Zum Inhalt springen

Das Wichtigste zur Patientenverfügung

Kurz und knapp

Was passieren soll, wenn Sie wegen Krankheit nicht mehr selbst entscheiden können – das müssen Sie wissen. Hier geht es um Formelles.

Ein Geschäftsmann zeigt am Touchscreen eine Checkliste.

Patientenverfügung – kurz und knapp

Ein Unfall oder eine Krankheit kann dazu führen, dass Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können. Ärzte und Pflegekräfte sind dann verpflichtet, Ihren mutmaßlichen Willen zu erforschen. Ein wichtiges Instrument ist dabei die Patientenverfügung. In diesem Dokument können Sie festhalten, wie im Ernstfall verfahren werden soll und welche Behandlungswünsche Sie haben. Nicht nur die Ärzte werden für die Unterstützung dankbar sein. Auch Ihren Angehörigen kann Ihr schriftlicher Wille helfen.

Inhalt

  • Durch eine Patientenverfügung können Sie den behandelnden Ärzten und Pflegekräften Ihre medizinische Versorgung vorschreiben.
  • Vor der Entscheidung, eine Patientenverfügung abzufassen, sollten Sie sich eines klarmachen: Es könnte der Fall sein, dass Sie durch den Verzicht auf eine Behandlung auf das Weiterleben verzichten.
  • Beschreiben Sie möglichst genau Ihre Behandlungswünsche und sehen Sie, soweit möglich, von vorformulierten Mustern ab. Hier finden Sie einen ausführlichen Artikel mit Beispielen zu Behandlungswünschen.

Form

  • Die einfache Schriftform reicht aus, Datum und eigenhändige Unterschrift sind zwingend notwendig.
  • Es besteht die Möglichkeit, die Patientenverfügung gemeinsam mit einem Notar zu machen. Der Notar kann Ihnen bei der Formulierung helfen. Sie sollten sich dennoch vor dem Termin eigene Gedanken zu Ihrer Verfügung gemacht haben.

Aufbewahrung

  • Aufbewahrung zu Hause: bei anderen wichtigen Papieren, an einer zugänglichen Stelle, wo sie gut gefunden werden kann. Informieren Sie nahe Angehörige und den Hausarzt über die Existenz und den Aufbewahrungsort.
  • Tragen Sie im Geldbeutel eine Infokarte mit sich.
  • Sie können Ihre Patientenverfügung auch beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kostenpflichtig hinterlegen.

Verbindlichkeit

  • Besteht eine wirksame Patientenverfügung, muss sich der Arzt daran halten – sofern er an Ihnen keine klaren Anzeichen für eine Willensänderung entdeckt.
  • Durch die Kombination der Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung bevollmächtigen Sie Ihre Vertrauensperson mit der rechtlichen Durchsetzung Ihrer gesundheitlichen Angelegenheiten gegenüber Arzt und Pflegepersonal.
  • Wichtig ist dabei aber, dass Ihr Wille für eine konkrete Lebens- oder Behandlungssituation eindeutig ist und sicher festgestellt werden kann. Bestehen Zweifel, werden Ärzte und Pfleger beispielsweise zusätzlich die Angehörigen befragen und Ihren Willen erforschen. Hilfreich ist es, wenn Sie bereits in der Patientenverfügung persönliche Wertvorstellungen, religiöse Anschauungen, aber auch Ängste und Hoffnungen formulieren. Diese Angaben helfen dabei, im Zweifelsfall Ihren mutmaßlichen Willen auszulegen.

Widerruf

  • Natürlich ist eine Patientenverfügung nicht in Stein gemeißelt. Was Sie in der Patientenverfügung bestimmen, können Sie jederzeit widerrufen.
  • Der Widerruf kann schriftlich, aber auch mündlich erfolgen
  • Zur Sicherheit sollten Sie die Patientenverfügung dann vernichten. Vergessen Sie dabei nicht mögliche Exemplare, die Sie vielleicht bei Verwandten oder Ihrem Hausarzt hinterlegt haben. Im Idealfall setzen Sie gleich eine neue Verfügung auf, in der Sie Ihren geänderten Willen dokumentieren.

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau Huckepack am Strand, beide lachen.

Rechtsschutz für alle im (Vor-) Ruhestand

Mit diesem Rechtsschutz sichern Sie sich für die Zeit nach dem Berufsleben in den Lebensbereichen Privat, Wohnen und Verkehr ab.

Ähnliche Beiträge: