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Unfall mit ausländischem Kfz

Grenzenloser Service

ERGO übernimmt für viele ausländische Versicherungen die Schadenregulierung in Deutschland.

Viele Smarts stehen auf dem Hof eines Autohändlers.

ERGO vertritt ausländische Kfz-Versicherer in Deutschland

Für Sie ein großer Vorteil. Denn bei einem Autounfall mit einem ausländischen Fahrzeug müssen Sie sich nicht selber mit der ausländischen Versicherung auseinandersetzen. Das übernimmt ERGO für Sie.

In diesem Artikel bekommen Sie genauere Informationen:

  • Sie erfahren, wie Sie herausfinden, wo das ausländische Fahrzeug versichert ist.
  • Sie sehen, welche ausländischen Versicherer ERGO vertritt.
  • Sie erhalten Einblicke in den Ablauf der Schadenregulierung bei ERGO.

Ablauf der Schadenregulierung

Dies kann sehr schnell über unser Online-Formular erfolgen:

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Achtung

ERGO ist auf Informationen des ausländischen Versicherers angewiesen. Deshalb dauert die Bearbeitung von Schäden für gewöhnlich länger, wenn ein ausländisches Fahrzeug beteiligt war.

Welche deutsche Versicherung ist zuständig?

Alle europäischen Versicherungen haben in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union einen Schadenregulierungsbeauftragten bestimmt. Dadurch können Sie Ihre Ansprüche gegen den ausländischen Versicherer auch im Inland und auf Deutsch geltend machen.

Sie hatten einen Unfall mit einem Fahrzeug, das im Ausland zugelassen ist? Dann hängt das weitere Vorgehen davon ab, ob der Unfall im Ausland oder in Deutschland passiert ist.

Wenden Sie sich an den Zentralruf der Autoversicherer. Dort erfahren Sie, wer der zuständige Schadenregulierungsbeauftragte ist.

So erreichen Sie den Zentralruf:

Aus Deutschland unter 0800 / 25 026 00 – kostenfrei

Aus dem Ausland unter +49 40 /300 330 300 – kostenpflichtig

Sie wissen bereits, dass ERGO die ausländische Versicherung vertritt? Informationen zum Ablauf der Regulierung des Schadens erhalten Sie hier

Das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. sagt Ihnen, wer die Schadenregulierung in Deutschland übernimmt.

So erreichen Sie das Deutsche Büro Grüne Karte:

Telefonisch unter 030 / 2020 5757 – kostenfrei

Per Fax unter 030 / 2020 6757

Per E-Mail unter claims@gruene-karte.de

Sie wissen bereits, dass ERGO die ausländische Versicherung vertritt? Informationen zum Ablauf der Regulierung des Schadens erhalten Sie hier

Von ERGO vertretene ausländische Versicherungen

Land

Ausländische Versicherung

Albanien

INSIG Insurance Institute S.A.

Estland:

ERGO Insurance SE

Griechenland:

ERGO Insurance Company S.A.

Italien:

DARAG Italia S.p.A.

Kroatien:

SAVA Osiguranje d.d.

Lettland:

ERGO Insurance SE Latvian Branch

Litauen:

ERGO Insurance SE Lithuanian Branch

Österreich:

ERGO Versicherung AG

Polen:

Sopockie Towarzystwo Ubezpieczeń ERGO Hestia S.A.

Portugal:

Victoria Seguros

Russland:

Unity Insurance

Slowenien:

SAVA Zavarovalnica D.D.

Ungarn:

Genertel Biztosítíó Zrt.

Besonderheiten bei Autounfällen im Ausland

Als Schadenregulierungsbeauftragter trägt ERGO alle zur Regulierung erforderlichen Informationen zusammen. Danach leitet ERGO Ihre Unterlagen zur Prüfung an den ausländischen Versicherer weiter. Und tut alles, um für Sie bei dem ausländischen Versicherer die bestmögliche Regulierung auszuhandeln.

Gut zu wissen

Über die Höhe der Entschädigung entscheidet der ausländische Versicherer – nicht ERGO. Außerdem sind Ersatzansprüche im Ausland oft niedriger als in Deutschland oder werden überhaupt nicht erstattet.

Hier finden Sie eine Übersicht der üblichen Schadenpositionen für Kfz-Haftpflichtschäden. Außerdem ihre Erstattungsfähigkeit nach dem ausländischen Schadenersatzrecht. Die Informationen sollen Ihnen nur zur Orientierung dienen und sind unverbindlich.

Land: Albanien   
Fahrzeugschaden Die ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Zeitwert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden prüft sie die Höhe des Schadens.
Wertminderung Wird nicht erstattet.
Sachverständigengebühren Werden von der ausländischen Versicherung geprüft.
Mietwagenkosten Werden nicht erstattet.
Nutzungsausfall Wird nicht erstattet.
Kostenpauschale Wird nicht erstattet.
Abschleppkosten Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.
Rechtsanwaltskosten Werden grundsätzlich erstattet. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.

Land: Belgien  
Fahrzeugschaden Die ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden prüft sie die Schadenshöhe.
Wertminderung Wird von der ausländischen Versicherung geprüft.
Sachverständigengebühren Werden erstattet.
Mietwagenkosten Werden von der ausländischen Versicherung geprüft.
Nutzungsausfall Wird erstattet.
Kostenpauschale Wird nicht erstattet.
Abschleppkosten Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.
Rechtsanwaltskosten Werden nicht erstattet.

Land: Estland   
Fahrzeugschaden Die ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden prüft sie die Schadenshöhe. Die Entschädigungspflicht beschränkt sich auf angemessene Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustands vor dem Versicherungsfall.
Wertminderung Wird im Regelfall nicht erstattet.
Sachverständigengebühren Werden von der ausländischen Versicherung geprüft.
Mietwagenkosten Werden nicht erstattet.
Nutzungsausfall Wird nicht erstattet.
Kostenpauschale Wird nicht erstattet.
Abschleppkosten

Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet (max. 70 km), wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.

Rechtsanwaltskosten Werden im Regelfall nicht erstattet.

Land: Frankreich  
Fahrzeugschaden

Die ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden prüft sie die Schadenshöhe.

Wertminderung Wird nicht erstattet.
Sachverständigengebühren Werden erstattet.
Mietwagenkosten Werden von der ausländischen Versicherung geprüft.
Nutzungsausfall Wird erstattet.
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

Abschleppkosten

Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.

Rechtsanwaltskosten Werden nicht erstattet.

Land: Griechenland  
Fahrzeugschaden

Reparaturkosten werden erstattet, wenn sie den Wiederbeschaffungsaufwand nicht übersteigen. Im Totalschadenfall wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes erstattet.

Wertminderung Wird nicht erstattet.
Sachverständigengebühren Werden nicht erstattet.
Mietwagenkosten Werden im Regelfall nicht erstattet.
Nutzungsausfall Wird nicht erstattet.
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

Abschleppkosten

Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.

Rechtsanwaltskosten Werden nicht erstattet.

Land: Italien  
Fahrzeugschaden

Die ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden prüft sie die Schadenshöhe.

Wertminderung Wird von der ausländischen Versicherung geprüft.
Sachverständigengebühren Werden von der ausländischen Versicherung geprüft.
Mietwagenkosten Werden von der ausländischen Versicherung geprüft.
Nutzungsausfall Wird erstattet.
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

Abschleppkosten

Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.

Rechtsanwaltskosten Werden erstattet. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.

Land: Kroatien  
Fahrzeugschaden Die ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden prüft sie die Schadenshöhe.
Wertminderung Wird von der ausländischen Versicherung geprüft.
Sachverständigengebühren Werden nicht erstattet.
Mietwagenkosten Werden im Regelfall nicht erstattet.
Nutzungsausfall Wird nicht erstattet.
Kostenpauschale Wird nicht erstattet.
Abschleppkosten Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.
Rechtsanwaltskosten Werden von der ausländischen Versicherung geprüft.

Land: Lettland  
Fahrzeugschaden

Die ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert nicht übersteigen. Sie prüft die Höhe der Reparaturkosten und des Fahrzeugschadens bei einem Totalschaden nach lettischem Recht.

Wertminderung Wird nicht erstattet.
Sachverständigengebühren Werden erstattet, wenn zur Schadenaufklärung notwendig.
Mietwagenkosten Werden nicht erstattet.
Nutzungsausfall Wird nicht erstattet.
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

Abschleppkosten

Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt in Lettland erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war.

Rechtsanwaltskosten Werden nicht erstattet.

Land: Litauen   
Fahrzeugschaden

Die ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert nicht übersteigen. Je nach Alter des Fahrzeugs berechnet sie auf Ersatzteile Abzüge. Bei einem Totalschaden prüft sie die Höhe des Schadens.

Wertminderung Wird von der ausländischen Versicherung geprüft.
Sachverständigengebühren Werden erstattet, wenn sie zur Aufklärung des Schadens notwendig sind.
Mietwagenkosten Werden grundsätzlich nicht erstattet.
Nutzungsausfall Wird nicht erstattet.
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

Abschleppkosten

Werden von der ausländischen Versicherung geprüft.

Rechtsanwaltskosten Werden von der ausländischen Versicherung geprüft.

Land: Niederlande  
Fahrzeugschaden

Die ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden prüft sie die Schadenshöhe.

Wertminderung Wird im Regelfall nicht erstattet.
Sachverständigengebühren Werden im Regelfall erstattet.
Mietwagenkosten Werden von der ausländischen Versicherung geprüft.
Nutzungsausfall Wird nicht erstattet.
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

Abschleppkosten

Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war.Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.

Rechtsanwaltskosten Werden erstattet. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.

Land: Österreich   
Fahrzeugschaden

Die ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden prüft sie die Schadenshöhe.

Wertminderung Wird von der ausländischen Versicherung geprüft.
Sachverständigengebühren Werden nicht erstattet.
Mietwagenkosten Werden von der ausländischen Versicherung geprüft.
Nutzungsausfall Wird nicht erstattet.
Kostenpauschale

Wird erstattet.

Abschleppkosten

Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.

Rechtsanwaltskosten Werden nach österreichischen Richtlinien erstattet.

Land: Polen   
Fahrzeugschaden

Reparaturkosten werden erstattet, wenn sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts erstattet.

Wertminderung Wird erstattet für bislang schadenfreie PKWs, die nicht älter als 6 Jahre sind.
Sachverständigengebühren Werden im Regelfall nicht erstattet.
Mietwagenkosten Werden nach Vorlage der Reparaturrechnung für die Dauer der Reparatur nach polnischen Richtlinien erstattet.
Nutzungsausfall Wird nicht erstattet.
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

Abschleppkosten

Werden von der ausländischen Versicherung geprüft.

Rechtsanwaltskosten Werden im Regelfall nicht erstattet.

Land: Portugal  
Fahrzeugschaden

Die ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden prüft sie die Schadenshöhe.

Wertminderung Wird nicht erstattet.
Sachverständigengebühren Werden von der ausländischen Versicherung geprüft.
Mietwagenkosten Werden von der ausländischen Versicherung geprüft.
Nutzungsausfall Wird von der ausländischen Versicherung geprüft.
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

Abschleppkosten

Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war.Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.

Rechtsanwaltskosten Werden nicht erstattet.

Land: Rumänien  
Fahrzeugschaden

Die ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert nicht übersteigen. Je nach Alter des Fahrzeugs berechnet sie auf Ersatzteile Abzüge.Bei einem Totalschaden prüft sie die Schadenshöhe.

Wertminderung Wird nicht erstattet.
Sachverständigengebühren Werden nicht erstattet.
Mietwagenkosten Werden nicht erstattet.
Nutzungsausfall Wird nicht erstattet.
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

Abschleppkosten

Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.

Rechtsanwaltskosten Werden nicht erstattet.

Land: Slowakei  
Fahrzeugschaden Die ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden prüft sie die Schadenshöhe.
Wertminderung Wird von der ausländischen Versicherung geprüft.
Sachverständigengebühren Werden nicht erstattet.
Mietwagenkosten Werden im Regelfall nicht erstattet.
Nutzungsausfall Wird nicht erstattet.
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

Abschleppkosten Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war.
Rechtsanwaltskosten Werden im Regelfall nicht erstattet.

Land: Slowenien   
Fahrzeugschaden Reparaturkosten werden erstattet – max. bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts abzüglich Restwert. Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert übernommen.
Wertminderung Wird nach Vorlage der Reparaturrechnung von der ausländischen Versicherung geprüft.
Sachverständigengebühren Werden nicht erstattet.
Mietwagenkosten Werden von der ausländischen Versicherung geprüft.
Nutzungsausfall Wird nicht erstattet.
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

Abschleppkosten Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.
Rechtsanwaltskosten Werden grundsätzlich erstattet. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.

Land: Spanien  
Fahrzeugschaden Die ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden prüft sie die Schadenshöhe.
Wertminderung Wird im Regelfall nicht erstattet.
Sachverständigengebühren Werden von der ausländischen Versicherung geprüft.
Mietwagenkosten Werden von der ausländischen Versicherung geprüft.
Nutzungsausfall Wird von der ausländischen Versicherung geprüft
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

Abschleppkosten Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.
Rechtsanwaltskosten Werden nicht erstattet.

Land: Tschechien  
Fahrzeugschaden Die ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden prüft sie die Schadenshöhe.
Wertminderung Wird von der ausländischen Versicherung geprüft.
Sachverständigengebühren Werden von der ausländischen Versicherung geprüft.
Mietwagenkosten Werden von der ausländischen Versicherung geprüft.
Nutzungsausfall Wird nicht erstattet.
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

Abschleppkosten Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.
Rechtsanwaltskosten Werden im Regelfall nicht erstattet.

Land: Ungarn  
Fahrzeugschaden

Die ausländische Versicherung erstattet Reparaturkosten nur, wenn sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert nicht übersteigen. Bei einem Totalschaden prüft sie die Höhe des Schadens.

Wertminderung Wird von der ausländischen Versicherung geprüft.
Sachverständigengebühren Werden von der ausländischen Versicherung geprüft.
Mietwagenkosten Werden von der ausländischen Versicherung geprüft.
Nutzungsausfall Wird nicht erstattet.
Kostenpauschale

Wird nicht erstattet.

Abschleppkosten

Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Werkstatt erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war. Die Höhe wird von der ausländischen Versicherung geprüft.

Rechtsanwaltskosten Werden von der ausländischen Versicherung geprüft und wenn, dann nach ungarischen Richtlinien erstattet.

FAQ – das fragen ERGO Kunden

Automatische Eingangsbestätigungen werden zurzeit nicht versandt. Sie bekommen eine Nachricht, wenn die sogenannte Schadenanlage abgeschlossen ist. Das kann bis zu 2 Wochen dauern.

Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Sobald nach etwa 2 Wochen der Schaden erfasst ist, erhalten Sie einen Brief von ERGO. Dieser enthält die Schadennummer, die Telefonnummer Ihrer Ansprechpartner sowie Informationen zum weiteren Vorgehen.

Zunächst wird der Schaden bei ERGO erfasst. Dann fordert ERGO beim ausländischen Versicherer eine Versicherungsbestätigung sowie Informationen zum Schadenfall an. Anschließend erhalten Sie ein Schreiben mit der Schadennummer, der Telefonnummer Ihrer Ansprechpartner sowie Details zum weiteren Vorgehen.

Wenn Sie den Schaden gemeldet haben, fordert ERGO beim ausländischen Versicherer eine Versicherungsbestätigung und Informationen zum Schadenfall an. Innerhalb von 2 Wochen erhalten Sie ein Schreiben mit der Schadennummer, der Telefonnummer Ihrer Ansprechpartner sowie Details zum weiteren Vorgehen.

Achtung

Die Bearbeitung von Schäden mit ausländischer Beteiligung dauert meist länger, da ERGO auf Informationen des ausländischen Versicherers angewiesen ist.

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