Zum Inhalt springen

Unterwegs mit Anhänger

Volle Ladung?

Viele Hobbygärtner haben einen Anhänger fürs Auto. Praktisch für Transporte aller Art, aber es gibt bei der Benutzung auch einiges zu beachten.

Rechtsfrage des Tages:

Wer ein Gartenprojekt plant oder gerne im größeren Stil heimwerkelt, kann mit einem Anhänger leicht Material transportieren. Rechtlich ist bei der Benutzung aber einiges zu beachten.

Antwort:

Sie heißen Hänger, Klaufix oder Culemeyer: Für Anhänger gibt es einige umgangssprachliche Wendungen. Praktisch sind sie allemal. Bevor Sie aber einen Anhänger an Ihr Auto hängen, sollten Sie die Gesamtmasse des Gespanns aus Auto und Anhänger kennen. Diese entscheidet über die notwendige Fahrerlaubnis. Auch sollten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit kennen und wissen, wo Sie Ihren Anhänger abstellen. Allzulange dürfen Sie ihn nämlich nicht an der Straße stehen lassen.

Fahrerlaubnisklasse

Als Autofahrer sind Sie auf jeden Fall im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B. Dies ist der normale „Autoführerschein“. Damit dürfen Sie ein Auto mit einem Anhänger fahren, sofern die zulässige Gesamtmasse des Gespanns 3.500 Kilogramm nicht überschreitet. Nutzen Sie regelmäßig einen schweren Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 Kilogramm, brauchen Sie die Fahrerlaubnisklasse B96 oder BE. Außer das Gespann überschreitet trotz schwerem Anhänger wieder die 3.500 Kilogramm zulässige Gesamtmasse nicht. Bei der Fahrerlaubnisklasse BE, dem sogenannten Anhängerführerschein, dürfen Sie sehr schwere Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 Kilogramm mit dem Auto ziehen. Bei der Klasse B96 dürfen Auto und Gespann zusammen zwischen 3.500 und 4.250 Kilogramm zulässige Gesamtmasse liegen.

Höchstgeschwindigkeit und Ladung

Ziehen Sie mit Ihrem Auto einen Anhänger, dürfen Sie außerorts maximal 80 Stundenkilometer schnell fahren. In Ausnahmefällen beträgt das Tempolimit 100 Stundenkilometer. Dafür brauchen Sie aber eine spezielle Tempo-100-Plakette. Zugfahrzeug und Anhänger müssen dafür besondere Voraussetzungen erfüllen. Auch beim Beladen müssen Sie mit Maß zu Werke gehen. Sie dürfen weder den Anhänger überladen noch die zulässige Achslast überschreiten. Die Ladung müssen Sie so sichern, dass sie auch bei plötzlichem Bremsen oder Lenken nicht verrutschen oder wegrollen kann. Was verboten ist: Sie dürfen keine Personen auf einem Anhänger transportieren. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Anhänger im landwirtschaftlichen Bereich. Bei allen Verstößen drohen Bußgelder, die teils mit 5 Euro gering, teils aber auch empfindlich hoch sein können. Auch Punkte im Flensburger Fahreignungsregister können Ihnen blühen.

Parken erlaubt, aber nicht lange

Grundsätzlich ist es nicht verboten, einen Anhänger ohne Zugmaschine am Straßenrand oder auf anderen zulässigen Parkflächen abzustellen. Ist der Anhänger aber nicht an eine Zugmaschine angekoppelt, dürfen Sie ihn maximal zwei Wochen stehen lassen. Sonst gibt es ein Knöllchen. Ist die Zugmaschine beim Parken hingegen angekoppelt, gibt es keine Frist.

Versicherungspflicht für Anhänger

Anhänger sind nicht automatisch über die Versicherung des ziehenden Fahrzeugs mitversichert. Jeder Anhänger braucht vielmehr eine eigene Haftpflichtversicherung oder muss ausdrücklich in die Kfz-Versicherung des Autos mit einbezogen werden. Eine eigene Versicherung des Anhängers kann dabei von Vorteil sein. Möchten Sie Ihren Anhänger einem Freund ausleihen, wäre er an dessen Fahrzeug sonst nicht versichert. Außerdem gibt es bei Anhängerversicherungen nicht das System des Schadensfreiheitsrabatts.

Anhängerkupplung

Grundvoraussetzung für einen Anhänger ist natürlich eine geeignete Anhängerkupplung am Fahrzeug. Ausführungen gibt es dabei verschiedene. Müssen Sie eine Anhängerkupplung nachrüsten, kann eine abnehmbare Variante besonders praktisch sein. Die Frage ist, ob Sie diese nur bei Gebrauch montiert haben dürfen und ansonsten abnehmen müssen. Eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es nicht. Verboten ist es also nicht, mit ungenutzter abnehmbarer Anhängerkupplung zu fahren. Es sei denn, in den Fahrzeugpapieren ist etwas anderes vermerkt. Das kann der Fall sein, wenn der Kugelkopf der Kupplung das Kennzeichen verdeckt. Grundsätzlich kommt allerdings auch eine Erhöhung der Betriebsgefahr in Betracht, wenn bei einem Unfall der Schaden ohne die Anhängerkupplung nicht oder nicht so hoch ausgefallen wäre. Die Folge: Sie blieben auf dem Teil Ihres Schadens sitzen.

Licht bitte!

Wichtig am Anhänger ist die funktionierende Beleuchtung. Ein Anhänger muss die gleiche Beleuchtung haben wie ein Pkw auch. Es müssen also Brems- und Schlusslicht sowie Blinker und Nebelschlussleuchte vorhanden sein. Außerdem müssen zwei rote Reflektoren am Anhänger montiert sein. Das Gesetz schreibt genau vor, wie diese aussehen müssen. Es müssen zwei rote Dreiecke mit der Spitze nach oben und einer Kantenlänge von mindestens 15 cm angebracht sein. Fahren nicht unterschätzen! Wenn Sie noch nie mit einem Anhänger gefahren sind, sollten Sie die Fahrmanöver zunächst etwas üben. Es ist gar nicht so einfach, mit einem Anhänger am Auto zu rangieren. Haben Sie eine abnehmbare Anhängerkupplung, sollten Sie diese bei Nichtgebrauch demontieren. Gerade beim Rückwärtsfahren könnten Sie das Anhängsel vergessen und ungewollt einen unangenehmen Blechschaden verursachen.

Auch interessant:

Mann und Frau lachen bei der Autofahrt.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den Verkehrsrechtsschutz nicht nur für Autofahrer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer.

Ähnliche Beiträge: