
Rechtsfrage des Tages:
In vielen Autos ist das Radio sofort mit dem Start an. Und nicht selten ist die Lautstärke so hoch, dass alle ringsrum auch etwas davon haben. Ist sehr laute Musik im Auto eigentlich erlaubt?
Antwort:
So mancher verwandelt sein Auto gerne in eine rollende Disco. Daher treffen Sie nicht selten auf Fahrzeuge, aus denen dumpfe Bässe dröhnen und die Scheiben fast vibrieren. Was manch einen belästigt, kann durchaus auch gefährlich sein. Zu laute Musik kann den Fahrer vom Verkehr ablenken. Zudem können Warnhinweise anderer Verkehrsteilnehmer nicht oder nur schlecht wahrgenommen werden. Eine Hupe oder das Martinshorn kann im Rhythmus von Rock und Pop untergehen.
Ohren wie ein Luchs
Ihr Gehör darf nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht durch Geräte des Fahrzeugs beeinträchtigt sein (§ 23 StVO). Dazu zählt auch das Autoradio. Werden Sie von der Polizei angehalten, droht ein Bußgeld von immerhin zehn Euro. Mit bis zu 320 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot werden Sie zur Kasse gebeten, wenn Sie ein Einsatzfahrzeug überhört und nicht unverzüglich Platz gemacht haben. Und gerade diese Situation passiert aufgrund zu lauter Musik im Auto immer wieder.
Abgelenkt
Wie so oft kann der überlaute Musikgenuss aber noch weitere Folgen nach sich ziehen. Werden Sie in einen Unfall verwickelt, droht eine Teilschuld. Dies gilt dann, wenn Sie aufgrund der zu lauten Musik nicht rechtzeitig reagiert haben. Hätten Sie beispielsweise das Hupen des Unfallgegners bei nur leiser Musik gehört und rechtzeitig bremsen können, haften Sie unter Umständen für den Schaden mit.
Versicherungsschutz
Unter Umständen kann Ihnen Ihre Haftpflicht- oder Kaskoversicherung zudem grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Zwar leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst an den geschädigten Unfallgegner. Wird Ihnen aber eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung nachgewiesen, kann die Versicherung bei Ihnen Regress nehmen. Und nicht zuletzt aus Gründen der eigenen Aufmerksamkeit und damit Sicherheit, sollten Sie auf eine Maximalbeschallung im Auto lieber verzichten.
Und mit Kopfhörern?
Auch wenn es viele verwundern mag: ein generelles Verbot für Kopfhörer im Auto gibt es nicht. Es gelten aber dieselben Regeln wie beim Radio. Ihr Gehör darf durch die Kopfhörer nicht beeinträchtigt sein. Von Kopfhörern, die die Umgebungsgeräusche unterdrücken, sollten Sie also unbedingt die Finger lassen. Und wenn Sie Kopfhörer verwenden wollen, dann müssen Sie die Musik entsprechend leise drehen.
Erstellt am 05.02.2010
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