
Rechtsfrage des Tages:
Ob Sie sich im Ernstfall lebensverlängernde Maßnahmen wünschen oder nicht, ist eine wichtige Entscheidung. Wie können Sie Ihren Wunsch rechtssicher dokumentieren?
Antwort:
Ein Unfall oder eine Krankheit kann dazu führen, dass Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können. Ärzte und Pflegekräfte sind dann verpflichtet, Ihren mutmaßlichen Willen zu erforschen. Ein wichtiges Instrument ist dabei die Patientenverfügung. In diesem Dokument können Sie festhalten, wie im Ernstfall verfahren werden soll und welche Behandlungswünsche Sie haben. Nicht nur die Ärzte werden für die Unterstützung dankbar sein. Auch Ihren Angehörigen kann Ihr schriftlicher Wille helfen.
Patientenverfügung aufsetzen
Eine Patientenverfügung aufzusetzen ist gar nicht so schwierig. Es reicht die einfache Schriftform. Nur Datum und Ihre Unterschrift sind zwingend erforderlich. Sie können sich auch von einem Notar unterstützen lassen, der Ihre Verfügung beurkunden kann. Gesetzlich vorgeschrieben ist dies aber nicht. Wichtig ist, dass Sie Ihre Behandlungswünsche möglichst genau beschreiben. Ein einfacher Satz, dass Sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen, reicht nicht aus. Vielmehr müssen Sie sich mit vielen unterschiedlichen Szenarien auseinandersetzen.
Wohin mit dem Dokument?
Sie können Ihre Patientenverfügung bedenkenlos zu Hause aufbewahren. Denken Sie aber daran, dass Ihre Angehörigen sie im Fall der Fälle auch finden können. An einem geheimen Platz verstecken sollten Sie sie daher nicht. Informieren Sie auch unbedingt Ihre Angehörigen und am besten auch Ihren Hausarzt. Zusätzlich können Sie sich eine Infokarte ins Portemonnaie stecken. Eine andere Möglichkeit ist, die Patientenverfügung im Zentralen Versorgungsregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Dabei entstehen zwar Kosten, diese sind aber nicht sonderlich hoch.
Verbindlichkeit
Eine wirksame Patientenverfügung müssen Ärzte und Pflegepersonen beachten, sie ist verbindlich. Wichtig ist dabei aber, dass Ihr Wille für eine konkrete Lebens- oder Behandlungssituation eindeutig ist und sicher festgestellt werden kann. Bestehen Zweifel, werden Ärzte und Pfleger beispielsweise zusätzlich die Angehörigen befragen und Ihren Willen erforschen. Hilfreich ist es, wenn Sie bereits in der Patientenverfügung persönliche Wertvorstellungen, religiöse Anschauungen, aber auch Ängste und Hoffnungen formulieren. Diese Angaben helfen dabei, im Zweifelsfall Ihren mutmaßlichen Willen auszulegen.
Meinung geändert?
Natürlich ist eine Patientenverfügung nicht in Stein gemeißelt. Denkbar ist es, dass sich im Laufe Ihres Lebens Ihre Vorstellungen und Wünsche ändern. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Patientenverfügung zu widerrufen. Das kann schriftlich oder mündlich geschehen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie Ihre Patientenverfügung vernichten. Vergessen Sie dabei nicht mögliche Exemplare, die Sie vielleicht bei Verwandten oder Ihrem Hausarzt hinterlegt haben. Im Idealfall setzen Sie gleich eine neue Verfügung auf, in der Sie Ihren geänderten Willen dokumentieren.
Nicht nur für Senioren
Über eine Patientenverfügung sollte jeder nachdenken. Denn nicht nur im Alter können Situationen eintreten, die Angehörige und Ärzte vor die schwierige Entscheidung stellen. Haben Sie schon in jungen Jahren eine Verfügung aufgesetzt, sollten Sie diese hin und wieder zur Hand nehmen. Entspricht der Inhalt noch Ihrem Willen? Dann unterschreiben Sie die Verfügung erneut mit aktuellem Datum.