Auslandsüberführung bestehen.

Weiße Rose auf Grabstein

Wie lange dauert eine Überführung?

Eine Rückholung hängt von vielen Faktoren ab, die Sie nicht beeinflussen können. So kann es mehrere Tage dauern, bis die ausländischen Behörden wichtige Überführungsdokumente ausgestellt haben. Dazu zählen beispielsweise der Leichenpass oder die Sterbeurkunde.

Tipp

Achten Sie bei allen Dokumenten darauf, dass diese auf Englisch und im Idealfall auf Deutsch verfasst sind. Das erleichtert die Bearbeitung in Deutschland.

Welche Variante des Rücktransports Sie wählen, ist abhängig vom Reiseland. Möglich sind Rückführungen per Flugzeug, Auto oder Zug. Der Transport per Schiff bietet sich wegen des Verwesungsprozesses nicht an.

Die schnellste Variante ist i. d. R. die Überführung des Leichnams im Flugzeug. Bei Überführungen per Zug müssen Sie die Gepäckbestimmungen beachten: Bei der Deutschen Bahn sind Gepäckstücke nur dann zulässig, wenn sie von einer Person getragen werden können. Ein Sargtransport ist folglich nicht erlaubt.

Die Rückführung können Sie erst dann planen, wenn die Freigabe durch die Behörden erteilt ist. Die Auskunft des Krankenhauses, dass die Überführung nun stattfinden kann, reicht nicht aus. Denn damit ist nur die Überführung vom Krankenhaus ins lokale Bestattungsunternehmen gemeint und nicht der Transport zurück nach Deutschland.

Neben der Dauer für die Überführung nach Deutschland müssen Sie noch die Zeit einplanen, die das deutsche Bestattungsunternehmen für die Abholung des Leichnams am Ankunftsort in Deutschland braucht. Diese hängt von der Distanz zwischen Ihrem Wohnort und dem Abholort ab.

Welche Kosten entstehen bei einem Todesfall im Ausland?

Stirbt ein Angehöriger im Ausland, müssen Sie mit erheblichen Kosten rechnen. Sie entstehen für:

  • Leistungen des Bestattungsunternehmens im Ausland
  • Leichenpass (20 bis 120 €)
  • Gebühren der deutschen Auslandsvertretung für die Beschaffung von Dokumenten
  • Überführungskosten des Leichnams nach Deutschland
  • Leistungen des deutschen Bestattungsunternehmens
  • Bestattungskosten in Deutschland

Da die Buchung des Fluges oft kurzfristig erfolgt und der Zinksarg sehr schwer ist, müssen Sie bei einem Leichentransport im Flugzeug mit Kosten von rund 4.000 € planen. Ohne Versicherungsschutz tragen Sie die Überführungskosten zudem stets selbst. Einen Überblick der Kosten der in Deutschland zulässigen Bestattungsarten finden Sie hier.

Tipp

Achten Sie beim Abschluss Ihrer Auslandskrankenversicherung auf den Versicherungsumfang. Wichtig ist vor allem, dass bei einem Todesfall die Kosten für den Rücktransport getragen werden.

Einäscherung im Ausland

Im Gegensatz zur Überführung im Sarg ist eine Einäscherung am Sterbeort deutlich günstiger. Sie bietet sich zudem an, wenn der Verstorbene sowieso eine Feuerbestattung wünscht. In einigen Ländern kann die Urne nach der Kremation direkt an die Angehörigen übergeben werden, z. B. in Spanien. Wenn das nicht möglich ist, müssen Sie eine Versandart nach Deutschland wählen, z. B. den Paketdienst.

Bei einer Einäscherung im Ausland müssen Sie zudem Folgendes beachten:

  • In einigen islamischen Ländern ist aus religiösen Gründen eine Einäscherung nicht zulässig, z. B. in der Türkei, Ägypten oder Marokko.
  • In Israel beispielsweise gibt es nur wenige Krematorien. Das kann zu Wartezeiten führen.

Nach dem Rücktransport

Zurück in Deutschland müssen Sie mit der ausländischen Sterbeurkunde beim Standesamt eine deutsche Sterbeurkunde beantragen. Ist der Verstorbene überführt, können Sie mit einem Bestatter die Beisetzung planen.

Tipp

Vereinbaren Sie keinen Termin für eine Trauerfeier, solange die Überführung des Leichnams nach Deutschland nicht abgeschlossen ist.

Fazit

Der Tod eines Angehörigen im Ausland ist stets mit erheblichem organisatorischen Aufwand und hohen Kosten verbunden. Unterstützung bieten Ihnen die deutsche Auslandsvertretung sowie Horizont International und Transrep National.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz tragen die Hinterbliebenen bei einem Sterbefall im Ausland die Überführungskosten selbst. Beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sollten Sie darauf achten, dass sie bei einem Todesfall die Kosten für die Rückführung abdeckt.

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