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Heizen mit Kaminofen: Vorschriften

Grenzwerte & Co.

Ein Kaminofen verspricht in der kalten Jahreszeit wohlige Wärme. Bei der Anschaffung und dem Betrieb gibt es aber einiges zu beachten.

Ein Mann in Weihnachtspulli und eine Frau schmusen auf einem Fell. In der Hand ein Handy.

Rechtsfrage des Tages:

Haben Sie schon einen Kaminofen oder wollen sich einen anschaffen? Dann erkundigen Sie sich genau. Dürfen alte Kaminöfen weiter betrieben werden? Und wo dürfen Sie einen Ofen aufstellen?

Antwort:

Nicht erst aufgrund der steigenden Energiepreise träumen viele von einem Kaminofen. Ein knisterndes Feuer und angenehme Wärme bringen Gemütlichkeit ins Wohnzimmer. Wer bereits einen Kaminofen sein Eigen nennt, muss die einzuhaltenden Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) kennen. Wollen Sie sich einen neuen Ofen anschaffen, müssen Sie sich insbesondere über den Aufstellort genau Gedanken machen.

Alte Öfen

Kaminöfen gehören zu den sogenannten Einzelraumfeuerungsanlagen. Diese müssen nach der BImSchV bestimmte Grenzwerte einhalten. Aktuell dürfen die Abgase nicht mehr als 0,04 Gramm pro Kubikmeter Feinstaub enthalten und maximal 1,25 Gramm pro Kubikmeter Kohlenmonoxid. Die Angaben über die Abgase finden Sie in der Herstellerbescheinigung. Finden Sie diese nicht mehr, können Sie Ihren Schornsteinfeger mit einer Messung beauftragen.

Stilllegung und Übergangsfristen

Hält Ihr Kaminofen die Grenzwerte nicht ein, müssen Sie ihn stilllegen oder nachrüsten lassen. Allerdings gelten noch einige Übergangsfristen. Vor 1994 errichtete Kaminöfen müssen bereits seit dem 21.12.2020 nachgerüstet oder stillgelegt worden sein. Kaminöfen mit einem Typenschild zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 dürfen weiter betrieben werden. Allerdings müssen Sie diese bis spätestens 31.12.2024 nachrüsten oder zum Stichtag stilllegen. Wurde Ihr Kaminofen nach 2010 produziert, können Sie aufatmen. Diese Öfen halten die vorgeschriebenen Grenzwerte ein.

Neuer Ofen oder weiter mit dem alten?

Hält Ihr Kaminofen die Grenzwerte nicht ein, haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie legen den Ofen still und schaffen sich einen neuen an. Oder Sie rüsten den alten Kaminofen nach. Dafür setzt Ihr Schornsteinfeger einen aktiven oder passiven Filter in den Schornstein. Der Nachteil passiver Filter ist der regelmäßige Wartungsaufwand. Aktive Filter sind hingegen teurer und brauchen einen Stromanschluss. Übrigens: Ausnahmen gelten für historische Kaminöfen, Grundöfen und Öfen, die die einzige Heizmöglichkeit in einem Raum darstellen.

Richtiges Aufstellen

Haben Sie sich für einen neuen Kaminofen entschieden, müssen Sie sich wie bei dem alten Ofen auch mit dem Brandschutz auseinandersetzen. Achten Sie vor allem auf die Sicherheitsabstände. So muss der Ofen mindestens 20 Zentimeter Abstand zu Rück- und Seitenwänden haben. Mindestens 80 Zentimeter Abstand müssen Sie zu brennbaren Gegenständen waren. Für manche spezielle Öfen können aber auch andere Abstände gelten. Ihren Teppich oder Holzfußboden müssen Sie durch eine Bodenplatte schützen.

Die Wohnküche

Eine besondere Gefahr besteht bei offenen Küchen- und Wohnbereichen. Betreiben Sie nämlich gleichzeitig einen raumluftabhängigen Kamin und eine Dunstabzugshaube, kann ein gefährlicher Unterdruck kohlenmonoxidhaltige Abgase in den Innenraum ziehen. Ohne besondere technische Vorkehrungen, wie z. B. einen Zuluft- oder Unterdruckwächter, wird Ihr Schornsteinfeger den Betrieb Ihres neuen Kaminofens nicht gestatten.

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