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Unterwegs auf winterlichen Straßen

Bei Eis und Schnee

Der Winter ist da und wir müssen uns auf glatte Straßen und zugeschneite Autos einstellen. Diese wichtigen Regeln sollten Sie kennen.

Autos bei Nebel auf der Autobahn.

Rechtsfrage des Tages:

So langsam wird es bei uns richtig kalt. Winterreifen sollten Sie schon längst aufgezogen haben. Welche anderen Pflichten habe Autofahrer noch, wenn es schneit und friert?

Antwort:

Auch wenn Sie eigentlich den Winter lieben – als Autofahrer bringt der Frost auch einige unliebsame Pflichten mit sich. Sie sollten sich stets darauf einstellen, dass manchmal auch über Nacht Schnee fällt, der Boden friert oder Blitzeis die Straßen zur Rutschbahn macht. Damit Sie trotzdem sicher unterwegs sind, müssen Sie einiges beachten.

Fahrende Iglus

Kommt der Winter mit Frost und Schnee, müssen sich Autofahrer warm anziehen. Denn morgens heißt es erst einmal: kratzen. Außer wenn Sie eine Garage oder Standheizung haben, werden die Scheiben Ihres Wagens über Nacht häufig mit einer Eisschicht überzogen sein. Wichtig ist, dass Sie nicht nur ein kleines Sichtfenster freikratzen. Zum einen bergen "fahrende Iglus" eine erhebliche Unfallgefahr. Zum anderen droht Ihnen ein Bußgeld von mindestens 10 Euro, wenn Sie mit größtenteils vereister Scheibe angehalten werden.

Auto als Schneeschleuder 

Ziert Ihr Auto morgens eine watteweiche Schneehaube, müssen Sie diese ebenfalls entfernen. Gleiches gilt für die Motorhaube. Der Schnee rutscht ansonsten während der Fahrt vom Auto und kann andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Und ein Bußgeld von immerhin 25 Euro riskieren Sie auch.

Verschneites Kennzeichen

Mit fünf Euro werden Sie zur Kasse gebeten, wenn Ihr Nummernschild vom Schnee verdeckt ist. Denken Sie auch an die Schweinwerfer und Blinker. Im Falle eines Unfalls können Sie Probleme mit Ihrer Versicherung bekommen, wenn Ihr ordnungsgemäßes Blinken aufgrund einer dicken Schneeschicht nicht erkennbar war. Und zu einer Mithaftung kann es auch kommen.

Nicht zu schnell

Schneit es während Ihrer Autofahrt, dürfen Sie nur mit an Witterungs- und Sichtverhältnisse angepasster Geschwindigkeit fahren. Schalten Sie das Abblendlicht ein. Ist die Sicht behindert und Sie fahren ohne Licht, kostet dies 25 Euro Bußgeld innerorts und sogar 60 Euro außerorts. Im letzten Fall kommt noch ein Punkt in Flensburg dazu. Und auch, wenn sich die Flöckchen zu einem Schneetreiben auswachsen: Die Nebelschlussleuchte dürfen Sie nicht verwenden. Diese dürfen Sie nur bei Nebel mit Sichtweite unter 50 Metern anschalten.

Warmlaufen lassen

Auch wenn es verlockend sein mag, nach dem Kratzen in ein warmes Auto einzusteigen. Den Motor warmlaufen zu lassen sollten Sie sich verkneifen. Dies stört nicht nur Ihre Nachbarn, sondern kann auch mit einem Bußgeld von 10 Euro geahndet werden.

Jacke aus

Und noch ein paar Tipps: Ziehen Sie die dicke Winterjacke vor Fahrtantritt aus. Ansonsten kann es passieren, dass der Sicherheitsgurt nicht richtig funktioniert. Gerade kleine Kinder sollten besser ohne Winterjacke oder Schneeanzug in den Kindersitz gesetzt werden. Wärmen Sie Ihren Nachwuchs lieber mit einer Decke, die Sie über Ihr angeschnalltes Kind legen. Denken Sie vor Ampeln und Kreuzungen daran, dass es dort besonders glatt sein kann. Planen Sie einen längeren Bremsweg ein. Auch den Sicherheitsabstand zum Vordermann sollten Sie großzügiger wählen.

Schneeketten Pflicht?

Übrigens gibt es keine Schneekettenpflicht in Deutschland. Die Verpflichtung, auf dieses Hilfsmittel zurückzugreifen, kann sich aber aus der örtlichen Beschilderung ergeben. Entdecken Sie ein rundes Schild mit dem Bild eines Reifens mit Schneeketten auf blauem Hintergrund, dürfen Sie ab dort nur noch mit Schneeketten fahren. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt dann generell 50 km/h.

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