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Was ist nach der Hochzeit zu tun?

Namensänderung und Formalitäten

Dankeskarten, ggf. Name ändern, Steuerklasse wechseln: Nach der Hochzeit gibt es viele Formalitäten und Dinge zu erledigen.

Ein junges lachendes Paar umarmt sich.

Ihr rauschendes Fest ist nun vorbei und Sie sind verheiratet. Die aufregende, aber auch stressige Zeit der Hochzeitsplanung ist vorüber und es kehrt wieder mehr Ruhe in den Alltag ein. Aber auch in der Zeit nach der Hochzeitsfeier müssen Sie einige Formalitäten beachten. Vor allem wenn Sie Ihren Nachnamen geändert haben, müssen Sie einige Änderungen vornehmen lassen. Damit Sie keine Fristen versäumen und Bußgelder anfallen, sollten Sie sich besser zeitnah darum kümmern. Hier finden Sie eine Übersicht aller Aufgaben, die Sie nach der Hochzeit erledigen müssen.

Namensänderung: Wen muss ich nach der Hochzeit informieren?

Teilen Sie neben der KFZ-Zulassungsstelle und der Gemeinde-/Stadtverwaltung folgenden Einrichtungen Ihren neuen Namen mit:

  • Banken
  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung: Beantragen Sie eine neue Krankenkarte.
  • Weiteren Versicherungen (z. B. Kfz-Versicherung)
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Arbeitgeber
  • Falls Sie studieren: Hochschule
  • Vereinen
  • Telefon-, Internet- und Stromanbietern
  • Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio für Rundfunkbeitrag
  • Vermieter

Tipp

Die meisten Behörden, genau wie Banken, benötigen Ihre Heiratsurkunde für die Namensänderung. Informieren Sie sich vorab, ob Sie das Original vorzeigen oder eine Kopie einreichen sollen.

Namensänderung: Das müssen Sie nach der Hochzeit tun

Falls Sie Ihren Namen geändert haben, müssen Sie bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung einen neuen Personalausweis und einen neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Besonders Reisen ins Ausland können unter „falschem“ Namen problematisch werden.

Tipp

Planen Sie direkt nach der Hochzeit Flitterwochen im Ausland, sollten Sie den Reisepass und den Personalausweis schon vorher beim Einwohnermeldeamt beantragen. Haben Sie die Reise auf Ihren alten Namen gebucht, nehmen Sie am besten das alte und das neue Dokument mit

Das müssen Sie Mitbringen: Den Antrag für den Personalausweis müssen Sie persönlich stellen. Dafür benötigen Sie die Eheurkunde, einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister oder eine Bescheinigung der Namensänderung vom Standesamt. Bringen Sie zudem Ihren alten Personalausweis und ein bis zwei aktuelle, biometrische Lichtbilder mit. In der Regel dauert es 3 bis 6 Wochen, bis Sie Ihren neuen Personalausweis erhalten. 

Den Führerschein bei der KFZ-Zulassungsstelle ändern lassen

Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, Ihren neuen Namen Ihrer Kfz-Zulassungsstelle mitzuteilen. Diese aktualisiert Ihren Fahrzeugbrief. Hierfür benötigen Sie neben den Fahrzeugpapieren ebenfalls Ihre Heiratsurkunde und Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Beim Führerschein gibt es dagegen keine Änderungspflicht. Bei einer Verkehrskontrolle können Sie jedoch dazu aufgefordert werden, zusätzlich Ihren Personalausweis vorzuzeigen. Sie sollten Ihren neuen Namen aber auch in dem Führerschein eintragen lassen. Sonst können Sie bei der Autovermietung oder wenn Sie im Ausland mit dem Auto unterwegs sind, Probleme bekommen. Bringen Sie für die Änderung des Führerscheins Ihren alten Führerschein, ein biometrisches Passfoto und eine beglaubigte Abschrift Ihrer Eheurkunde mit.

Namensänderung bei der Bank

Viele Paare denken nach der Hochzeit ohnehin über ein gemeinsames Konto nach. Egal ob Sie Ihre Finanzen zusammenlegen möchten oder nicht: Wenn Sie Ihren Namen bei der Hochzeit geändert haben, benötigen Sie eine neue Giro- und Kreditkarte. Zusätzlich können Sie für den Ernstfall nun auch Ihren Ehepartner als Verfügungsberechtigten über Ihre Konten eintragen lassen.

Das müssen Sie mitbringen: Bringen Sie, auch wenn es nicht immer verlangt wird, Ihre Heiratsurkunde zu dem Banktermin mit. Außerdem benötigen Sie Ihren neuen Personalausweis oder Reisepass.

Namensänderung: Strom, Telefon und Internet

Wenn Sie bereits vor der Hochzeit zusammengewohnt haben, sind Sie nicht dazu verpflichtet, Ihren Vermieter zu informieren. Allerdings sind Sie, wenn Sie Ihren Nachnamen geändert haben, dazu verpflichtet, Ihren Stromversorger und allen weiteren Provider wie Ihren Telefonanbieter zu informieren. Hier genügt eine formlose Information z. B. via E-Mail.

E-Mail, Social Media und Co.

Überlegen Sie sich, ob Sie eine neue E-Mail-Adresse anlegen möchten. Selbst wenn Ihr ehemaliger Nachname Teil der E-Mail-Adresse ist, sind Sie nicht dazu verpflichtet. Wenn Sie allerdings eine neue E-Mail-Adresse anlegen, müssen Sie diese in allen Online-Shops, Social Media Kanälen und wo Sie sonst noch angemeldet sind, ändern. Richten Sie eine Weiterleitung von der alten E-Mail-Adresse auf die neue Adresse ein.

Auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, Ihren neuen Nachnamen in Ihren Social Media Kanälen zu anzugeben, sollten Sie Ihre Business-Profile bei Xing und LindIn entsprechend anpassen. Im beruflichen Umfeld wirkt das sonst schnell unprofessionell.

Wenn Sie in einem Verein oder Verband Mitglied sind oder einen Büchereiausweis besitzen, müssen Sie dort ebenfalls Ihren neuen Namen eintragen lassen.

Für Alle: Wem muss ich melden, dass ich geheiratet habe?

Behält nach der Hochzeit jeder seinen eigenen Namen, fallen die Änderungen bei der Gemeindeverwaltung, Zulassungsstelle usw. weg. Trotzdem gibt es Formalien, die alle frisch Vermählten trifft und über die Sie sich Gedanken machen sollten.

Verheiratet: Welche Lohnsteuerklasse ist sinnvoll?

Als verheiratetes Paar werden Sie automatisch der Lohnsteuerklasse IV zugeordnet. Diese ist für Ehegatten gedacht, die in etwa gleich viel verdienen. Unterscheiden sich Ihre Einkünfte sehr, sollten Sie die Steuerklassenkombination III und V in Betracht ziehen. Trägt z. B. Ihr Partner deutlich mehr zum Gesamteinkommen bei als Sie, sollte er die Steuerklasse III beantragen und Sie die Steuerklasse V.

Die Steuerklasse können Sie bis zum 30.11. eines Jahres ändern. Der Wechsel tritt ab dem Monat der Antragstellung in Kraft.

Zudem müssen Sie bei der Einkommenssteuererklärung zwischen der Einzel- und der Zusammenveranlagung Ihrer Einkünfte entscheiden. Bei Letzterer greift das sogenannte Ehegattensplitting. Es bietet sich an, wenn sich Ihre Einkommen stark unterscheiden. Welche Veranlagungsform eher für Sie geeignet ist, können Sie mithilfe einer Steuersoftware oder Ihres Steuerberaters ermitteln.

Legen Sie Ihre Versicherungen zusammen

Meist bringen beide Partner eigene Versicherungen in die Ehe. Es lohnt sich, bestimmte Versicherungen zusammenzulegen. Dann profitieren Sie von geringeren Beiträgen. Dazu zählen:

Passen Sie ggf. auch die Deckungssumme an. Die Deckungssumme einer Hausratversicherung beispielsweise sollte immer dem Gesamtwert Ihres Hausrats entsprechen. Der vergrößert sich, wenn Sie und Ihr Partner Ihre Hausstände zusammenlegen und in eine neue Wohnung oder ein neues Haus ziehen.

Paar mit Umzugskartons im Wohnzimmer

Schließen Sie eine Lebensversicherung ab

Zusätzlich sollten Sie prüfen, ob der Abschluss einer Lebensversicherung für Sie infrage kommt. Eine Kapital- oder eine Risikolebensversicherung sichert Ihre Familie im Fall Ihres Todes finanziell ab. Das ist besonders wichtig, wenn es einen Hauptverdiener in der Familie gibt oder wenn Sie einen Kredit tilgen.

Bei einer Lebensversicherung legen Sie eine bestimmte Versicherungssumme und einen oder mehrere Bezugsberechtigte fest. Haben Sie bereits eine Lebensversicherung, sollten Sie prüfen, wen Sie als Bezugsberechtigten angegeben haben. Sie waren schon einmal verheiratet? Dann vergessen Sie nicht, Ihren neuen Ehepartner einzutragen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Versicherungsbedarf nach der Ehe.

Gesetzlich Krankenversicherte beitragsfrei mitversichern

Achtung, wenn Sie nach der Heirat aufhören zu arbeiten und beispielsweise wegen der Kinder zu Hause bleiben. Dann verlieren Sie Ihre Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wenn Ihr Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist, können Sie sich bei seiner Krankenkasse beitragsfrei mitversichern. Ist er aber in der privaten Krankenversicherung, ist das nicht möglich.

Sie sind in Elternzeit? Dann bleiben Sie in Ihrer Krankenversicherung.

Wie erfährt der Arbeitgeber von der Heirat?

Wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, sind Sie verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über Ihren neuen Familienstand zu informieren. Ihre Kollegen und Ihr direkter Vorgesetzter haben wahrscheinlich schon während der Hochzeitsvorbereitungen von Ihren Plänen erfahren. Wenn nicht, sollten Sie spätestens nach dem Gang zum Standesamt das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchen.

Informieren Sie anschließend umgehend die Personalabteilung. Genaue Regelungen finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag.

Dankeskarten verschicken

Ob Sie an Ihre Gäste Dankeskarten verschicken möchten, bleibt natürlich Ihnen überlassen. Heutzutage ist es allerdings üblich, sich mit einer Karte mit Fotos und ein paar netten Worten bei den Gästen zu bedanken. Alternativ können Sie die Dankeskarte auch virtuell per E-Mail oder WhatsApp Nachricht versenden.

Die häufigsten Fragen zu den Formalitäten nach der Hochzeit

Das Finanzamt wird nicht automatisch bei Ihrer Eheschließung informiert. Da Sie nach der Hochzeit in einer anderen Steuerklasse veranlagt werden, müssen Sie das dem Finanzamt melden. Wenn Sie einen neuen Nachnamen angenommen haben, müssen Sie das Finanzamt auch darüber benachrichtigen.

Eine Frist für die Namensänderung gibt es nicht. Sie können sogar erst Jahre nach der Hochzeit beschließen, beim Standesamt einen gemeinsamen Ehenamen oder einen Doppelnamen anzunehmen.

Die Namensänderung beantragen Sie bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes. Dafür benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, eine Erweiterte Meldebescheinigung und eine beglaubigte Kopie Ihrer Ehebescheinigung.

Die Beurkundung der Namensänderung kostet nach der Hochzeit zwischen 15 bis 20 Euro. Wenn Sie auch den Namen Ihres Kindes ändern möchten, kostet das in etwa 20 Euro pro Kind.

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