Verfügt ein Campingfahrzeug über eine Flüssiggasanlage, sollte in regelmäßigen Abständen die sogenannte Gasprüfung G 607 absolviert werden. Dabei handelt es sich um einen Sicherheitscheck, im Zuge dessen die Gasanlage umfassend begutachtet wird. Die rechtlichen Grundlagen der Überprüfung basieren auf folgenden Richtlinien:
- DVGW-Arbeitsblatt G 607
- EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG
- Technische Regeln Flüssiggas (TRF)
- DIN EN 1949
In diesem Beitrag erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf, den Fristen und den Kosten der Gasprüfung für Ihr Wohnmobil.
Ist bei einem Wohnwagen die Gasprüfung Pflicht?
Der regelmäßige Check der Gasleitungen in Wohnanhängern ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. Es ist lediglich eine Prüfung vor der ersten Ausfahrt mit dem Fahrzeug Pflicht. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie die Gasanlage Ihres Wohnwagens jedoch regelmäßig checken lassen. Bei einer defekten Gasanlage besteht Vergiftungs- und Explosionsgefahr. Dies kann für Fahrer und Insassen schnell lebensgefährlich werden.
Eine bestandene Gasprüfung ist auch keine Voraussetzung für eine TÜV-Abnahme Ihres Wohnwagens. Somit können Sie auch mit einer defekten Gasanlage die Hauptuntersuchung problemlos bestehen, da diese bei der HU gar nicht betrachtet wird. Eine TÜV-Plakette für den Camper gibt es trotzdem.
Für welche Fahrzeuge ist die Gasprüfung vorgeschrieben?
Grundsätzlich ist die Gasprüfung für alle Fahrzeuge vorgesehen, die über eine Flüssiggasanlage zum Heizen und Kochen verfügen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein eigenständig motorisiertes Kraftfahrzeug oder einen Anhänger handelt. Auch Vans und Transporter, die eigenständig ausgebaut wurden und nun zu Wohn- bzw. Aufenthaltszwecken genutzt werden, sind davon betroffen.
Saisonal genutzte Fahrzeuge wie Dauercamping-Wohneinheiten müssen die G 607 ebenfalls vor ihrer Inbetriebnahme absolvieren. Sogar dann, wenn sie über eine aktuelle Zulassung verfügen und nur auf einem Privatgrundstück genutzt werden.
Was wird bei der Gasprüfung am Wohnwagen überprüft?
Bei der Gasprüfung G 607 kommt es zu einer Drucküberprüfung der kompletten Gasanlage, der Leitungen sowie der angeschlossenen Geräte und technischen Bauteile. Zudem werden Verschleißteile, die alle 10 Jahre ausgetauscht werden müssen, genau in Augenschein genommen. Dazu gehören:
- Gasregler
- Gasschläuche
- Druckminderer
- Sperrhähne
- Alle installierten Gasflaschen
Stellt der Sachverständige keine Mängel fest, bekommt der Wohnwagen bzw. das Mobilheim eine entsprechende Prüfplakette. Diese bestätigt das Bestehen der G 607 Gasprüfung und muss außen gut ersichtlich angebracht werden.
Die Plakette gilt 2 Jahre, wobei ähnlich wie bei der HU-Plakette das genaue Ablaufdatum mit Monat und Jahreszahl angegeben wird. Zusätzlich erfolgt ein Eintrag mit der Sachverständigennummer in das gelbe Prüfbescheinigungsheft.
Sind Wohnwagen ohne gültige Gasprüfung versichert?
Eine regelmäßige Gasprüfung ist nicht nur zu Ihrem eigenen Schutz wichtig. Denn gemäß §31 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind Sie für die Sicherheit Ihres eigenen Fahrzeuges verantwortlich. Nehmen Sie mit einer undichten oder defekten Gasanlage am Straßenverkehr teil, handeln Sie grob fahrlässig. Im Schadensfall kann Ihr Versicherer dann die Leistung verweigern, wenn Sie keine gültige Gasprüfbescheinigung nachweisen können. So kann es passieren, dass Sie auf dem Schaden und den dadurch entstandenen Kosten sitzen bleiben. Und das kann richtig teuer werden.
Was kostet die Gasprüfung für den Wohnwagen?
Die Gasprüfung G 607 kostet in Deutschland zwischen 30 und 60 €. Wie hoch die Gebühr tatsächlich ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wer die Prüfung vornimmt. Während einige Prüfstellen 30 € in Rechnung stellen, verlangen einzelne Händler durchaus bis zu 60 €. Vergleichen Sie daher die Preise der Anbieter.
Sind einzelne Bauteile im Wohnmobil defekt oder über 10 Jahre alt, fallen weitere Gebühren an. Allerdings liegen die Kosten pro defektem Ersatzteil meist unter 20 €.
Wie oft muss ein Wohnwagen zur Gasprüfung?
Die erste Gasprüfung G 607 muss vor der anfänglichen Inbetriebnahme des Wohnwagens, das heißt bei Neukauf durchgeführt werden.
Alle weiteren Gasprüfungen sind freiwillig und keine Pflicht. Allerdings wird empfohlen, die Flüssiggasanlage Ihres Wohnmobils alle 2 Jahre überprüfen zu lassen.
Abgesehen davon muss immer dann eine Gasprüfung durchgeführt werden, wenn eingebaute Gasgeräte wie der Herd oder die Heizung ausgetauscht, repariert oder neu eingebaut werden.
Im Gegensatz zur Gasanlage müssen die Tanks für die Flüssiggasanlagen alle 10 Jahre inspiziert werden. Dazu werden sie ausgebaut, geprüft und wieder eingebaut. Wenn alles in Ordnung ist, dürfen Sie weitere 10 Jahre bis zur nächsten Prüfung genutzt werden.
Wer macht die Gasprüfung am Wohnwagen?
Die Gasprüfung am Wohnwagen darf ausschließlich von anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden. Folgende bekannten Prüforganisationen dürfen die Prüfung abnehmen:
- TÜV
- DEKRA
- Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
- Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS)
Zudem sind viele Fachwerkstätten und Fahrzeughändler, die Wohnwagen und Wohnmobile anbieten, auch als Prüfstelle für Flüssiganlagen anerkannt. Dafür benötigen Sie nur eine Schulung des Deutschen Verbandes für Flüssiggas und müssen eine entsprechende Sachkundeprüfung absolviert haben.
Viele Campingplätze bieten in regelmäßigen Abständen ebenfalls eine Überprüfung an. Mobile Dienstleister kommen sogar zu Ihnen nach Hause, um dort die G 607 Prüfung an Ihrem Wohnmobil vornehmen.
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