
Rechtsfrage des Tages:
Baustellen auf Autobahnen führen oft wenigstens zu stockendem Verkehr. Und traut sich dann ein Autofahrer nicht links an einem Lastwagen vorbei, wird es noch zäher. Wer darf die linke Spur im Baustellenbereich überhaupt befahren?
Antwort:
Wer auf unseren Autobahnen unterwegs ist, muss sich oft mit Brückenbaustellen, Fahrbahnerneuerungen oder dem Ausbau des Streckenabschnitts herumschlagen. Auch wenn die Arbeiten meist dringend notwendig sind – Autofahrer finden das in der Regel nicht so erfreulich. Autobahnbaustellen sorgen doch regelmäßig für lange Staus. Um den Verkehr etwas besser abzuleiten, werden in vielen Baustellen zwei Fahrspuren eingerichtet. Dabei ist die linke Fahrspur regelmäßig schmaler als die rechte. Aber nicht jeder darf die linke Spur benutzen.
Lkw bleiben rechts
Daher ist fast immer durch das Verkehrszeichen 264 das Befahren dieser Spur auf Fahrzeuge bis zu einer maximalen Breite von zwei Metern begrenzt. Manchmal sind es auch ein paar Zentimeter mehr. Das Busse und Lkw diese Spur nicht befahren dürfen, liegt auf der Hand. Was ist aber mit gängigen Autos?

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Wie breit ist Ihr Auto?
Wissen Sie, wie breit genau Ihr Auto ist? Auf eine Schätzung sollten Sie sich nicht verlassen. In Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) finden Sie Angaben zu den Abmessungen Ihres Fahrzeugs. Aber lassen Sie sich nicht täuschen. Die dortigen Angaben beziehen sich allein auf die Karosserie. Für die tatsächliche Breite, auf die das Verkehrsschild Bezug nimmt, kommt es auf die Breite des Wagens inklusive Außenspiegeln an. Und diese liegt auch bei vielen Mittelklassewagen über der Zweimetergrenze.
Übrigens ...
Messen Sie doch einmal selbst nach. Oder schauen Sie im Internet. Dort finden Sie verschiedene Tabellen mit den Fahrzeugbreiten inklusive Spiegeln. Sie werden überrascht sein.
Spiegel einfach anklappen?
Keine gute Idee ist es, Ihr Fahrzeug durch Einklappen der Außenspiegel schmaler zu machen. Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) müssen nämlich alle Pkw mit zwei Außenspiegeln ausgestattet sein. Sind diese nicht funktionstüchtig, ist das Fahrzeug eigentlich nicht verkehrssicher. Als Fahrer müssen Sie sich vor der Fahrt vergewissern, dass diese funktionieren und Sie eine gute Sicht nach hinten haben. Sind die Spiegel eingeklappt, droht Ihnen ein Bußgeld und Sie erhöhen Ihr Unfallrisiko.
Nicht durchzwängen
Fahren Sie mit einem Auto, das breiter als zwei Meter ist, auf der linken Baustellenspur, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Ob dieses in der Praxis aber tatsächlich oft verhängt wird, kann nicht gesagt werden. Kommt es hingegen zu einem Unfall, können durchaus unangenehme Nachfragen kommen. Ihre Versicherung kann unter Umständen zumindest von einer Teilschuld ausgehen. Und sind Sie unsicher, sollten Sie sich lieber rechts zwischen den Brummis einordnen. So behindern Sie nicht den weiteren Verkehr auf der linken Spur.
Stand: 10.07.2025