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Bei Eis und Schnee: Verkehrsregeln im Winter

Sicher unterwegs

Der Straßenverkehr stellt im Winter viele vor besondere Herausforderungen. Diese wichtigen Regeln sollten Sie als Autofahrer kennen.

Autos stehen im Stau, bei dichtem Schneetreiben.

Rechtsfrage des Tages:

Mit eingeschneiten Verkehrsschildern und breiten Streufahrzeugen hält der Winter spezielle Überraschungen im Straßenverkehr bereit. Wie verhalten Sie sich richtig?

Antwort:

Es ist nicht nur das zugefrorene Auto, das die Teilnahme am Straßenverkehr im Winter erschwert. Eis und Schnee sorgen immer wieder für spezielle Situationen, in denen Sie besonnen reagieren müssen. Beispielsweise Streufahrzeuge dürfen Sie überholen, müssen aber besondere Vorsicht walten lassen. Und dass zugeschneite Verkehrsschilder generell nicht gültig wären, gehört in die Welt der Rechtsirrtümer.

Schneepflug für sichere Straßen

Ist der Winterdienst auf der Straße unterwegs, staut sich dahinter meist der Verkehr. Wer nicht abwarten will, darf Räum- und Streufahrzeuge überholen. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die das Überholen dieses speziellen Fahrzeugs verbieten würde. Natürlich müssen Sie die üblichen Regeln beim Überholen einhalten und dürfen zum Beispiel nicht rechts vorbeifahren. Bei Mäharbeiten auf der Autobahn ist das übrigens anders. Mähen die Fahrzeuge den Mittelstreifen, dürfen Sie rechts vorbeifahren. Die Mähfahrzeuge sind dann als Baustelle markiert.

Lieber nicht vorbei

Auch wenn das Überholen von Schneepflügen rechtlich unbedenklich ist – in der Praxis sollten Sie sich lieber hinten anstellen. Denn vor dem Räumfahrzeug ist die Straße im Zweifel erheblich glatter. Nicht ohne Grund räumt der Winterdienst den Schnee und streut Salz auf die Straße. Kommt Ihnen auf einer zweispurigen Straße ein Schneepflug entgegen, müssen Sie besonders weit rechts fahren oder vielleicht sogar anhalten. Die Schneeschaufel ragt nicht selten auf die Gegenspur und kann zum gefährlichen Hindernis werden.

Vorsicht, glatt!

Denken Sie auch immer daran, dass nicht alle Straßen geräumt oder gestreut sind. Gemeinden und Städte haben zwar eigentlich eine Räum- und Streupflicht. Diese gilt aber nicht auf allen Straßen gleichermaßen. Im Fokus stehen vor allem verkehrswichtige Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen. Auch gefährliche Stellen wie scharfe Kurven werden meist gestreut. Verlassen Sie sich also nicht darauf, dass die kleine Ortsstraße eisfrei ist. Fahren Sie lieber besonders vorsichtig.

Stoppschild – oder?

Hat es besonders viel geschneit, überpudert der weiße Zauber auch so manches Verkehrsschild. Glauben Sie aber nicht, dass das Schild dann grundsätzlich keine Gültigkeit mehr hat. Können Sie das Schild leicht an der besonderen Form erkennen, bleibt es weiter gültig. Das gilt insbesondere bei Stopp- oder Vorfahrt-achten-Schildern. Schwieriger wird es bei runden oder dreieckigen Gebots- oder Verbotsschildern. Sind diese aufgrund einer dicken Schneeschicht nicht mehr erkennbar, kann von Verkehrsteilnehmern deren Beachtung nicht verlangt werden. Aber Achtung! Kennen Sie die Strecke als Ortskundiger in- und auswendig, müssen Sie auch die Verkehrsregeln auf Ihrer Stammstrecke kennen.

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