
Rechtsfrage des Tages:
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter Anspruch auf Schadensersatz, der unter anderem einen Leihwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung umfasst. Doch wie verhält es sich bei Wohnmobilen?
Antwort:
Urlaub mit dem Wohnmobil oder Camper ist ungebrochen beliebt. Kommt es zum Unfall, steht meist auch der Urlaub auf dem Spiel. Für die Ausfallzeit Ihres mobilen Heims bekommen Sie zwar meist keine Entschädigung. Den geplatzten Urlaub können Sie aber unter Umständen als Schadensersatz geltend machen.
Schadensersatz nach Verkehrsunfall
Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer Ihnen die Vorfahrt genommen hat oder auf Ihr Auto aufgefahren ist, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Neben den Reparaturkosten haben Sie das Recht, für die Dauer der Reparatur einen Leihwagen in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie auf einen Leihwagen verzichten, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Diese Entschädigung wird pro Tag berechnet und orientiert sich an Alter, Marke und Typ Ihres Fahrzeugs. Auch im Falle eines Unfalls mit Ihrem Wohnmobil können Sie sich an die Versicherung des Schädigers wenden, die die Reparaturkosten übernehmen muss.

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Ausfall des Wohnmobils
Die Nutzungsausfallentschädigung für Wohnmobile ist jedoch etwas komplizierter. In der Regel haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie das Wohnmobil ausschließlich für Freizeitaktivitäten nutzen und für den Alltag ein anderes Auto haben. Dies wurde bereits 2008 vom Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 10.06.2008, Aktenzeichen VI ZR 248/07). Fahren Sie hingegen ausschließlich mit Ihrem Wohnmobil und verwenden es wie ein „normales“ Auto, könnte eine Entschädigung in Betracht kommen. Je nach Einzelfall gibt es aber auch abweichende Gerichtsurteile.
Gut zu wissen ...
Die Berechnung der täglichen Nutzungsausfallentschädigung ist schwieriger als bei einem Pkw. Da eine Entschädigung für Wohnmobile eher selten in Betracht kommt, fehlen umfassende Schätzgrundlagen.
Was ist, wenn der Urlaub ins Wasser fällt?
Sollte durch einen Unfall mit Ihrem Wohnmobil Ihr geplanter Urlaub ausfallen oder deutlich verkürzt werden, können Sie möglicherweise dafür eine Entschädigung verlangen. Wenn Sie konkrete Schäden nachweisen können, wie beispielsweise Stornokosten für den Campingplatz oder Gebühren für eine nicht in Anspruch genommene Fähre, haben Sie Anspruch auf Ersatz dieser Kosten. Es ist wichtig, alle Belege und Nachweise sorgfältig aufzuheben, um Ihre Ansprüche durchsetzen zu können.
Stand: 08.07.2025