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Todesfall im Ausland

Welche Formalitäten sind jetzt wichtig?

Ein Todesfall im Ausland ist für Angehörige besonders belastend. Hier erfahren Sie, welche Schritte notwendig sind und wie Sie sich absichern können.

Beim Todesfall im Ausland eine Rückführung mit dem Flugzeug.

Niemand denkt gern daran, doch auch im Urlaub kann ein Todesfall eintreten. Die Auslandskrankenversicherung hilft im Ernstfall: Sie trägt die Kosten für Rücktransport und hilft bei notwendigen Formalitäten – damit Ihre Familie nicht zusätzlich belastet wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stirbt ein Angehöriger im Ausland, müssen zunächst Arzt und Behörden informiert sowie wichtige Dokumente wie Sterbeurkunde und Totenschein beschafft werden.
  • Deutsche Botschaften und Konsulate sind zentrale Ansprechpartner und unterstützen bei Übersetzungen, Dokumenten und der Suche nach seriösen Bestattungsunternehmen.
  • Für die Rückführung gibt es bestimmte Regeln, z. B. den Transport in einem undurchlässig verlöteten Zinksarg. Ohne Absicherung tragen Angehörige die hohen Kosten für Überführung und Formalitäten in voller Höhe selbst.

Diese Themen finden Sie hier

Todesfall im Ausland - Was ist zu beachten?

Wichtige Fragen- schnell geklärt

Todesfall im Ausland: Was ist zu tun? Erste Checkliste

Ein Todesfall im Urlaub oder während eines Auslandsaufenthalts bringt Angehörige schnell an ihre Grenzen. Neben den emotionalen Belastungen müssen wichtige Formalitäten geklärt werden. Dabei ist nicht sofort klar, was jetzt zu tun ist und an wen man sich wenden kann. Die folgende Checkliste gibt Ihnen Orientierung und erleichtert die ersten Entscheidungen.

Checkliste

  • Arzt verständigen: Lassen Sie den Tod offiziell feststellen und eine Sterbeurkunde ausstellen.
  • Reiseleitung informieren: Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, kann die Reiseleitung helfen, Sprachbarrieren zu überbrücken und Kontakte zu Behörden herzustellen.
  • Behörden benachrichtigen: Melden Sie den Todesfall bei den zuständigen Behörden des Landes und lassen Sie sich die erforderlichen Dokumente aushändigen.
  • Deutsches Konsulat oder Botschaft einschalten: Die Auslandsvertretung unterstützt bei Übersetzungen, beglaubigten Unterlagen und der Suche nach einem Bestattungsunternehmen.
  • Versicherungen informieren: Kontaktieren Sie die Krankenkasse, Lebensversicherung und ggf. die Auslandskrankenversicherung, um Leistungen für Rückführung und Kostenübernahme zu klären.
  • Bestattungsunternehmen beauftragen: Ein lokales Bestattungsunternehmen übernimmt die hygienische Versorgung und Vorbereitung des Verstorbenen für eine Überführung.
  • Deutsches Bestattungsinstitut kontaktieren: Für die Rückführung nach Deutschland muss zusätzlich ein Bestatter in der Heimat beauftragt werden, der die Urne oder den Sarg entgegennimmt.
  • Dokumente prüfen: Achten Sie darauf, dass wichtige Unterlagen (z. B. Sterbeurkunde, Totenschein, Vollmachten) vorliegen und gegebenenfalls übersetzt werden.
Junger Mann geht mit seinem Surfbrett ins Meer.

Auslandskrankenversicherung

Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen

Die Jahres-Auslandskrankenversicherung der DKV bietet nicht nur Schutz bei Krankheit oder Unfall. Im Todesfall kümmert sich ein erfahrener Dienstleister um die Überführung nach Deutschland oder die Bestattung im Ausland. So erhalten Ihre Angehörigen schnelle und zuverlässige Hilfe.

Wer hilft bei einem Todesfall im Ausland? Wichtige Anlaufstellen

Bei einem Sterbefall im Ausland ist es wichtig zu wissen, an wen Sie sich wenden können. Deutsche Auslandsvertretungen sowie spezialisierte Organisationen bieten Ihnen Unterstützung und begleiten Sie durch die notwendigen Schritte.

Deutsche Auslandsvertretung: Konsulat oder deutsche Botschaft

Wenn ein Angehöriger im Ausland stirbt, ist die deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Land ein wichtiger Ansprechpartner für Sie. Das kann das deutsche Konsulat oder die deutsche Botschaft sein. Bei folgenden Problemen erhalten Sie Unterstützung:

  • Beantragung einer Sterbeurkunde bei den Behörden
  • Prüfung der Echtheit der Sterbeurkunde
  • Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen wichtiger Formulare
  • Suche nach einem lokalen Bestattungsunternehmen

Auf Rückführungen spezialisierte Unternehmen

Ein geeignetes Bestattungsunternehmen zu finden, ist wegen der Sprachbarrieren oft nicht einfach. Neben der deutschen Auslandsvertretung können Ihnen auch Organisationen wie Horizont International und das Unternehmen Transrep International helfen.

Diese beiden Anlaufstellen haben sich auf Auslandsrückholungen von Verstorbenen spezialisiert. Sie vermitteln Ihnen Kontakte zu seriösen ausländischen Bestattungsunternehmen. Zudem erhalten Sie Beratung zu Kostenfragen und zu den Bestattungsvorschriften im jeweiligen Land.

Rückführung nach Deutschland: Vorschriften, notwendige Dokumente, Dauer

Viele Angehörige entscheiden sich dafür, den Verstorbenen im Heimatland beisetzen zu lassen. Eine Rückführung nach Deutschland ist jedoch an feste Vorgaben und Formalitäten gebunden.

Vorschriften und Transportwege bei der Rückführung 

Eine Rückführung kann über verschiedene Wege erfolgen. Während innerhalb Europas eine Sargüberführung für eine Erdbestattung mit Auto, Zug, Schiff oder dem Flugzeug erlaubt ist, darf ein Sarg aus einem außereuropäischen Land nur mit dem Flugzeug transportiert werden. Wichtig ist, dass ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen den Sarg oder die Urne in Deutschland in Empfang nimmt. Außerdem gelten folgende Vorschriften:

Wird ein Sarg über Landesgrenzen hinweg transportiert, müssen die folgenden Anforderungen erfüllt werden:

 

• Der Sarg muss aus Zink bestehen.

• Er muss undurchlässig verlötet sein.

• Er muss in einer Holzkiste transportiert werden.

• Er muss gegebenenfalls mit einer Druckausgleichvorrichtung ausgestattet sein.

 

Hatte der Verstorbene eine ansteckende Krankheit, muss der Leichnam in einem Leichentuch transportiert werden, das mit einer antiseptischen Lösung getränkt ist. Oft ist für die Überführung auch die Einbalsamierung des Leichnams notwendig.

  • Die Urne muss fest verschlossen und auslaufsicher sein.
  • Sie muss in einer stabilen Außenverpackung, oft in einer schützenden Kiste transportiert werden.
  • Je nach Land kann zusätzlich eine amtliche Versiegelung oder Beglaubigung erforderlich sein.
  • Meistens muss die Urne von einem Bestattungsunternehmen übergeben und begleitet werden.

Gut zu wissen

Wer darf eine Rückführung aus dem Ausland übernehmen?

Eine Rückführung darf nur durch zugelassene Bestattungsunternehmen erfolgen. Diese übernehmen die hygienische Versorgung des Verstorbenen, die Formalitäten und den Transport. Angehörige müssen für die Überführung in der Regel ein lokales und auch ein deutsches Bestattungsinstitut beauftragen.

 

Wichtig: Unterschreiben Sie grundsätzlich keine Formulare und Kostenvoranschläge des ausländischen Bestatters, deren Inhalt Sie nicht verstehen.

Erforderliche Dokumente für den ausländischen Bestatter

Ihr Bestatter im Ausland benötigt folgende Dokumente:

  • Reisedokumente des Verstorbenen im Original
  • Zieladresse des deutschen Bestatters
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Vollmacht zur Beauftragung des Bestatters am Sterbeort
  • Vollmacht zur Überführung

Einige ausländische Dienststellen verlangen wichtige Dokumente im Original. In einigen Fällen genügt dagegen schon eine Kopie. Fragen Sie nach, was in Ihrem Fall zutrifft.

Erforderliche Dokumente zur Überführung: der Leichenpass

In einigen Ländern gilt das Berliner Abkommen und/oder das Straßburger Abkommen, z. B. in Frankreich, Spanien, Dänemark, Mexiko oder Ägypten. Beide Abkommen legen einheitliche Standards für den Leichentransport zwischen Staaten fest.

Zentrales Element ist der mehrsprachige Leichenpass, der bei der zuständigen Behörde des Landes beantragt und ausgestellt wird. Er enthält folgende Informationen:

  • Persönliche Angaben: Name, Geburtsdatum, Sterbedatum, Todesursache, Alter
  • Beförderungsart
  • • Abgangs- und Bestimmungsort

Der Zoll nutzt diese Angaben, um die Identität des Verstorbenen zu prüfen.

Für die Ausstellung des Leichenpasses benötigt das Standesamt im jeweiligen Land folgende Dokumente:
 
  • Sterbeurkunde
  • Totenschein
  • Ärztliche Bestätigung, dass eine Überführung möglich ist
  • Nachweis des Bestatters über die ordnungsgemäße Einsargung
  • Bei unklarer Todesursache: Genehmigung der Staatsanwaltschaft

Wichtig: Einheitliche, weltweite Standards für die Überführung Verstorbener gibt es bislang nicht. Prüfen Sie daher bei einem Todesfall im Ausland stets, welche Anforderungen im jeweiligen Land gelten.

Wie lange dauert eine Überführung?

Eine Rückholung hängt von vielen Faktoren ab, die Sie nicht beeinflussen können. So kann es mehrere Tage dauern, bis die ausländischen Behörden die notwendigen Überführungsdokumente wie den Leichenpass oder die Sterbeurkunde ausgestellt haben. Erst danach kann die eigentliche Überführung stattfinden.

Die schnellste Variante des Rücktransports ist in der Regel die Überführung des Leichnams im Flugzeug. Möglich ist auch der Transport auf dem Schienenweg, im Auto oder mit dem Schiff.

Neben der Dauer für die Überführung nach Deutschland müssen Sie noch die Zeit einplanen, die das deutsche Bestattungsunternehmen für die Abholung des Leichnams am Ankunftsort in Deutschland braucht. Diese hängt von der Distanz zwischen Ihrem Wohnort und dem Abholort ab.

Wichtig: Die Rückführung können Sie erst dann planen, wenn die Freigabe durch die Behörden erteilt ist. Die Auskunft des Krankenhauses, dass die Überführung nun stattfinden kann, reicht nicht aus. Denn damit ist nur die Überführung vom Krankenhaus ins lokale Bestattungsunternehmen gemeint und nicht der Transport zurück nach Deutschland.

Welche Kosten entstehen bei einem Todesfall im Ausland?

Stirbt ein Angehöriger im Ausland, müssen Sie mit hohen Kosten rechnen. Diese Ausgaben entstehen für:

  • Leistungen des Bestattungsunternehmens im Ausland
  • Leichenpass (20 bis 120 €)
  • Gebühren der deutschen Auslandsvertretung für die Beschaffung von Dokumenten
  • Überführungskosten des Leichnams nach Deutschland
  • Leistungen des deutschen Bestattungsunternehmens
  • Kosten für die Nachbeurkundung
  • Bestattungskosten in Deutschland

Da die Buchung des Fluges oft kurzfristig erfolgt und der Zinksarg sehr schwer ist, müssen Sie bei einem Leichentransport im Flugzeug mit Kosten von rund 4.000 € planen. Ohne Versicherungsschutz tragen Sie die Überführungskosten selbst. Einen Überblick der Kosten der in Deutschland zulässigen Bestattungsarten finden Sie hier.

Nach der Rückführung

Zurück in Deutschland müssen Sie den Sterbefall nachbeurkunden lassen. Dazu beantragen Sie mit der ausländischen Sterbeurkunde beim Standesamt eine deutsche Sterbeurkunde. Ist der Leichnam des Verstorbenen überführt, können Sie mit einem Bestatter die Beisetzung planen.

Wichtige Info

Wann kann ich bei einem Todesfall im Ausland die Trauerfeier planen?

Bis alle Formalitäten und der Rücktransport abgeschlossen sind, kann einige Zeit vergehen. Vereinbaren Sie daher keinen Termin für eine Beisetzung oder eine Trauerfeier, solange die Überführung des Leichnams nach Deutschland nicht abgeschlossen ist.

FAQ – Häufige Fragen zu einem Todesfall im Ausland

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Zuerst sollte ein Arzt den Tod feststellen und eine Sterbeurkunde ausgestellt werden. Danach müssen die örtlichen Behörden informiert werden. Unterstützung bieten zudem die deutsche Botschaft oder das Konsulat, die bei Formalitäten und Übersetzungen helfen.

Die Rückführung übernimmt in der Regel ein Bestattungsunternehmen vor Ort in Zusammenarbeit mit einem deutschen Bestatter. Die deutsche Auslandsvertretung unterstützt Sie bei der Organisation, etwa durch Ausstellung oder Beglaubigung von Dokumenten wie dem Leichenpass.

Notwendig sind unter anderem die Sterbeurkunde, der Totenschein und ein Leichenpass. Außerdem kann eine Vollmacht für den Bestatter erforderlich sein. Bei unklarer Todesursache ist meist eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft nötig.

Die Kosten variieren je nach Land und Art der Rückführung. Allein für den Flug mit dem vorgeschriebenen Zinksarg müssen Angehörige rund 4.000 € rechnen. Je nach Transportstrecke können diese Kosten auch höher sein. Hinzu kommen Gebühren für Dokumente, Bestattungsunternehmen im In- und Ausland sowie die Beisetzung in Deutschland. Es ist also in jedem Fall mit erheblichen Kosten zu rechnen.

Eine normale Krankenversicherung reicht nicht aus. Wichtig ist eine Auslandskrankenversicherung, die auch die Rückführung im Todesfall abdeckt. Alternativ kann eine Sterbegeldversicherung helfen, die anfallenden Bestattungskosten zu finanzieren.

Ja, in vielen Ländern ist eine Kremation möglich und oft ist eine Einäscherung am Sterbeort günstiger als eine Sargüberführung. Sie bietet sich zudem an, wenn der Verstorbene sowieso eine Feuerbestattung wünscht. In einigen Ländern kann die Urne nach der Kremation direkt an die Angehörigen übergeben werden, z. B. in Spanien. Wenn das nicht möglich ist, müssen Sie eine Versandart nach Deutschland wählen, z. B. einen spezialisierten Paketdienst.

 

Bei einer Einäscherung im Ausland müssen Sie zudem Folgendes beachten:

  • In einigen islamischen Ländern ist aus religiösen Gründen eine Einäscherung nicht zulässig, z. B. in der Türkei, Ägypten oder Marokko.
  • In einem Land wie Israel beispielsweise gibt es nur wenige Krematorien. Das kann zu längeren Wartezeiten führen.

Stand: 13.01.2026

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