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Falsch geparkt: Wann droht Abschleppen?

Auto weg, da im Weg

Ist das Auto weg, muss es nicht unbedingt gestohlen worden sein. Dass es wegen einer Parksünde abgeschleppt wurde, ist wahrscheinlicher.

Ein Auto wird vom Abschleppdienst abtransportiert.

Rechtsfrage des Tages:

Parken Sie Ihr Auto verkehrswidrig, droht nicht nur ein Knöllchen. In bestimmten Fällen kann die Polizei es sogar abschleppen. Worauf müssen Sie achten?

Antwort:

Ist Ihr Auto nicht mehr auf seinem Parkplatz, müssen nicht immer Langfinger am Werk gewesen sein. Vielleicht hat die Polizei oder das Ordnungsamt Ihr Fahrzeug abschleppen lassen. Parken Sie verbotswidrig in einer Feuerwehrzufahrt oder auf einem Zebrastreifen, kann das ganz schnell gehen. In einigen Fällen muss die Behörde aber vor dem Anruf bei einem Abschleppunternehmen zunächst versucht haben, Sie zu erreichen.

Behinderung oder Gefährdung

Der Parkraum gerade in Städten ist knapp bemessen. Um sein Auto vielleicht auch nur kurz abzustellen, begehen viele Autofahrer regelmäßig kleinere und größere Parksünden. Behindern oder gefährden Sie dadurch andere Verkehrsteilnehmer, kann Ihr Fahrzeug schnell am Haken hängen. Gleiches gilt für Autos, die im absoluten Halteverbot geparkt sind. Allerdings ist für das Abschleppen Polizei oder Ordnungsamt zuständig. Auch wenn Sie sich über einen Falschparker auf einem Behindertenparkplatz ärgern, können Sie als Privatperson das Abschleppen des Autos nicht veranlassen. 

Typische Beispiele

Es gibt bestimmte Stellen, an denen Sie Ihr Auto besser nicht parken sollten. Dazu gehören Radstreifen und Behindertenparkplätze ebenso wie Taxistände, Haltestellen oder Sonderstreifen. Auch vom Gehweg können Sie abgeschleppt werden, wenn Ihr Auto Fußgänger erheblich behindert. Achten Sie auf Ein- und Ausfahrten und halten Sie insbesondere Feuerwehrzufahrten unbedingt frei. Parken Sie mit einem Auto mit Verbrennungsmotor auf einem Parkplatz für E-Autos, bekommen Sie zunächst ein Knöllchen. Ist kein anderer freier Parkplatz für Stromer in der Nähe, können Polizei und Ordnungsamt Ihr Fahrzeug abschleppen lassen. Übrigens: Haben Sie vergessen, die Seitenscheibe zu schließen oder haben Sie die Autotür offen gelassen, kann die Polizei Ihren Wagen zur Sicherung Ihres Eigentums ebenfalls abschleppen lassen.

Aus Recht wird Unrecht

Tatsächlich kann auch ein zunächst rechtmäßig geparktes Auto abgeschleppt werden. Dies kann passieren, wenn zwischenzeitlich mobile Halteverbotsschilder beispielsweise für einen Umzug aufgestellt werden. Oder genau bei Ihrem Parkplatz wird eine Baustelle eingerichtet. Daher sind Sie als Autofahrer verpflichtet, den Standort Ihres Wagens regelmäßig zu überprüfen. Natürlich dürfen die Verbotsschilder nicht einfach über Nacht auftauchen. Aber gerade wenn Sie ohne Auto in den Urlaub fahren, sollte ein Nachbar den Parkplatz ab und zu anschauen. Haben Sie dann Ihren Autoschlüssel bei ihm hinterlegt, kann er im Fall der Fälle Ihren Wagen umparken. Andernfalls kann die Behörde wiederum Ihr Fahrzeug abschleppen lassen und Ihnen die Kosten dafür aufbrummen.

Verhältnismäßigkeit

In vielen Fällen muss die Behörde aber zunächst prüfen, ob es nicht im Verhältnis zum Abschleppen ein milderes Mittel gibt. Ein Zettel mit Ihrer Telefonnummer hinter der Windschutzscheibe kann dabei helfen. Dieser nützt aber nur, wenn Sie tatsächlich in der Nähe sind und Ihr Fahrzeug umgehend umparken können. Nicht sinnvoll ist ein vorgeschriebener allgemeiner Zettel, den der Falschparker bei Bedarf aus dem Handschuhfach zieht. Aus der Nachricht muss sich ergeben, wo sich der Fahrer aufhält. Die Polizei muss nämlich abschätzen können, ob der Fahrer tatsächlich nur ca. fünf Minuten für die Rückkehr zu seinem Wagen braucht.

Gerade noch rechtzeitig?

Sind Sie schneller als der bereits gerufene Abschleppwagen, dürfen Sie Ihr Fahrzeug auch selbst entfernen. Ohne Kosten kommen Sie aus der Sache aber nicht heraus. Befindet sich das Abschleppfahrzeug bereits in der Anfahrt, wird das Unternehmen eine entsprechende Rechnung schreiben. Als Falschparker müssen Sie diese neben dem Verwarnungs- oder Bußgeld zahlen.

Umstellen ist die Regel

Der Abschleppdienst darf Ihr Fahrzeug nur so weit bewegen, wie es unbedingt notwendig ist. Das bedeutet, dass er Autos in der Regel umstellt. Sie müssen nicht zwingend auf dem Hof des Abschleppunternehmens landen. Allerdings darf Ihr Fahrzeug nur umgestellt werden, wenn es verschlossen ist. Einen unverschlossenen Wagen darf der Abschlepper nicht einfach auf einem anderen Parkplatz abstellen. Und ist kein anderer Parkplatz zu finden, werden Sie Ihr Auto beim Abschleppunternehmen auslösen müssen.

Wenn das Auto weg ist

Ist Ihr Wagen verschwunden, sollten Sie die Polizei kontaktieren. Viele Dienststellen haben eine eigene Telefonnummer, unter der Sie den Abstellort Ihres Autos erfahren können. Welche Kosten auf Sie zukommen, variiert stark zwischen den verschiedenen Städten. Auch kommt es meist darauf an, welche Behörde das Abschleppen veranlasst hat. Mit rund 200 Euro müssen Sie in der Regel aber mindestens rechnen. Kehrt der Abschleppwagen unverrichteter Dinge wieder um, reduzieren sich die Kosten auf die Leerfahrt. Wurde Ihr Fahrzeug nicht abgeschleppt, sondern gestohlen, wäre die Polizei ohnehin der richtige Ansprechpartner.

Privat abschleppen lassen?

Hat ein penetranter Autofahrer Ihre Einfahrt zugeparkt oder blockiert Ihren gemieteten Stellplatz, können Sie das Fahrzeug unter Umständen ebenfalls abschleppen lassen. Selbst sollten Sie den Abschlepper aber eher nicht rufen. Die Kosten müssen Sie nämlich zunächst selbst zahlen und sich vom Falschparker zurückholen. Hindert ein Fahrzeug Sie aber beispielsweise am Verlassen Ihres Grundstücks, können Sie die Polizei zu Hilfe rufen. Kann diese den Fahrer nicht erreichen, kann sie das Abschleppen veranlassen.

 

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