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Verkehrsregeln rund um Tempo 30

Runter vom Gas!

Geschwindigkeitsbeschränkungen gibt es im Straßenverkehr viele. Bei Tempolimit 30 sollten Sie aber einige Sonderregelungen kennen.

Ein Verkehrsschild mit Tempo 30 vor kleinen Wölkchen.

Rechtsfrage des Tages:

In vielen Wohngebieten oder in der Innenstadt müssen Sie sich an das Tempolimit von maximal 30 km/h halten. Welche besonderen Verkehrsregeln gelten noch rund um diese Geschwindigkeitsbeschränkung?

Antwort:

In vielen Bereichen dürfen Sie auf öffentlichen Straßen nicht schneller als mit Tempo 30 fahren. Das gilt insbesondere in Wohngebieten oder an besonderen Gefahrenstellen. Spezielle Verkehrsregeln gelten in einer Tempo-30-Zone. Hier müssen Sie besonders gut auf die Verkehrszeichen achten, da diese nicht in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Und auch sonst gibt es ein paar Sonderregeln.

Wo Tempo 30?

Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone oder die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für eine Straße oder einen Abschnitt darf nicht willkürlich angeordnet werden. Gründe für eine solche Beschränkung gibt es aber einige. In Wohngebieten mit vielen Fußgängern und Radfahrern kann Tempo 30 ebenso angezeigt sein wie an Straßenabschnitten mit besonderer Gefahrenlage oder einem hohen Unfallrisiko. Auch der Lärmschutz oder der Schutz vor Abgasen kann dieses Tempolimit rechtfertigen. Und rund um sensible Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Krankenhäuser oder Altenheime werden Sie regelmäßig den Fuß vom Gas nehmen müssen. Die Entscheidung über die Anordnung eines Tempolimits trifft die jeweilige Behörde vor Ort.

Zone oder nicht

Ein wesentlicher Unterschied besteht zwischen einer Tempo-30-Zone und einer „einfachen“ Geschwindigkeitsbeschränkung. Eine Tempo-30-Zone wird regelmäßig insbesondere in Wohngebieten eingerichtet und soll vor allem die dortigen Fußgänger und Radfahrer schützen. Außerdem soll die Zone nur in Abschnitten mit wenig befahrenen Straßen zulässig sein laut § 45 Absatz 1c Straßenverkehrsordnung (StVO). In einer Tempo-30-Zone werden Sie keine Ampeln, keine Fahrstreifenbegrenzungen und keine benutzungspflichtigen Radwege finden. Lediglich Ampeln zum Schutz von Fußgängern sind in Tempo-30-Zonen zulässig, die vor dem 01. November 2000 angeordnet wurden. Und: In der Tempo-30-Zone gilt rechts vor links! Als Beschilderung werden Sie ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen 274.1) finden, das am Ende der Zone mit Zeichen 274.2 wieder aufgehoben wird. In der Zone selbst finden Sie in aller Regel keine weiteren Schilder, die Sie auf das Tempolimit hinweisen. Auch wenn Sie in einer Tempo-30-Zone von einer Straße auf eine andere abbiegen, gilt das Limit weiter. Eine Tempo-30-Zone ist außerdem nur innerorts zulässig.

Streckenabschnitt

Die Behörde hat aber auch die Möglichkeit, durch ein Tempolimitschild die zulässige Höchstgeschwindigkeit für eine Straße oder einen Straßenabschnitt einzurichten. Hierfür muss immer ein konkreter Grund wie beispielsweise eine Gefährdungslage vorliegen. Gekennzeichnet wird das Tempolimit durch das Zeichen 274.53 und wieder aufgehoben mit dem Zeichen 278.53. Außerdem endet das Tempolimit, wenn Sie die Straße verlassen und die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht wiederholt wird. Umgekehrt hebt weder eine Einmündung noch eine Kreuzung das Tempolimit auf. Daher sollen die Schilder nach solchen Abschnitten wiederholt werden. Die Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h ist auf Hauptverkehrsstraßen meist nicht sinnvoll, aber keinesfalls verboten. Befindet sich direkt an solch einer Straße eine Grundschule, kann das Tempolimit durchaus sinnvoll sein.

Zur Kasse bitte

Überschreiten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Ein hartnäckiger Rechtsirrtum geht dahin, dass Sie insbesondere in einer Tempo-30-Zone mit einem höheren Bußgeld rechnen müssen als sonst. Das ist so nicht richtig. Es gelten dieselben Bußgelder wie bei jeder anderen Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts auch. Daher kommt es für die Höhe des Bußgeldes nur auf die konkrete Überschreitung an und nicht, ob Sie in einer Tempo-30-Zone bei entsprechenden Einzelschildern oder dem allgemeinen Limit von 50 km/h innnerorts zu schnell waren.

Tempo 30 mit Zusatzzeichen

Unter vielen Tempo-30-Schildern finden Sie ein Zusatzzeichen wie beispielsweise Lärmschutz. Bei einigen dieser Zeichen handelt es sich nur um eine höfliche Erklärung, um die Akzeptanz der Beschränkung zu erhöhen. Manche Zeichen schränken das Tempolimit aber auch ein. So zum Beispiel, wenn Sie eine zeitliche Begrenzung darunter entdecken. Außerhalb dieser Zeiten gilt die Beschränkung dann nicht. Und manchmal werden Sie vergeblich auf die offizielle Aufhebung des Limits durch ein Schild warten. So zum Bespiel, wenn Sie unter dem eigentlichen Schild ein Zusatzschild mit einer Längenangabe mit Pfeilen daneben finden (Zusatzzeichen 1001). Dann wissen Sie, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung z. B. nur für die nächsten 200 Meter gilt. Oder das Zusatzschild weist auf eine besondere Gefahrenquelle hin wie eine scharfe Kurve oder einen Fußgängerüberweg. Dann endet das Tempolimit automatisch, wenn die Gefahrenstelle passiert wurde.

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