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Rote Ampel umgehen statt warten

Gibts ein Bußgeld?

Sie haben keine Lust, vor einer roten Ampel zu warten und wollen abkürzen? Dann sollten Sie wissen, wann das erlaubt ist und wann nicht.

Ein Polizist hält eine Kelle: " Halt Polizei" vor eine Frau im Auto.

Rechtsfrage des Tages:

Gerade wenn Sie es eilig haben ist eine rote Ampel ärgerlich. Da mag es verlockend sein, über die Tankstelle oder den Bürgersteig abzukürzen. Aber ist das Umgehen einer roten Ampel nicht auch ein Rotlichtverstoß?

Antwort:

Der typische Rotlichtverstoß ist das Missachten eines roten Lichtzeichens durch Überfahren der Haltelinie und das Einfahren in den geschützten Bereich, beispielsweise die Kreuzung. Daneben gibt es aber auch besondere Fälle wie diese sogenannten Umgehungsfälle, die zu einem Bußgeld und unter Umständen sogar einem Fahrverbot führen können.

Dauer des Rotlichts

Dass man an einer Ampel bei Rotlicht halten muss, sollten alle Kraftfahrer wissen. Die tief stehende Sonne oder bloße Unachtsamkeit kann aber dazu führen, dass Sie auch mal bei Rot in die Kreuzung einfahren. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt an, wann Sie mit den Vorderrädern Ihres Fahrzeugs die Haltelinie an der Ampel überqueren. Ist die Ampel gerade erst umgesprungen und das Rotlicht dauerte unter einer Sekunde, kommen Sie mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg davon. Dauerte die Rotphase hingegen schon länger als eine Sekunde, erhöht sich das Bußgeld und Sie müssen ein Fahrverbot sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister hinnehmen.

Ampel umgehen

Was aber gilt, wenn Sie die Haltelinie gar nicht passieren? Durch ein geschicktes Ausweichen können Sie unter Umständen die Wartezeit abkürzen. Tatsächlich kann es sich dabei aber trotzdem um eine Ordnungswidrigkeit handeln. Es kommt nämlich darauf an, ob Sie in den geschützten Bereich eingefahren sind. Auch wenn Sie die Haltelinie nicht passieren, sollten Sie nicht nach rechts über den Bürgersteig abkürzen. Durch die Ampelanlage geschützt wird nämlich auch der parallel zur Ampel verlaufende Parkstreifen, Gehweg und so weiter. Werden Sie dabei erwischt, droht ein saftiges Bußgeld und unter Umständen sogar ein Fahrverbot.

Über die Tankstelle

Etwas anders liegt der Fall, wenn Sie ein nebengelegenes Grundstück oder eine Tankstelle nutzen. Zum Beispiel, wenn Sie nach rechts abbiegen wollen und an der Ampel stehen. Befindet sich rechts neben Ihnen an der Ecke eine Tankstelle, dürfen Sie vor der Ampel auf das Gelände auffahren und an der anderen Seite nach rechts in Ihre Zielstraße wieder einfahren. Hier wird in der Regel nicht von einem Rotlichtverstoß ausgegangen. Denn, auch wenn es den Tankstellenpächter sicherlich ärgert: Durch Ihr Verhalten wird kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet und der Schutzbereich nicht befahren.

Von rechts zur Mitte

Eine andere typische Situation ist der Spurwechsel nach dem Passieren der Ampel. Zeigt die Ampel für die Geradeausspur Rot und Sie fahren trotzdem in den Kreuzungsbereich ein, liegt ein Rotlichtverstoß vor. Das gilt selbst dann, wenn Sie direkt hinter der Ampel auf die Abbiegespur wechseln, die gerade Grün hat. Nur in seltenen Fällen dürften Sie hier auf Nachsicht hoffen.

Auch Gelblichtverstoß möglich

Was viele nicht wissen: Auch an einer auf Gelb schaltenden Ampel müssen Sie eigentlich anhalten. Die Bedeutung des gelben Lichtzeichens einer Ampelanlage ist gesetzlich klar geregelt. Sie irren sich, wenn Sie meinen, bei Gelb noch schnell durchzuflitzen sei erlaubt. Gelb bedeutet, dass Sie vor der Ampel anhalten und das nächste Lichtzeichen abwarten müssen. Allerdings dürfen Sie die gelbe Ampel passieren, wenn Sie nur durch eine Not- bzw. Vollbremsung zum Stehen kommen würden. Ansonsten droht ein Bußgeld von 10 Euro. In der Praxis wird dieser Verstoß allerdings eher selten geahndet. Dies liegt sicherlich auch daran, dass die Ampelüberwachung meist durch stationäre Blitzanlagen erfolgt. Diese machen erst teure Fotos, wenn die Ampel auf Rot umgesprungen ist.

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