Rechtsfrage des Tages:
Haben Sie schon einen Kaminofen oder wollen sich einen anschaffen? Dann erkundigen Sie sich genau. Dürfen alte Kaminöfen weiter betrieben werden? Und wo dürfen Sie einen Ofen aufstellen?
Antwort:
Ein knisterndes Feuer und angenehme Wärme bringen Gemütlichkeit ins Wohnzimmer. Daher erfreuen sich Kaminöfen ungebrochener Beliebtheit. Wer bereits einen Kaminofen sein Eigen nennt, muss die einzuhaltenden Grenzwerte der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) kennen. Wollen Sie sich einen neuen Ofen anschaffen, müssen Sie sich insbesondere über den Aufstellort Gedanken machen.
Dürfen alte Öfen betrieben werden?
Kaminöfen gehören zu den sogenannten Einzelraumfeuerungsanlagen. Diese müssen nach der BImSchV bestimmte Grenzwerte einhalten. Seit Anfang 2025 dürfen die Abgase nicht mehr als 0,15 Gramm Feinstaub und maximal 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgase enthalten. Die Angaben über die Abgase finden Sie in der Herstellerbescheinigung. Finden Sie diese nicht mehr, können Sie Ihren Schornsteinfeger mit einer Messung beauftragen.
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Welche Übergangsfristen galten?
Hielt Ihr Kaminofen die Grenzwerte nicht ein, mussten Sie ihn stilllegen oder nachrüsten lassen. Die geltenden Übergangsfristen sind mittlerweile alle abgelaufen. Vor 1994 errichtete Kaminöfen müssen bereits seit dem 21.12.2020 nachgerüstet oder stillgelegt worden sein. Kaminöfen mit einem Typenschild zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 durften noch bis spätestens 31.12.2024 genutzt werden und mussten zum Stichtag stillgelegt werden. Wurde Ihr Kaminofen nach 2010 produziert, können Sie aufatmen. Diese Öfen halten die vorgeschriebenen Grenzwerte ein.
Gibt es Ausnahmen?
Wie so häufig gibt es auch für Kamine und Öfen Ausnahmemöglichkeiten. So dürfen historische Öfen mit einer Sondergenehmigung weiter betrieben werden. Gleiches gilt für nicht gewerblich genutzte Küchenherde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt. Können Sie Ihrem Schornsteinfeger glaubhaft machen, dass Ihr Kamin vor 1950 hergestellt und errichtet wurde, kann für den Betrieb ebenfalls eine Sondergenehmigung erteilt werden. Auf eine solche können Sie auch hoffen, wenn Ihr Kamin maßgeblich für die Wärmeversorgung in Ihrem Haus nötig ist oder Sie diesen nur sehr selten anfeuern.
Wo dürfen Kaminöfen stehen?
Haben Sie sich für einen neuen Kaminofen entschieden, müssen Sie sich wie bei dem alten Ofen auch mit dem Brandschutz auseinandersetzen. Achten Sie vor allem auf die Sicherheitsabstände. So muss der Ofen mindestens 20 Zentimeter Abstand zu Rück- und Seitenwänden haben. Mindestens 80 Zentimeter Abstand müssen Sie zu brennbaren Gegenständen waren. Für manche spezielle Öfen können aber auch andere Abstände gelten. Ihren Teppich oder Holzfußboden müssen Sie durch eine Bodenplatte schützen.
Was muss ich bei einer offenen Küche beachten?
Eine besondere Gefahr besteht bei offenen Küchen- und Wohnbereichen. Betreiben Sie nämlich gleichzeitig einen raumluftabhängigen Kamin und eine Dunstabzugshaube, kann ein gefährlicher Unterdruck kohlenmonoxidhaltige Abgase in den Innenraum ziehen. Ohne besondere technische Vorkehrungen, wie z. B. einen Zuluft- oder Unterdruckwächter, wird Ihr Schornsteinfeger den Betrieb Ihres neuen Kaminofens nicht gestatten.
Stand: 09.12.2025
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