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Wo dürfen Hubschrauber landen?

Rettung von oben

Will ein Pilot seinen Hubschrauber außerhalb eines Flugplatzes landen, braucht er eine Genehmigung. Doch was gilt bei Rettungseinsätzen?

Personen in Sanitäteroutfit rennen zu einem Helikopter.

Rechtsfrage des Tages:

In Notsituationen können Hubschrauber die schnelle Rettung bedeuten. Die Piloten müssen dabei über besonderes fliegerisches Können verfügen. Wo dürfen Hubschrauber überall landen?

Antwort:

Manchmal geht es bei der Rettung verletzter oder erkrankter Menschen um Minuten. Der Transport ins Krankenhaus mit einem Rettungshubschrauber kann da entscheidend sein. Polizei- und Rettungshubschrauber haben daher eine grundsätzliche Genehmigung, außerhalb eines Flugplatzes zu landen. Private Piloten müssen hingegen eine Sondererlaubnis beantragen.

Außenlandung

Eigentlich gilt auch für Hubschrauber der sogenannte Flugplatzzwang. Landungen sind dem Grunde nach nur auf Flugplätzen zulässig. Landet ein Hubschrauber außerhalb eines Flugplatzes, handelt es sich um eine sogenannte Außenlandung. Für eine Außenlandung bedarf es stets einer Genehmigung der zuständigen Behörde. Dies sieht das Luftverkehrsgesetz aus Sicherheitsgründen vor. Bei der Beantragung muss der Pilot die Gründe für die Außenlandung angeben. Außerdem gilt sie nur für einen bestimmten Ort und eine bestimmte Zeit. Die Zustimmung des Grundstückseigentümers muss der Pilot auch vorher einholen.

Ausnahme im Notfall

Ohne vorherige Genehmigung darf ein Hubschrauberpilot eine Außenlandung vornehmen, wenn es sich um eine Notlandung oder eine Sicherheitslandung handelt. Von einer Notlandung spricht man, wenn eine Notlage in der Luft eingetreten und ein sicherer Weiterflug nicht mehr gewährleistet ist. Eine Notlandung muss der Pilot der Luftfahrtbehörde anzeigen. Ist die Notlage zwar noch nicht eingetreten, wäre aber das Anfliegen des nächsten Flugplatzes nur mit erheblichen Risiken möglich, darf ein Pilot auch ohne Genehmigung eine Sicherheitslandung außerhalb eines Flugplatzes durchführen. Hiervon muss er den Grundstückseigentümer umgehend informieren.

Sonderrecht für Retter

Für Rettungshubschrauber, Hubschrauber der Polizei und teilweise auch des Militärs gilt eine Sonderregelung. Diese Institutionen haben eine Sondergenehmigung, die grundsätzlich eine Landung überall dort gestattet, wo ein Einsatz notwendig ist. Eine Genehmigung des Grundstückseigentümers muss nicht eingeholt werden, sofern die Landung aufgrund höherer Interessen wie der Rettung eines Menschen erfolgt. Dabei darf der Pilot sowohl öffentliche Flächen wie eine Autobahn als auch private Grundstücke wie einen Supermarktparkplatz nutzen.

Schäden durch Landung

Im Klartext bedeutet dies: Rettungshubschrauber und Polizei im Lufteinsatz dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben, z. B. bei Rettungseinsätzen und Ähnlichem, überall landen. Möchte ein Veranstalter hingegen auf einer Feier Rundflüge anbieten, muss er zuvor eine behördliche Genehmigung für die Außenlandungen einholen. Übrigens: Wird bei einer Notlandung eines privaten Hubschraubers beispielsweise die Ernte auf einem Feld vernichtet, so kann der Eigentümer Schadensersatzansprüche geltend machen. Jeder Halter eines Luftfahrzeugs, mit Ausnahme des Bundes und der Länder, muss eine Haftpflichtversicherung haben. Diese deckt Schäden ab, die durch Außenlandung und Start entstehen können.

 

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