
Rechtsfrage des Tages:
Während der Schulzeit ist rund um die Schulgebäude immer viel los. Um die Schüler besser vor den Gefahren des Straßenverkehrs zu schützen, gilt dort häufig ein Tempolimit von 30 km/h. Gilt dieses aber auch während der Ferien?
Antwort:
Häufig finden Sie bei Geschwindigkeitsbeschränkungen Zusatzschilder, die das Tempolimit erklären. So auch an Schulen. Während der Ferienzeiten findet aber kein Unterricht und damit kein Schulbetrieb statt. So mancher Autofahrer kann da auf die Idee kommen, das Tempolimit gelte in dieser Zeit nicht. Ähnlich gelagert ist die Frage, ob die Geschwindigkeitsbeschränkung auch an Feiertagen gilt.
Sinn und Zweck
Tempolimits sollen insbesondere an unübersichtlichen Stellen und bei brenzligen Verkehrslagen die Unfallgefahr senken. Daher finden Sie Geschwindigkeitsbeschränkungen vor engen Kurven, an Kuppen oder unübersichtlichen Kreuzungen. Und eben auch vor Schulen und Kindergärten. Im Straßenverkehr muss jeder Verkehrsteilnehmer besonders auf Kinder achten. Denn häufig sind diese den Gefahren des Straßenverkehrs noch nicht gewachsen. Um Kinder besser zu schützen, dürfen Sie Schulgebäude, Kindergärten und Horte meist nur mit Tempo 30 passieren.
In den Ferien
Jetzt könnten Sie ja auf die Idee kommen, dass insbesondere in den großen Ferien diese Gebäude meist verlassen daliegen und Kinder sie meiden. Dennoch führt die Ferienzeit nicht automatisch zu einer Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung. Die Gerichte sind sich allerdings nicht einig.
Mal ja, mal nein
Entscheidungen zur Frage der Gültigkeit dieses Tempolimits in den Ferien sind rar. Die meisten Gerichte machen aber auch an Feiertagen keine Ausnahme vom Tempolimit. Bei dem Zusatzschild „Schule“ handele es sich nämlich nur um einen Hinweis, der die Akzeptanz der Geschwindigkeitsbeschränkung erhöhen soll, ohne diese einzuschränken.
Gut zu wissen ...
Eine Einschränkung ergibt sich beispielsweise nur, wenn auf einem Zusatzschild bestimmte Tage und Uhrzeiten angegeben sind. Gilt das Tempolimit von Montag bis Freitag und von 7 bis 18 Uhr, dürfen Sie außerhalb dieser Zeiten mit der ansonsten zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren.
Gleiches dürfte auch für die Ferienzeit gelten. Allerdings hat das Amtsgericht Wuppertal den Fall anders beurteilt. Nach Meinung des Gerichts schütze die Geschwindigkeitsbeschränkung nur den reibungslosen Schulbesuch. Fände kein Schulbetrieb statt, würde auch das Tempolimit nicht gelten (AG Wuppertal, Urteil vom 28.01.2014, Aktenzeichen 12 OWi 723 Js 1323/13).
Kinder auf dem Schulhof
Dennoch spricht mehr dafür, auch während der Ferien Ihr Tempo an Schulen zu drosseln. Oder wissen Sie immer, ob die Schule nicht vielleicht eine Ferienbetreuung anbietet oder die Gemeinde in der Sporthalle ein Ferienprogramm laufen hat? Auch Schulhöfe und Spielplätze auf dem Schulgelände ziehen Kinder während der Ferien an. Es liegt also nahe, dass Sie trotz geschlossener Klassenzimmer an Schulen immer verstärkt mit Kindern rechnen sollten. Tempo 30 als maximal erlaubte Geschwindigkeit macht daher Sinn. So werden es vermutlich auch die meisten Gerichte beurteilen.
Stand: 24.06.2025
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