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Reflexion durch Solaranlage

Vom Dach geblendet

Immer mehr Häuser werden mit einer Solaranlage bestückt. Nicht immer zur Freude der Nachbarn, die geblendet auf ihrem Balkon sitzen.

Zwei Experten tragen Solarpanele vor einem Haus.

Rechtsfrage des Tages:

Große Solarpanels auf dem Dach sehen zwar nicht schön aus, sorgen aber für umweltfreundlichen Strom. Leider können die glatten Oberflächen aber zu unangenehmen Lichtspiegelungen führen. Welche Rechte haben Nachbarn, die von der Anlage geblendet werden?

Antwort:

Nicht immer kommt vom Nachbargarten nur Gutes. Streitigkeiten am Gartenzaun gehören leider zur nachbarschaftlichen Tagesordnung. Meist sind es Lärm, Gerüche oder überhängende Äste, die für Ärger sorgen. Und manchmal sind es auch eigentlich positive Dinge, die Nachbarn belästigen können. Im Frühjahr wird sich jeder über die ersten Sonnenstrahlen freuen. Unliebsame Lichtreflexionen können aber zu unerfreulichen Auseinandersetzungen führen.

Unerwünschte Lichteffekte

Solarpanels sind eine umweltfreundliche Möglichkeit, den eigenen Haushalt mit Energie zu versorgen. Optisch machen Solaranlagen häufig nicht so viel her. Hinzu kommt, dass die spiegelglatte Oberfläche andere Anwohner tatsächlich mit unangenehmen Lichteffekten belästigen kann. Bis zu einem gewissen Maß werden Sie die Spiegelungen erdulden müssen. Nicht mehr hinzunehmen brauchen Sie aber Belästigungen, die nicht nur unwesentlich sind und über ein normales Maß hinausgehen. Wann dies der Fall ist, lässt sich allerdings nur schwer bestimmen.

Zumutbar oder nicht

Genaue Richtwerte hinsichtlich Intensität der Lichteinwirkung und Blendwirkung gibt es nicht. Vielmehr müssen Sie eine Interessenabwägung vornehmen. Auf der einen Seite steht Ihr Interesse an einem störungsfreien Wohnalltag. Auf der anderen die Bedürfnisse Ihres Nachbarn an einer autonomen Stromversorgung. Dabei kommt es entscheidend darauf an, welche Maßnahmen für welche Seite zumutbar und hinnehmbar sind. In einem Rechtsstreit lehnte das Oberlandesgericht Braunschweig den Anspruch eines Hausbesitzers ab, der sich von der Anlage seines Nachbarn gestört fühlte (OLG Braunschweig, Urteil vom 14.07.2022, Aktenzeichen: 8 U 166/21). Die Vorinstanz hatte dazu ein Sachverständigengutachten eingeholt, das neben der Lage der Häuser, dem Stand der Sonne und dem Neigungswinkel der PV-Anlage auch die Wetterdaten auswertete. Da die Lichtreflexion nur an wenigen Stunden im Jahr auftrat, sah das Gericht darin keine erhebliche Beeinträchtigung und wies die Klage ab.

Es kommt drauf an

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat hingegen einen Hausbesitzer verurteilt, die Blendwirkung durch seine Solaranlage zu unterbinden (Urteil vom 13.12.2013, Aktenzeichen 9 U 184/11). Dem Nachbarn sei es nicht zumutbar, sich durch Jalousien oder Vorhänge die Sicht aus den Fenstern zu verhängen. Ursache der Blendung sei schließlich nicht das Sonnenlicht selbst, sondern erst die durch die Solaranlage hervorgerufene Reflexion. Zur Beurteilung des Sachverhalts hat das Gericht ebenfalls ein Sachverständigengutachten eingeholt.

Einigung versuchen

Es kommt also stets darauf an, ob es sich bei der Lichteinstrahlung um eine unwesentliche oder eine wesentliche Beeinträchtigung handelt. Dies zu beurteilen kann im Einzelfall schwierig sein. Da der Ausgang eines Gerichtsverfahrens maßgeblich von dem Ergebnis der Beweisaufnahme durch ein Sachverständigengutachten abhängt, können die Erfolgsaussichten einer Klage nur am jeweiligen Fall eingeschätzt werden. Vielleicht suchen Sie zunächst das Gespräch mit Ihren Nachbarn. So haben Sie die Chance, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

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