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Cannabis im Straßenverkehr

Neue Grenzwerte

Nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis gelten seit Kurzem im Straßenverkehr neue Grenzwerte. Aufpassen müssen Verkehrsteilnehmer trotzdem.

Ein Polizist hält eine Kelle: " Halt Polizei" vor eine Frau im Auto.

Rechtsfrage des Tages:

Nachdem Besitz und Konsum von Cannabis teilweise legalisiert wurden, hat sich jetzt auch im Straßenverkehr etwas geändert. Welche Grenzwerte gelten und was müssen Auto- und Fahrradfahrer beachten?

Antwort:

Von Drogen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sollten Sie ebenso die Finger lassen wie von Alkohol am Steuer. Seit dem 22. August 2024 ist nun eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die einen klaren Grenzwert festlegt. Wer diesen überschreitet, riskiert mindestens ein hohes Bußgeld, Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Und eine Strafbarkeit kann auch im Raume stehen.

Was galt früher?

Auch schon vor der Gesetzesänderung wurde die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat sanktioniert. Das Gesetz nannte allerdings bisher keinen klaren Grenzwert für die Konzentration des Wirkstoffes Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut. Gerichtlich hatte sich aber ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (ng/ml) als noch geduldeter Grenzwert etabliert. Dieser Wert ist heute höher.

Neue Regelung

Durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes legt der Gesetzgeber nun einen höheren Grenzwert fest. Seit dem 22. August 2024 nennt das Gesetz einen Wert von 3,5 ng/ml THC. Wer mit einer höheren Konzentration erwischt wird, muss unter anderem mit einem saftigen Bußgeld rechnen.

Hohe Bußgelder

Wer erstmalig mit mehr als 3,5 ng/ml THC Auto fährt, muss in der Regel 500 Euro Bußgeld zahlen, bekommt 2 Punkte in Flensburg und muss 1 Monat Fahrverbot verbüßen. Bei wiederholter Überschreitung steigt das Bußgeld auf 1000 Euro im ersten Fall und 1500 Euro im Wiederholungsfall. Zusätzlich werden diese Verstöße mit 3 Monaten Fahrverbot geahndet. Punkte im Fahreignungsregister fallen ebenfalls an. Diese Geldbußen werden als Regelbuße nach der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) verhängt und können im Einzelfall auch noch höher ausfallen.

Fahranfänger und Mischkonsum

Wie die 0,0 Promillegrenze bei Alkohol gilt auch bei THC eine 0,0-Grenze für Fahranfänger. Diese bekommen auch schon unterhalb des Grenzwertes ein Bußgeld von 250 Euro aufgebrummt. Besonders kritisch wird es, wenn einem Autofahrer nicht nur THC im Blutserum nachgewiesen wurde, sondern er zusätzlich auch noch Alkohol konsumiert hat. Dann staffeln sich die Bußgelder von 1000 Euro bei erstmaligem Verstoß bis zu 2000 Euro bei mehrfachen Verstößen. Bei der ersten Zuwiderhandlung kommt 1 Monat Fahrverbot hinzu. Wer mehrfach erwischt wird, muss in diesen Fällen 3 Monate zu Fuß gehen.

Strafbar bei Auffälligkeiten

Nach wie vor besteht das Risiko, sich wegen Drogen im Straßenverkehr strafbar zu machen. Hier gibt es wiederum keine eindeutigen Grenzwerte. Wird aber THC im Blutserum festgestellt und kommen drogenbedingte Auffälligkeiten im Fahrverhalten oder beim Fahrer hinzu, kann die Schwelle von der Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat überschritten sein. Dann droht neben einer Geldstrafe auch immer die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Und die Fahrerlaubnisbehörde?

Bleibt es bei einer Ordnungswidrigkeit und ist die strafrechtliche Entziehung der Fahrerlaubnis vom Tisch, ist die Fahrerlaubnis aber nicht immer außer Gefahr. Die Fahrerlaubnisbehörde hat nämlich auch noch ein Wörtchen mitzureden: Erlangt diese Kenntnis von einer Drogenfahrt, kann sie Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges äußern. Zumindest bei wiederholten Verstößen kann der Fahrer mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung („Depperl-Test“) rechnen.

Aus medizinischen Gründen

Nicht unter Strafe oder Bußgeld gestellt werden Autofahrer, die Cannabis aus medizinischen Gründen einnehmen. Voraussetzung ist, dass ein Arzt ein entsprechendes Medikament verordnet hat. Betroffene sollten daher stets einen entsprechenden Nachweis bei sich führen. Und natürlich muss die Arznei bestimmungsgemäß eingenommen werden.

Und auf dem Fahrrad?

Sind Sie berauscht mit dem Fahrrad unterwegs, kann die Behörde dies nicht als Ordnungswidrigkeit ahnden. § 24 a Straßenverkehrsgesetz (StVG), der unter anderem den THC-Grenzwert festlegt, spricht ausdrücklich nur vom Führen eines Kraftfahrzeugs. Ein Fahrrad ist hingegen lediglich ein Fahrzeug. Aber Achtung! Ein Freifahrtschein ist das nicht. Unabhängig vom Grenzwert können Sie sich auch als Fahrradfahrer wegen des Konsums von Drogen am Lenker strafbar machen. Dann droht nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch hier ist die Fahrerlaubnis in ernster Gefahr.

 

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