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Verkehrsregeln auch für E-Scooter

Flott auf zwei Rädern

Sie sausen durch die Städte und parken an jeder Ecke: kleine flinke E-Scooter. Ein paar Verkehrsregeln gibt es aber zu beachten.

Ein sportlich gekleideter Mann fährt auf einem E-Roller an einer Glasfassade vorbei.

Rechtsfrage des Tages:

E-Scooter sind aus vielen Städten nicht mehr wegzudenken. Egal, ob Sie mit dem eigenen Flitzer unterwegs sind oder einen mieten. An die Verkehrsregeln müssen Sie sich halten.

Antwort:

Sie sind klein, wendig und machen Spaß: E-Scooter bringen einen in der Stadt schnell ans gewünschte Ziel. Seit ihrer Straßenzulassung nimmt die Zahl der zweirädrigen Gefährte stetig zu. Wer sich einen eigenen E-Scooter zulegen will, braucht eine Haftpflichtversicherung und ein Kennzeichen. Und mit den Regeln rund ums Fahren und Parken sollten Sie sich vertraut machen.

Straßenzulassung

Seit der Änderung der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge sind E-Scooter im Straßenverkehr erlaubt. Allerdings müssen sie eine Lenk- oder Haltestange sowie eine Straßenzulassung beziehungsweise Betriebserlaubnis haben. Dann dürfen sie mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h durch den Stadtverkehr düsen.

Wer darf fahren?

Einen Führerschein brauchen Sie für einen Elektroroller ebenso wenig wie eine Prüfbescheinigung für Mofas. Allerdings ist ein Mindestalter von 14 Jahren vorgeschrieben. Wie auch bei Fahrrädern gibt es keine Helmpflicht. Da Sie mit den kleinen Gefährten aber durchaus flott im Verkehr unterwegs sind, kann das Tragen eines Fahrradhelmes angeraten sein.

Versicherungspflicht

Auch wenn Sie keinen Führerschein brauchen, eine Versicherung ist Pflicht. Bei E-Scootern handelt es sich um Kraftfahrzeuge, für die eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben ist. Als Nachweis müssen Sie eine Versicherungsplakette ähnlich eines Mofa-Kennzeichens am E-Roller anbringen. Kommt es zu einem Unfall, tritt die Versicherung für durch Sie verursachte Schäden ein. Schäden am eigenen Gefährt deckt diese Versicherung hingegen nicht ab.

Welche Straßen sind erlaubt?

Stellt sich die Frage, wo Sie mit einem E-Scooter fahren dürfen. Hier gelten dieselben Regeln wie für Fahrräder. Sind Radwege vorhanden, müssen Sie diese nutzen. Aber auch auf Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen dürfen Sie E-Scooter fahren. Auf Fußwegen und in der Fußgängerzone haben die motorisierten Roller hingegen nichts verloren. Gibt es keine speziellen Radwege, müssen Sie auf die Straße ausweichen. Manche Einbahnstraßen sind entgegen der Fahrtrichtung für Fahrräder freigegeben. Finden Sie dieses Zusatzschild, sind dort auch E-Scooter erlaubt.

Besondere Verkehrsregeln?

Genau wie bei Auto- oder Fahrradfahrern können Verkehrssünden von E-Scooter-Fahrern mit einem Bußgeld geahndet werden. Missachten Sie beispielsweise eine rote Ampel, kostet Sie das zwischen 60 und 180 Euro. Gibt es eine eigene Fahrradampel, müssen Sie übrigens diese beachten. Ansonsten gilt die Ampelanlage für den fließenden Verkehr.

Auf dem E-Scooter dürfen Sie nur allein unterwegs sein. Selbst wenn Sie zu zweit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten würden, dürfen Sie keinen „Trittbrettfahrer“ mitnehmen.

Parken und sicher abstellen

Insbesondere Miet-Elektroroller überfluten die Fußwege der Städte. Dabei blockieren sie teils Eingänge und Gehwege oder stellen gefährliche Stolperfallen dar. Nach der geltenden Verordnung dürfen E-Roller ebenso geparkt werden wie Fahrräder. Fahrräder dürfen Sie auf Gehwegen abstellen, spezielle Parkverbote sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vor. Wichtig ist aber, dass die Drahtesel Fußgänger oder Rollstuhlfahrer nicht behindern. Entsprechend dürfen Sie auch E-Roller auf dem Gehweg parken, sofern sie kein Hindernis bilden.

Stellenweise Parkverbot

Achten Sie aber auch auf die Beschilderung. In einigen Städten gibt es bereits Flächen, auf denen ein ausdrückliches Parkverbot für E-Scooter gilt. Stellen Sie Ihr Gefährt dort ab, müssen Sie mit einem Knöllchen rechnen. Übrigens haftet nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main nicht der Vermieter für durch unsachgemäß abgestellte Mietfahrräder verursachte Schäden (Urteil vom 28.01.2005, Aktenzeichen 30 C 1382/04047). Dieser muss aber über Name und Anschrift des letzten Mieters Auskunft geben. Ähnliches dürfte für geparkte E-Roller gelten.

Finger weg vom Alkohol

Betrunken sollten Sie lieber nicht auf Ihren E-Scooter steigen. Es gelten die Promille-Grenzen wie bei anderen Kraftfahrzeugen auch. Bereits ab 0,3 Promille und alkoholbedingten Fahrfehlern können Sie schon in den Fokus der Gesetzeshüter kommen. Ab 0,5 Promille droht ein deftiges Bußgeld mit Punkten und Fahrverbot und ab 1,1 Promille begehen Sie eine Straftat. Da Ihnen in bestimmten Fällen auch die Entziehung der Fahrerlaubnis droht, kann ein beschwipster Ausflug auf dem E-Scooter weitreichende Folgen haben.

 

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