
Rechtsfrage des Tages:
Weiße Fähnchen, Blütenschmuck oder traditionelle Blechdosen am Hochzeitsauto: Auch der Weg zur Feier will richtig zelebriert werden. Aber ist dabei auch alles erlaubt?
Antwort:
Das Hochzeitsauto ist ein wichtiger Bestandteil vieler Hochzeitsfeiern. Es ist nicht nur ein Transportmittel, sondern auch ein Symbol für den besonderen Tag. Viele Paare möchten ihr Hochzeitsauto ansprechend dekorieren. Dabei gibt es einige Dinge zu beachten, um sicherzustellen, dass die Dekoration sowohl schön als auch rechtlich unbedenklich ist.
Welche Deko ist erlaubt?
Damit das Hochzeitsauto auch als solches zu erkennen ist, schmücken Paare ihr Gefährt gerne mit feierlichen Dekoartikeln. Beliebte Optionen sind Blumen, Schleifen und Bänder. Dagegen ist rechtlich nichts einzuwenden. Der Schmuck muss jedoch so angebracht werden, dass er die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt. Ein allzu großes Blumenbouquet auf der Motorhaube kann da zum Problem werden. Denken Sie daran, dass die Lichter und Kennzeichen nicht verdeckt sein dürfen. Auch die Sicherheit hat oberste Priorität. Verwenden Sie keine Dekorationen, die während der Fahrt abfallen könnten oder den Verkehr gefährden.

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Soll es etwas mehr sein?
Träumen Sie von einem besonders üppigen Autoschmuck? Dann brauchen Sie unter Umständen eine Sondergenehmigung. Das kann gelten, wenn die Dekoration über die üblichen Fahrzeugmaße hinausragt. Außerdem müssen Sie Dekoartikel, die mehr als einen Meter überstehen mit einer roten Fahne kennzeichnen, was sicherlich nicht so ganz ins Farbkonzept passen würde. Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde, damit Ihnen nicht auf der schönsten Fahrt Ihres Lebens eine Polizeikontrolle und vielleicht sogar ein Bußgeld droht.
Von Kutsche bis Stretchlimo
Bei der Dekoration von Kutschen, Oldtimern oder Stretchlimousinen gelten dieselben Regeln. Und denken Sie daran, dass nicht jeder diese Gefährte fahren darf.
Checkliste
Sind Blechdosen am Auto erlaubt?
Als alter Brauch, der böse Geister vertreiben soll, gehört eine Schnur mit klappernden Blechdosen zum klassischen Bild eines Hochzeitsautos. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind sie eigentlich nicht erlaubt. Denn unnötiger Lärm ist zu vermeiden. Außerdem können sich lösende Dosen den Verkehr gefährden. Ob Sie wirklich mit einem Bußgeld rechnen müssen, kommt drauf an. Häufig drücken die Ordnungshüter ein Auge zu, sofern von der Deko keine Gefährdung oder erhebliche Belästigung ausgeht.
Hupen vor Freude
Was für Blechdosen gilt, ist auf das Hupen im Autokorso übertragbar. Eigentlich ist Hupen nur als Warnung vor Gefahren oder außerhalb geschlossener Ortschaften zur Ankündigung eines Überholvorgangs erlaubt. Daher kann auch das laute Hupen im Hochzeitskorso ein Bußgeld nach sich ziehen. Übertreiben Sie es allerdings nicht und nehmen auch Rücksicht auf Krankenhäuser und Altenheime, werden Sie auch in diesem Fall häufig mit Milde rechnen können.
Ist ein Korso überhaupt erlaubt?
Ein Hochzeitskorso ist eine beliebte Tradition, bei der das Brautpaar und die Gäste in mehreren Fahrzeugen gemeinsam zur Feier fahren. Grundsätzlich spricht da nichts dagegen. Sofern wiederum keine Gefährdung oder Belästigung eintritt, können Sie in einer langen Schlange durch die Straßen fahren. Achten Sie aber darauf, dass aus dem Korso kein geschlossener Verband wird. Ein Verband gilt als ein Fahrzeug. Das hat unter anderem zur Folge, dass auch hintere Fahrzeuge über die bereits rote Ampel fahren müssen, wenn die ersten Fahrzeuge noch bei grün gefahren sind. Aber: Ein Verband bedarf der vorherigen Genehmigung und muss besonders gekennzeichnet sein. Fehlt dies, sollten Sie hier nicht auf ein Nachsehen hoffen und müssen mit einem Bußgeld rechnen. Das heißt: Auch wenn hintere Fahrzeuge den Anschluss zum Korso verlieren, sollte unbedingt jeder für sich die Verkehrsregeln beachten.
Stand: 04.10.2025