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Urlaub: Wer passt aufs Auto auf?

"Car-Sitter"

Sie fahren in den Urlaub, für Blumen und Post ist gesorgt. Und wer passt auf Ihr Auto auf? Warum das nötig sein könnte, erfahren Sie hier.

Ein Parkscheinautomat an einer voll geparkten Straße in der Stadt.

Rechtsfrage des Tages:

Sind Sie länger verreist, kümmert sich sicherlich ein Nachbar um Ihre Balkonblumen. Und die Katze ist bei der Oma gut untergebracht. Brauchen Sie aber auch jemanden, der auf Ihr Auto aufpasst?

Antwort:

Vor einer längeren Abwesenheit, zum Beispiel wegen einer Urlaubs- oder Dienstreise, müssen Sie einige Dinge regeln. Die Zeitung muss abbestellt werden und jemand sollte nach Ihrer Post schauen. Und auch fürs Auto sollten Sie sich einen "Car-Sitter" gönnen. Und dies aus verschiedenen Gründen.

Unfall in Abwesenheit

Denkbar wäre es, dass schon kurz nach Ihrer Abreise jemand Ihr geparktes Auto rammt und es beschädigt. Den Schaden können Sie zwar auch noch nach Ihrer Heimreise regulieren lassen. Besser ist es aber, wenn Sie schnell informiert werden. Dann können Sie sich kümmern und jemanden mit der Regulierung beauftragen. Stellen Sie sich vor, durch den Schaden tritt Wasser ins Auto ein. Vergrößert sich der Schaden dadurch, kann sich die Versicherung auf die Verletzung Ihrer Schadensminderungspflicht berufen.

Abschleppen droht

Vielleicht noch relevanter ist aber das Risiko, dass Ihr Auto abgeschleppt werden könnte. Sie denken, dass Ihr Auto auf einem ausgewiesenen öffentlichen Parkplatz sicher stehen bleiben kann? Grundsätzlich ist das zunächst so. Es gibt auch keine Höchstdauer, wie lange Sie Ihren Wagen dort abgestellt lassen dürfen. Trotzdem könnte Ihr Fahrzeug plötzlich verbotswidrig stehen. Es könnte nämlich eine Baustelle eingerichtet werden oder genau dort ein Umzug stattfinden, wo Sie parken. Beides muss rechtzeitig vorher angekündigt werden. Dies geschieht meist durch mobile Halteverbotsschilder, die ab einem bestimmten Datum gelten. Nach Ansicht der Gerichte beträgt die minimale Ankündigungsfrist zwei bis drei Tage. So könnten Sie schnell von einem ordentlichen Parker zu einem Falschparker werden. Bitten Sie vielleicht Ihren Nachbarn, regelmäßig einen kurzen Blick auf Ihren Wagen zu werfen. Werden tatsächlich Halteverbotsschilder aufgestellt, kann Ihr Nachbar Ihr Auto umparken. Dazu muss er natürlich auch die Schlüssel haben.

Wer darf fahren?

Eins müssen Sie dabei aber noch beachten: Haben Sie einen sogenannten Alleinfahrertarif bei Ihrer Kfz-Versicherung gewählt, darf eigentlich kein anderer Ihr Auto fahren. Im Notfall ist das ausnahmsweise möglich. Informiert Ihr Nachbar Sie, dass Ihr Auto plötzlich im Halteverbot steht? Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob dieser es eine kurze Strecke umparken darf. Möchten Sie Ihrem Aufpasser aus Dankbarkeit Ihr Auto während der ganzen Urlaubszeit zur Verfügung stellen, sollten Sie aber in jedem Fall Ihre Versicherung informieren. Baut beim Alleinfahrertarif ein nicht gemeldeter Fahrer einen Unfall, droht Ihnen eine Vertragsanpassung und Nachzahlung. Teilweise müssen Sie auch mit einer Vertragsstrafe rechnen.

Sicher und trocken: Flughafenparkhaus

Haben Sie Ihr Auto am Flughafen im Parkhaus abgestellt, müssen Sie sich wenig Gedanken machen. Überraschendes Abschleppen brauchen Sie nicht zu fürchten. Wird Ihr Wagen durch einen Unfall beschädigt, haftet der Unfallfahrer für den Schaden. Überwachungskameras können Ihnen dabei helfen, einen flüchtigen Übeltäter aufzuspüren. Natürlich ist Ihr Wagen auch in einem Parkhaus vor Langfingern nicht absolut sicher. Wird Ihr Auto während Ihres Urlaubs gestohlen, tritt Ihre Teilkaskoversicherung für den Verlust ein. Wichtig: Lassen Sie keine Wertgegenstände im Auto liegen. Werden diese stibitzt, greift die Kaskoversicherung nicht.

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