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Was ist nach der Hochzeit zu tun?

Namensänderung und Formalitäten

Dankeskarten, ggf. Name ändern, Steuerklasse wechseln: Nach der Hochzeit gibt es viele Formalitäten und Dinge zu erledigen.

Ein junges lachendes Paar umarmt sich.

Nach der Hochzeit beginnt ein neuer Lebensabschnitt mit vielen gemeinsamen Plänen und dem Wunsch nach einer Familie. Mit einer Risikolebensversicherung sichern Sie Ihre Familie für den Ernstfall ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach der Hochzeit müssen wichtige Unterlagen wie Ausweis, Führerschein oder Krankenkassenkarte aktualisiert werden. Auch Arbeitgeber, Banken und Versicherungen sollten über eine Namensänderung informiert werden.
  • Ehepaare profitieren steuerlich, wenn sie ihre Steuerklassen anpassen. Dafür kann sich je nach Einkommen eine Kombination aus Steuerklasse III und V lohnen.
  • Versicherungen lassen sich oft zusammenlegen oder anpassen. Das gilt zum Beispiel für die Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung – und spart im besten Fall Beiträge. Denken Sie auch über neue Versicherungen nach. Eine Risikolebensversicherung schützt Ihren Partner oder Ihre Partnerin, wenn Ihnen etwas zustößt.

Diese Formalitäten müssen Sie nach der Hochzeit erledigen

Auch nach der Trauung gibt es einiges zu tun – vor allem, wenn Sie Ihren Namen geändert haben.

Diese Themen finden Sie hier

Was Sie nach der Hochzeit regeln sollten

Ihr rauschendes Fest ist nun vorbei und Sie sind verheiratet. Die aufregende, aber auch stressige Zeit der Hochzeitsplanung ist vorüber und es kehrt wieder mehr Ruhe in den Alltag ein. Aber auch in der Zeit nach der Hochzeitsfeier müssen Sie einige Formalitäten beachten. Vor allem wenn Sie Ihren Nachnamen geändert haben, müssen Sie einige Änderungen vornehmen lassen. Damit Sie keine Fristen versäumen und Bußgelder anfallen, sollten Sie sich besser zeitnah darum kümmern. Hier finden Sie eine Übersicht aller Aufgaben, die Sie nach der Hochzeit erledigen müssen.

Namensänderung: Wen muss ich nach der Hochzeit informieren?

Nach der Hochzeit muss eine Namensänderung bei der Stadtverwaltung Ihrer Gemeinde, der Kfz-Zulassungsstelle und dem Finanzamt gemeldet werden – damit Ausweise, Fahrzeugpapiere und Steuerdaten korrekt hinterlegt sind. Darüber hinaus gibt es noch weitere Stellen, bei denen Sie Ihren neuen Namen angeben sollten. Dazu gehören:

Checkliste

  • Bausparkassen und Kreditgeber
  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung: Beantragen Sie eine neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) bzw. Versichertenkarte.
  • Weitere Versicherungen (z. B. Kfz-Versicherung)
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Arbeitgeber
  • Falls Sie studieren: Hochschule
  • Vereine
  • Telefon-, Internet- und Stromanbieter
  • Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio für Rundfunkbeitrag
  • Vermieter

Gut zu wissen

Was brauche ich für die Namensänderung?

Die meisten Behörden, genau wie Banken, benötigen Ihre Heiratsurkunde für die Namensänderung. Informieren Sie sich vorab, ob Sie das Original vorzeigen oder eine Kopie einreichen sollen.

Namensänderung: Das müssen Sie nach der Hochzeit tun

Personalausweis und Reisepass: neue Ausweisdokumente beantragen

Falls Sie Ihren Namen geändert haben, müssen Sie bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung einen neuen Personalausweis und einen neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Besonders Reisen ins Ausland können unter „falschem“ Namen problematisch werden.

Das müssen Sie mitbringen: Den Antrag für den Personalausweis müssen Sie persönlich stellen. Dafür benötigen Sie die Eheurkunde, einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister oder eine Bescheinigung der Namensänderung vom Standesamt. Bringen Sie zudem Ihren alten Personalausweis und ein bis zwei aktuelle, biometrische Lichtbilder mit. In der Regel dauert es 3 bis 6 Wochen, bis Sie Ihren neuen Personalausweis erhalten.

Führerschein bei der Kfz-Zulassungsstelle ändern lassen

Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, Ihren neuen Namen Ihrer Kfz-Zulassungsstelle mitzuteilen. Diese aktualisiert Ihren Fahrzeugbrief. Hierfür benötigen Sie neben den Fahrzeugpapieren ebenfalls Ihre Heiratsurkunde und Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Beim Führerschein gibt es dagegen keine Änderungspflicht. Bei einer Verkehrskontrolle können Sie jedoch dazu aufgefordert werden, zusätzlich Ihren Personalausweis vorzuzeigen. Sie sollten Ihren neuen Namen aber besser auch in Ihrem Führerschein eintragen lassen. Sonst können Sie bei der Autovermietung oder wenn Sie im Ausland mit dem Auto unterwegs sind, Probleme bekommen. Bringen Sie für die Änderung des Führerscheins Ihren alten Führerschein, ein biometrisches Passfoto und eine beglaubigte Abschrift Ihrer Eheurkunde mit.

Tipp

Was muss ich beachten, wenn ich direkt nach der Heirat in die Flitterwochen reise?

Planen Sie direkt nach der Hochzeit Flitterwochen im Ausland, sollten Sie den Reisepass und den Personalausweis schon vorher beim Einwohnermeldeamt beantragen. Haben Sie die Reise auf Ihren alten Namen gebucht, nehmen Sie am besten das alte und das neue Dokument mit.

Weitere Stellen für die Namensänderung

Neben Ausweisdokumenten und Führerschein sollten Sie auch bei anderen Institutionen und Vertragspartnern Ihren neuen Namen angeben. So vermeiden Sie Unstimmigkeiten bei Zahlungen, Mitgliedschaften und Co.

Wem muss ich melden, dass ich geheiratet habe?

Behält nach der Hochzeit jeder seinen eigenen Namen, fallen die Änderungen bei der Gemeindeverwaltung, Zulassungsstelle usw. weg. Trotzdem gibt es Formalien, die alle frisch Vermählten treffen und über die Sie sich Gedanken machen sollten.

Verheiratet: Welche Lohnsteuerklasse ist sinnvoll?

Als verheiratetes Paar werden Sie automatisch der Lohnsteuerklasse IV zugeordnet. Diese ist für Ehegatten gedacht, die in etwa gleich viel verdienen. Unterscheiden sich Ihre Einkünfte sehr, sollten Sie die Steuerklassenkombination III und V in Betracht ziehen. Trägt z. B. Ihr Partner deutlich mehr zum Gesamteinkommen bei als Sie, sollte er die Steuerklasse III beantragen und Sie die Steuerklasse V.

Die Steuerklasse können Sie bis zum 30.11. eines Jahres ändern. Der Wechsel tritt ab dem Monat der Antragstellung in Kraft.

Zudem müssen Sie bei der Einkommenssteuererklärung zwischen der Einzel- und der Zusammenveranlagung Ihrer Einkünfte entscheiden. Bei Letzterer greift das sogenannte Ehegattensplitting. Es bietet sich an, wenn sich Ihre Einkommen stark unterscheiden. Welche Veranlagungsform eher für Sie geeignet ist, können Sie mithilfe einer Steuersoftware oder mit Ihrem Steuerberater ermitteln.

Legen Sie Ihre Versicherungen nach der Hochzeit zusammen

Oft bringen beide Partner eigene Versicherungen in die Ehe. Es lohnt sich, bestimmte Versicherungen zusammenzulegen. Dann profitieren Sie von geringeren Beiträgen. Dazu zählen:

  • Hausratversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Auslandskrankenversicherung

Passen Sie gegebenenfalls auch die Deckungssumme an. Die Deckungssumme einer Hausratversicherung beispielsweise sollte immer dem Gesamtwert Ihres Hausrats entsprechen. Der vergrößert sich, wenn Sie und Ihr Partner Ihre Hausstände zusammenlegen und in eine neue Wohnung oder ein neues Haus ziehen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Versicherungsbedarf nach der Ehe.

 

Schließen Sie eine Lebensversicherung ab

Nach der Hochzeit haben Sie Pläne für Ihr gemeinsames Leben. Vielleicht möchten Sie ein Haus bauen oder Kinder bekommen? Dann ist eine Lebensversicherung für Sie besonders wichtig. Diese beiden Formen gibt es:

Ein Vater bringt seine Tochter in die Kita und gibt ihr einen Teddybär mit.

Risikolebensversicherung

Sichern Sie Ihre Liebsten im Ernstfall ab

Eine Risikolebensversicherung sichert Ihre Familie im Fall Ihres Todes finanziell ab. Das ist besonders wichtig, wenn es einen Hauptverdiener in der Familie gibt oder wenn Sie einen Kredit tilgen.

Z. B. ab 1,97 € monatlich

Tipp

Was ist, wenn ich schon eine Lebensversicherung habe?

Prüfen Sie in dem Fall, wen Sie als Bezugsberechtigten angegeben haben. Sie waren schon einmal verheiratet? Dann vergessen Sie nicht, Ihren neuen Ehepartner einzutragen.

Gesetzlich Krankenversicherte beitragsfrei mitversichern

Vorsicht, wenn Sie nach der Heirat aufhören zu arbeiten und beispielsweise wegen der Kinder zu Hause bleiben. In dem Fall verlieren Sie Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wenn Ihr Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist, können Sie sich bei dessen Krankenkasse beitragsfrei mitversichern. Ist er aber in der privaten Krankenversicherung, ist das nicht möglich.

Sie sind in Elternzeit? Dann bleiben Sie in Ihrer Krankenversicherung.

Wie erfährt der Arbeitgeber von der Heirat?

Wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, sind Sie verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über Ihren neuen Familienstand zu informieren. Ihre Kollegen und Ihr direkter Vorgesetzter haben wahrscheinlich schon während der Hochzeitsvorbereitungen von Ihren Plänen erfahren. Wenn nicht, sollten Sie spätestens nach dem Gang zum Standesamt das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchen.

Informieren Sie anschließend umgehend die Personalabteilung. Genaue Regelungen finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag.

Dankeskarten verschicken

Ob Sie an Ihre Gäste Dankeskarten verschicken möchten, bleibt natürlich Ihnen überlassen. Heutzutage ist es allerdings üblich, sich mit einer Karte mit Fotos und ein paar netten Worten bei den Gästen zu bedanken. Alternativ können Sie die Dankeskarte auch virtuell per E-Mail oder WhatsApp Nachricht versenden.

FAQ – Häufige Fragen zu Formalitäten nach der Hochzeit

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Das Finanzamt wird nicht automatisch über Ihre Eheschließung informiert. Da Sie nach der Hochzeit in einer anderen Steuerklasse veranlagt werden, müssen Sie das dem Finanzamt melden. Wenn Sie einen neuen Nachnamen angenommen haben, müssen Sie das Finanzamt auch darüber benachrichtigen.

Eine Frist für die Namensänderung gibt es nicht. Sie können sogar erst Jahre nach der Hochzeit beschließen, beim Standesamt einen gemeinsamen Ehenamen oder einen Doppelnamen anzunehmen.

Die Beurkundung der Namensänderung kostet nach der Hochzeit zwischen 15 bis 20 Euro. Wenn Sie auch den Namen Ihres Kindes ändern möchten, kostet das in etwa 20 Euro pro Kind.

Stand: 11.09.2025

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