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Welche Verkehrsregeln gelten für E-Scooter?

Flott auf zwei Rädern

Sie sausen durch die Städte und parken an jeder Ecke: kleine flinke E-Scooter. Ein paar Verkehrsregeln gibt es aber zu beachten.

Ein sportlich gekleideter Mann fährt auf einem E-Roller an einer Glasfassade vorbei.

Aktuelle Rechtsfrage:

E-Scooter sind aus vielen Städten nicht mehr wegzudenken. Egal, ob Sie mit dem eigenen Flitzer unterwegs sind oder einen mieten: An welche Verkehrsregeln müssen Sie sich halten?

Antwort:

Sie sind klein, wendig und machen Spaß: E-Scooter bringen einen in der Stadt schnell ans gewünschte Ziel. Seit ihrer Straßenzulassung nimmt die Zahl der zweirädrigen Gefährte stetig zu. Wer sich einen eigenen E-Scooter zulegen will, braucht eine Haftpflichtversicherung und ein Kennzeichen. Und mit den Regeln rund ums Fahren und Parken sollten Sie sich vertraut machen. Und es gelten immer mal wieder Besonderheiten, wie zum Beispiel rund um das Oktoberfest.

Haben E-Scooter eine Straßenzulassung?

Seit der Änderung der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge sind E-Scooter im Straßenverkehr erlaubt. Allerdings müssen sie eine Lenk- oder Haltestange sowie eine Betriebserlaubnis haben. Dann dürfen sie mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h durch den Stadtverkehr düsen. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie sich einen Import-Scooter bestellen wollen. Diese verfügen häufig über keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) und dürfen nur auf Privatgelände gefahren werden. Ab dem 1. Januar 2027 gelten übrigens strengere Anforderungen an neue E-Scooter. Diese brauchen dann verpflichtend Blinker und zwei getrennte Bremsen für Vorder- und Hinterrad. Außerdem müssen sie strengere Sicherheitsanforderungen an Batterie und Bremssysteme erfüllen. 

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Wer darf fahren?

Einen Führerschein brauchen Sie für einen Elektroroller ebenso wenig wie eine Prüfbescheinigung für Mofas. Allerdings ist ein Mindestalter von 14 Jahren vorgeschrieben. Wie auch bei Fahrrädern gibt es keine Helmpflicht. Da Sie mit den kleinen Gefährten aber durchaus flott im Verkehr unterwegs sind, ist das Tragen eines Fahrradhelmes dringend angeraten. Und: Zu zweit dürfen Sie auf dem schmalen Gefährt nicht durch den Verkehr flitzen. Selbst wenn Sie zu zweit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten würden, dürfen Sie keinen „Trittbrettfahrer“ mitnehmen.

Muss ich eine Versicherung abschließen?

Auch wenn Sie keinen Führerschein brauchen, eine Versicherung ist Pflicht. Bei E-Scootern handelt es sich um Kraftfahrzeuge, für die eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben ist. Als Nachweis müssen Sie eine Versicherungsplakette ähnlich eines Mofa-Kennzeichens am E-Roller anbringen. Kommt es zu einem Unfall, tritt die Versicherung für die von Ihnen verursachten Schäden ein. Schäden am eigenen Gefährt deckt diese Versicherung hingegen nicht ab.

Wo darf ich fahren?

Stellt sich die Frage, wo Sie mit einem E-Scooter fahren dürfen. Hier gelten dieselben Regeln wie für Fahrräder. Sind Radwege vorhanden, müssen Sie diese nutzen. Aber auch auf Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen dürfen Sie E-Scooter fahren. Auf Fußwegen und in der Fußgängerzone haben die motorisierten Roller hingegen nichts verloren, es sei denn, spezielle Schilder erlauben das Fahren mit dem E-Scooter. Dann gilt Schrittgeschwindigkeit. Gibt es keine speziellen Radwege, müssen Sie auf die Straße ausweichen. Manche Einbahnstraßen sind entgegen der Fahrtrichtung für Fahrräder freigegeben. Finden Sie dieses Zusatzschild, sind dort auch E-Scooter erlaubt.

Besondere Verkehrsregeln?

Genau wie bei Auto- oder Fahrradfahrern können Verkehrssünden von E-Scooter-Fahrern mit einem Bußgeld geahndet werden. Missachten Sie beispielsweise eine rote Ampel, kostet Sie das zwischen 60 und 180 Euro. Gibt es eine eigene Fahrradampel, müssen Sie übrigens diese beachten. Ansonsten gilt die Ampelanlage für den fließenden Verkehr.

Wo darf ich parken?

Insbesondere Miet-Elektroroller überfluten die Fußwege der Städte. Dabei blockieren sie teils Eingänge und Gehwege oder stellen gefährliche Stolperfallen dar. Bisher dürfen E-Roller ebenso geparkt werden wie Fahrräder. Fahrräder dürfen Sie auf Gehwegen abstellen, spezielle Parkverbote sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vor. Wichtig ist aber, dass die Drahtesel Fußgänger oder Rollstuhlfahrer nicht behindern. Entsprechend dürfen Sie auch E-Roller auf dem Gehweg parken, sofern sie kein Hindernis bilden. Seit der Novelle der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung können allerdings Kommunen künftig selbst entscheiden, ob spezielle Flächen für Sharing-E-Scooter eingerichtet werden und ob und wo diese im öffentlichen Bereich abgestellt werden dürfen. Zum Beispiel hat Hamburg bereits einige Parkverbotszonen in Grünanlagen oder im Innenstadtbereich definiert.

Beschilderungen beachten

Achten Sie aber auch auf die Beschilderung. In einigen Städten gibt es bereits Flächen, auf denen ein ausdrückliches Parkverbot für E-Scooter gilt. Stellen Sie Ihr Gefährt dort ab, müssen Sie mit einem Knöllchen rechnen. Übrigens haftet nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main nicht der Vermieter für durch unsachgemäß abgestellte Mietfahrräder verursachte Schäden (Urteil vom 28.01.2005, Aktenzeichen 30 C 1382/04047). Dieser muss aber über Name und Anschrift des letzten Mieters Auskunft geben. Ähnliches dürfte für geparkte E-Roller gelten. Das könnte sich aber auch bald ändern, da über eine Betriebsgefahr für E-Scooter diskutiert wird. Wird diese eingeführt, haftet der Halter verschuldensunabhängig für Schäden, die durch die typische Gefahr dieser Fahrzeuge entstehen.

Finger weg vom Alkohol

Betrunken sollten Sie lieber nicht auf Ihren E-Scooter steigen. Es gelten die Promillegrenzen wie bei anderen Kraftfahrzeugen auch. Bereits ab 0,3 Promille und alkoholbedingten Fahrfehlern können Sie schon in den Fokus der Gesetzeshüter kommen. Ab 0,5 Promille droht ein deftiges Bußgeld mit Punkten und Fahrverbot und ab 1,1 Promille begehen Sie eine Straftat. Da Ihnen in bestimmten Fällen auch die Entziehung der Fahrerlaubnis droht, kann ein beschwipster Ausflug auf dem E-Scooter weitreichende Folgen haben.

Rund um das Oktoberfest

Gerade bei großen Veranstaltungen lassen viele gerne ihr Auto stehen und meiden wenn möglich auch überfüllte öffentliche Verkehrsmittel. Bei schönem Wetter mag ein Ausflug zum Beispiel zum Oktoberfest mit dem E-Scooter besonders reizvoll sein. Denken Sie aber daran, dass die Stadt München rund um die Theresienwiese eine weitläufige Sperrzone eingerichtet hat. Dort dürfen Sie mit dem E-Scooter zur Wiesnzeit nicht fahren. Diese Ausleih- und Abstellverbote gelten von 17:00 Uhr bis um 06:00 Uhr des Folgetags. Außerdem verbietet die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) die Mitnahme von E-Scootern in Bahnen, Bussen, der Tram und in U-Bahnhöfen. Und gerade nach einem Besuch im Festzelt müssen Sie unbedingt an die Promillegrenzen denken und auch außerhalb der Sperrzone lieber in die Öffis steigen.

Stand: 21.09.2026

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