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Steuerklassen

Wie viel wird mir abgezogen?

Die Steuerklassen bestimmen, wie viel Ihnen vom Bruttogehalt übrigbleibt. Für alle 7 Steuerklassen gelten unterschiedliche Voraussetzungen.

Rosafarbenes Sparschwein , das in den Händen einer Frau liegt.

Die Verbindung zwischen Steuerklassen und Risikolebensversicherung wird besonders relevant, wenn es um die finanzielle Planung für Familien geht. Paare sollten die Absicherung ihrer Angehörigen durch eine Risikolebensversicherung in Betracht ziehen, um im Falle eines Verlustes den finanziellen Rückhalt zu gewährleisten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ihre Lohnsteuerklasse legt fest, wie viel Sie als Arbeitnehmer von Ihrem monatlichen Bruttolohn ausbezahlt bekommen – damit wird die Höhe Ihres Nettoeinkommens unmittelbar durch die Steuerklasse bestimmt.
  • Insgesamt gibt es 7 Steuerklassen. Die Einteilung erfolgt automatisch durch das Finanzamt – nur Ehepaare und Lebenspartner sowie Alleinerziehende können einen Wechsel der Steuerklasse beantragen.
  • Unter bestimmten Umständen können Sie finanziell vom Steuerklassenwechsel profitieren, wenn Sie dadurch ein höheres monatliches Nettoeinkommen erzielen.

Diese Themen finden Sie hier

Warum gibt es unterschiedliche Steuerklassen?

Mit den Steuerklassen regelt das deutsche Lohnsteuerrecht, wie viel jeder Arbeitnehmer von seinem monatlichen Bruttolohn ausbezahlt bekommt. Insgesamt gibt es 7 Lohnsteuerklassen, die je nach Familienstand und Arbeitsverhältnis vergeben werden. Die unterschiedlichen Lohnsteuerklassen berücksichtigen die jeweiligen Pauschalen und Freibeträge, die für unterschiedliche Lebens- und Beschäftigungsverhältnisse gelten. Das macht es für den Arbeitnehmer leichter, die Lohnsteuer vom Gehalt abzuziehen.

Ein Baby schläft auf der Brust des Vaters. Die Mutter gibt dem Baby einen Kuss auf den Kopf.

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Was sind Steuerklassen?

Die Höhe der Lohnsteuer, die Sie als Arbeitnehmer zahlen, wird durch Ihre Lohnsteuerklasse und den geltenden Lohnsteuersatz festgelegt. Im Alltag spricht man dabei von „Steuerklassen“.

Checkliste

  • Die Steuerklasse legt fest, wie hoch die Abzüge bei Ihrem Gehalt aus nichtselbstständiger Arbeit sind. Damit bestimmt sie, in Verbindung mit dem geltenden Steuersatz, die Höhe Ihres Nettogehaltes.
  • Für die jeweiligen Steuerklassen gelten unterschiedliche Freibeträge, die nicht versteuert werden müssen. Sie bestimmen damit die Höhe von Lohnsteuer, Solidaritätsbeitrag und ggf. Kirchensteuer.
  • Die Einteilung in eine Lohnsteuerklasse erleichtert es dem Arbeitgeber, die Höhe der Lohnsteuer festzustellen und diese direkt ans Finanzamt abzuführen.
  • Die Lohnsteuerklassen 1 bis 6 gelten nur für einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer und Rentner, die in Deutschland gemeldet sind.
  • Die Zuteilung zu einer Steuerklasse erfolgt durch das Finanzamt entsprechend Ihrer persönlichen Lebenssituation. Ausschlaggebende Faktoren sind insbesondere der Familienstand und das Arbeitsverhältnis.

Welche Steuerklassen gibt es?

Für Arbeitnehmer in Deutschland gibt es insgesamt sieben mögliche Steuerklassen.

Gut zu wissen

In welcher Steuerklasse hat man die höchsten Abzüge?

Die höchsten Abzüge gibt es in Steuerklasse 6, da in dieser Steuerklasse keine Freibeträge berücksichtigt werden – jeder verdiente Euro wird voll besteuert. Steuerklasse 6 gilt unabhängig vom Familienstand für Zweit- und Nebenjobs ab einem Gehalt von mehr als 603 € im Monat.

Steuerklasse 1: alleinstehende Arbeitnehmer

Checkliste

  • Gilt für alle alleinstehenden Arbeitnehmer in Deutschland, die nicht alleinerziehend sind:
  • Singles
  • Geschiedene
  • Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die dauerhaft von ihrem (Ehe-)Partner getrennt leben oder deren Partner im Ausland lebt
  • Verwitwete nach Ablauf des ersten Kalenderjahres, das auf den Todeszeitpunkt des Partners folgt
  • In Steuerklasse 1 gibt es keine Entlastungsfreibeträge, daher wird diese Lohnsteuerklasse als vergleichsweise ungünstig angesehen.

Steuerklasse 2: Alleinerziehende

Checkliste

  • Gilt für alle Alleinerziehenden, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:
  • Im Haushalt lebt mindestens ein minderjähriges Kind.
  • Für dieses Kind wird Kindergeld bezogen oder es wird ein Kinderfreibetrag in Anspruch genommen.
  • Im Haushalt lebt kein weiterer Erwachsener, der als Erziehungsberechtigter in Frage kommt.
  • In der Steuerklasse 2 wird ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende berücksichtigt: seit 2023 liegt dieser bei 4.260 € für das erste Kind und zusätzlich 240 € für jedes weitere Kind.
  • Um in die Lohnsteuerklasse 2 zu wechseln, müssen Sie beim zuständigen Finanzamt den „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ stellen.

Steuerklasse 3: Ehepaare und eingetragene Lebenspartner

Die Steuerklasse 3 ist eine von 3 möglichen Lohnsteuerklassen für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner. Sie ermöglicht das Ehegattensplitting, bei dem ein Ehepartner die Freibeträge beider erhält und diese somit optimal nutzen kann. Für die Steuerklasse 3 gilt:

Checkliste

  • Nur in Kombination mit Steuerklasse 5 möglich, d. h. ein Partner ist in Steuerklasse 3, der andere in Steuerklasse 5.
  • In Steuerklasse 3 werden die Freibeträge beider Partner berücksichtigt.
  • Steuerklasse 3 kann sinnvoll sein, wenn einer der beiden Partner mindestens 60 % des Gesamteinkommens verdient, wenn einer der beiden kein Einkommen hat oder wenn einer selbstständig ist.
  • Der besserverdienende Partner (nicht selbstständig arbeitend) wählt die Steuerklasse 3. So lässt sich das monatliche Nettoeinkommen erhöhen.
  • Frisch Verheiratete können nach der Hochzeit gemeinsam entscheiden, wer von beiden Steuerklasse 3 wählen sollte und den entsprechenden Steuerklassewechsel beantragen.

Gut zu wissen

Wie ändern sich die Steuerklassen, wenn einer der Ehepartner verstirbt?

Verstirbt einer der beiden Ehepartner, wird der hinterbliebene Partner unabhängig von der bisherigen Lohnsteuerklasse im laufenden und folgenden Kalenderjahr nach dem Tod des Partners in Steuerklasse 3 eingeteilt.

Steuerklasse 4: Automatische Einteilung für Ehepaare und Lebenspartner

Nach der Hochzeit oder dem Eintrag einer Lebenspartnerschaft teilt das Finanzamt Sie automatisch in Steuerklasse 4 ein.

Checkliste

  • In Steuerklasse 4 werden die steuerliche Belastung und die Freibeträge gleichmäßig auf beide Partner aufgeteilt.
  • Aus steuerlicher Sicht gibt es keinen Unterschied zu Steuerklasse 1.
  • Paare, die statt Steuerklasse 4 die Lohnsteuerklassen 3 und 5 wählen möchten, können beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen.

Steuerklasse 5: Nur in Kombination mit Steuerklasse 3

Die Steuerklasse 5 gilt nur für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, wenn der jeweils andere Partner die Steuerklasse 3 wählt.

Checkliste

  • In der Steuerklasse 5 werden Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt. Daher wird das Gehalt in Steuerklasse 5 höher besteuert als in Steuerklasse 3.
  • I. d. R. wählt in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft der Partner mit dem geringeren Einkommen die Steuerklasse 5.
  • Ändert sich das Einkommen der Partner deutlich, können die Steuerklassen 3 und 5 getauscht oder auf 4/4 geändert werden. Dafür müssen beide Partner einen Antrag auf Steuerklassewechsel stellen.

Steuerklasse 6: Für Zweit- und Nebenjobs

Die Steuerklasse 6 gibt es nur als sogenannte zweite Steuerklasse für Arbeitnehmer, die mehr als einen Job haben.

Checkliste

  • Gilt, wenn Sie aus Ihrem zweiten oder aus weiteren Jobs ein Gehalt von mehr als 556 € monatlich beziehen.
  • Ab 01. Januar 2026 wurde die Einkommensgrenze auf 603 € monatlich angehoben.
  • Das erste Arbeitsverhältnis bzw. der Hauptjob verbleibt in einer der Steuerklassen 1 bis 5.
  • Alle steuer- und sozialversicherungspflichtigen Nebenjobs werden automatisch der Steuerklasse 6 zugeteilt.
  • Sie können selbst entscheiden, mit welchem Job Sie in Steuerklasse 6 eingeteilt werden.
  • In Steuerklasse 6 werden keine Freibeträge berücksichtigt.
  • Für Minijobs mit einem Gehalt von weniger als 603 € im Monat werden keine Steuern fällig. Dafür bekommen Sie folglich auch keine zusätzliche Steuerklasse.

Gut zu wissen

Welche Steuerklasse haben Verheiratete mit Zweitjob?

Bei Steuerklasse 6 spielt der Familienstand keine Rolle. Sofern Sie in 2 oder mehr Arbeitsverhältnissen jeweils mehr als 603 € monatlich verdienen, ist es unerheblich, ob Sie ledig, verheiratet oder geschieden sind.

Steuerklasse 0 – Arbeitnehmer im Ausland

Die Steuerklasse 0 ist eine Sonderklasse für Arbeitnehmer, die ihr Gehalt in Deutschland beziehen, aber ihren ersten Wohnsitz im Ausland haben.

Checkliste

  • Die sogenannten Grenzgänger müssen gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen nur in einem Land Steuern zahlen.
  • In Steuerklasse 0 sind Arbeitnehmer von der Lohnsteuer in Deutschland befreit – stattdessen wird die Lohnsteuer im Land der Erwerbstätigkeit erhoben.
  • Für die Befreiung von der Lohnsteuerpflicht und die damit verbundene Einordnung in Steuerklasse 0 benötigen Sie einen Auslandstätigkeitserlass, den Ihr Arbeitgeber für Sie beantragen muss.
  • Ohne den Auslandstätigkeitserlass wird Ihr Gehalt nach Steuerklasse 6 besteuert.

Wie können Paare ihre Lohnsteuerklassen kombinieren?

Verheiratete Arbeitnehmer und eingetragene Lebenspartner haben die Wahl zwischen verschiedenen Steuerklassen-Kombinationen.

 

Gut zu wissen

Woher weiß ich, welche Steuerklassenkombination sich am meisten lohnt?

Welche Lohnsteuerklassen am günstigsten für Sie sind, hängt in erster Linie von der Höhe des Nettoeinkommens beider Partner ab. Das Merkblatt zur Steuerklassenwahl des Bundesministeriums der Finanzen hilft Ihnen bei der Entscheidung.

Welche Steuerklasse habe ich?

Ihre Steuerklasse hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Wenn Sie unsicher sind, welcher Steuerklasse Sie angehören, finden Sie diese auf Ihrer aktuellen Gehaltsabrechnung, anhand Ihres Lohnsteuerbescheids, auf dem Ihre Steuerklasse als Berechnungsgrundlage angegeben ist, oder auf Nachfrage beim zuständigen Finanzamt.

Wann ändert sich meine Steuerklasse? 

Eine Änderung der Lohnsteuerklasse ist nicht ohne weiteres möglich – der Wechsel ist an bestimmte Umstände gebunden.

Checkliste

  • Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können ihre Steuerklasse nach der Hochzeit bzw. nach Eintragen der Lebenspartnerschaft mit einem Antrag auf Steuerklassenwechsel ändern.
  • Alleinstehende, nicht alleinerziehende Arbeitnehmer, können nur dann ihre Steuerklasse wechseln, wenn sich ihre Lebensumstände ändern, z. B.:
  • Bei Heirat: Automatischer Wechsel in Steuerklasse 4 und bei Bedarf Wechsel in die Kombination 3/5 oder 4/4 mit Faktor.
  • Bei Geburt eines Kindes als alleinerziehender Elternteil: Auf Antrag kommen alleinerziehende Eltern in die Steuerklasse 2 und profitieren vom Entlastungsfreibetrag.
  • Bei Aufnahme eines Zweit- oder Nebenjobs mit mehr als 603 € monatlich: Mit dem Hauptjob bleiben Arbeitnehmer in der bisherigen Steuerklasse, während ihr Nebenjob in Steuerklasse 6 eingeteilt wird.

Gut zu wissen

Wann muss ich den Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen?

Wichtig zu wissen: Bei einer Antragsstellung vor dem 30. November gilt der Wechsel rückwirkend für das ganze Kalenderjahr. Ändern Sie Ihre Steuerklasse im Dezember, wird der Wechsel erst im Folgejahr berücksichtigt.

Wie kann ich die Steuerklasse wechseln?

Eheleute und eingetragene Lebenspartner können freiwillig und das ganze Jahr über in eine andere Lohnsteuerklasse wechseln. Dafür reicht ein „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“. Diesen erhalten Sie beim Finanzamt oder online über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag schicken Sie an das zuständige Finanzamt zurück. Über das Online-Portal „Elster“ können Sie den Antrag auch online stellen.

 

Beachten Sie, dass bei einem Wechsel zu 3/5 beide Partner unterschreiben müssen. Beim Wechsel zu 4/4 reicht es, wenn nur einer den Antrag stellt. Der Wechsel der Steuerklasse erfolgt zum Folgemonat.

Gut zu wissen

Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?

Seit 2020 können Eheleute und eingetragene Lebenspartner mehrfach pro Jahr ihre Steuerklasse ändern, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Steuerklasse gilt dann jeweils rückwirkend für das Steuerjahr.

Wann lohnt sich ein Wechsel der Steuerklasse?

In vielen Fällen kann der Wechsel der Steuerklasse bei Ehepartnern steuerliche Vorteile bieten. Das gilt insbesondere dann, wenn einer der Partner deutlich mehr verdient als der andere.

Checkliste

  • Bei bevorstehenden Lohnersatzleistungen kann ein Steuerklassenwechsel günstig sein, da Sozialleistungen wie Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld durch die Höhe des Nettolohns bestimmt werden.
  • Grundsätzlich kann sich durch eine günstige Wahl der Steuerklassen-Kombination Ihr monatliches Nettoeinkommen erhöhen.
  • Wenn zum Beispiel ein Ehepartner mit Arbeitslosigkeit oder Elternzeit rechnet, sollte er frühzeitig in Steuerklasse 3 wechseln.

FAQ – Häufige Fragen zu Steuerklassen

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Am niedrigsten ist die Steuerlast in Steuerklasse 2: Hier können alleinerziehende Arbeitnehmer zusätzlich zum Grundfreibetrag den Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 € jährlich geltend machen. Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser um 240 € pro Kind. Bei verheirateten Paaren, bei denen einer der beiden Partner mindestens 60 % des Gesamteinkommens verdient, kann die Steuerklasse 3 günstig sein, da die Freibeträge beider Partner berücksichtigt werden.

Die höchsten Abzüge gibt es in Steuerklasse 6, die unabhängig vom Familienstand für Zweit- und Nebenjobs ab einem Gehalt von mehr als 603 € im Monat gilt. In dieser Steuerklasse werden keine Freibeträge berücksichtigt, d. h. bereits der erste verdiente Euro wird voll besteuert.

Nach der Eheschließung teilt das Finanzamt beide Partner automatisch in Steuerklasse 4 ein. Dies gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie in dieser Lohnsteuerklasse bleiben oder die Kombination 3/5 oder 4/4 mit Faktor wählen.

Welche Steuerklasse für Sie am günstigsten ist, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation und Ihren Bedürfnissen ab. Wenn Sie z. B. monatlich ein höheres Nettoeinkommen benötigen, kann sich die Kombination 3/5 für Sie lohnen. Wer hohe Nachzahlungen umgehen möchte, sollte sich für die Variante 4/4 mit Faktor entscheiden.

Die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 für Ehepartner führt oft dazu, dass durch die monatliche Steuerersparnis nach Abgabe der Steuererklärung hohe Nachzahlungen fällig werden. Zudem sorgt die Kombination für eine ungleiche Verteilung der Steuerlast auf beide Partner: Das Gehalt des Partners mit dem niedrigeren Gehalt in Steuerklasse 5 wird durch die höhere Besteuerung zusätzlich verringert.

Durch die geschickte Kombination von Steuerklassen und Freibeträgen können Ehepartner ihre monatliche Steuerbelastung reduzieren. Allerdings müssen Sie das in Ihrer Steuererklärung aufschlüsseln und die gesparten Steuern anschließend als Nachzahlung abführen. Verheiratete in den Kombinationen 3/5 und 4/4 mit Faktor sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind verheiratete Paare steuerlich bessergestellt als Alleinstehende.

Verdienen beide Partner etwa gleich viel, bietet die gemeinsame Veranlagung kaum Vorteile. Je höher aber der Einkommensunterschied beider Partner ist, umso mehr kann sich die gemeinsame steuerliche Veranlagung und das Ehegattensplitting lohnen. Dabei geht es darum, auch die Freibeträge des niedriger verdienenden oder nicht erwerbstätigen Partners zu nutzen.

Vereinfacht bedeutet das Ehegattensplitting, dass beide Einkommen zunächst zusammengerechnet werden. Die Summe wird dann halbiert und die Steuer so berechnet, als würden beide Partner genau die Hälfte verdienen. Dadurch können die Freibeträge beider Partner auf das Gesamteinkommen angerechnet werden.

Bei Einzelveranlagung hingegen werden die Freibeträge des niedriger verdienenden oder nicht erwerbstätigen Partners möglicherweise kaum oder gar nicht genutzt, wodurch unterm Strich mehr Steuern gezahlt werden, als bei gemeinsamer Veranlagung.

Ob eine Heirat aus steuerlicher Sicht sinnvoll ist, hängt also von der persönlichen Situation ab. Eine Prüfung kann sich durchaus lohnen.

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden vor Abzug der Lohnsteuer anhand des Bruttogehalts berechnet. Insofern hat die Wahl der Steuerklasse keinen Einfluss auf die spätere Rente.

Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag stellen. Bisher wurde das über den „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“ eingereicht, dieser wurde mittlerweile aber in den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen 2025“ integriert. Das Formular erhalten Sie beim Finanzamt, im Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung oder sie können ihn im Online-Portal „Elster“ einreichen. Beachten Sie, dass für einen Wechsel in die Steuerklassenkombination 3/5 die Unterschrift beider Partner erforderlich ist.

Mitte 2024 hatte die Ampelregierung beschlossen, die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 zum Jahr 2030 abzuschaffen. Durch die vorgezogenen Neuwahlen wurden die Reformen aber vorerst ausgesetzt. Ob es eine Reform der Steuerklassen unter der neuen Bundesregierung geben wird, muss sich noch zeigen.

Stand: 20.01.2026

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Der Artikel ersetzt keine (Steuer-)Rechtsberatung durch einen Steuerberater.