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Unfall in der Fahrschule

Wer haftet?

Während einer Fahrstunde können folgenschwere Fehler passieren. Wer haftet, wenn zum Beispiel der Blitzer auslöst oder es zu einem Unfall kommt?

Rechtsfrage des Tages:

Steht die erste Fahrstunde an, kann der Puls schon mal in die Höhe schnellen. Bei Ihrem Fahrlehrer sind Sie aber in guten Händen. Trotzdem kann natürlich etwas schiefgehen. Wer haftet dann für Schäden?

Antwort:

Wer zum ersten Mal im Auto sitzt, muss sich zuerst an das Spiel von Gas, Bremse und Kupplung gewöhnen. Zum Glück kann und muss der Fahrlehrer mit eigenen Pedalen jederzeit helfend eingreifen. Trotzdem kann immer mal etwas passieren. Kommt es zu einem Unfall, haftet meist nicht der Fahrschüler, sondern der Fahrlehrer. Er gilt als Führer des Fahrzeugs. Allerdings gibt es von diesem Grundsatz auch Ausnahmen. Für Schäden am gegnerischen Fahrzeug kommt jedenfalls die Haftpflichtversicherung der Fahrschule auf.

Wer ist Fahrzeugführer?

Gerade in den ersten Fahrstunden ist der Fahrschüler in der Regel nervös und macht noch viele Fehler. Diesem besonderen Umstand trägt das Gesetz Rechnung. Nach § 2 Absatz 15 Straßenverkehrsgesetz (StVG) gilt nämlich der Fahrlehrer als Fahrzeugführer, wenn der Fahrschüler noch keine Fahrerlaubnis besitzt. Kommt es während einer Fahrstunde zu einem Unfall, haftet zunächst vom Grundsatz her der Fahrlehrer.

Haften Fahrschüler nie?

Verursacht ein Fahrschüler während der ersten Fahrstunden einen Unfall, trifft den Fahrlehrer als Fahrzeugführer das Verschulden. Dem Fahrschüler kann keine Haftung angelastet werden. Aber Achtung! Nicht immer ist der Fahrschüler aus dem Schneider. Es kommt auf seinen Ausbildungsstand an. Manche Fahrfehler dürfen kurz vor der Fahrprüfung einfach nicht mehr passieren. Hat der Fahrlehrer aufgrund des Ausbildungsstandes eigentlich keinen Anlass zum Eingreifen, gilt er nicht mehr als Fahrzeugführer. Der Fahrschüler haftet zumindest für den entstandenen Schaden mit. Und natürlich kann er in die Haftung genommen werden, wenn er alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss fährt oder sich bewusst den Anweisungen seines Fahrlehrers widersetzt.

Welche Versicherung zahlt?

Aber keine Angst. Auch wenn ein Fahrschüler mit vielen theoretischen Stunden für einen Unfall haften kann, tritt dennoch die Kfz-Haftpflichtversicherung der Fahrschule ein. Diese zahlt für Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners und wenn dieser verletzt wurde. Allerdings kann die Fahrschule den Fahrschüler am Schaden am Fahrschulauto beteiligen. Bei einem unverschuldeten Unfall tritt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ein. Diese muss den Schaden am Fahrschulauto zahlen und bei Verletzungen ein Schmerzensgeld leisten. Übrigens: Denkbar sind auch Unfälle, die vom Fahrschüler verursacht wurden, weil der Fahrlehrer ihn überfordert. Dies kann insbesondere bei Fahrstunden mit dem Motorrad passieren. Wird der Fahrschüler dabei verletzt, kann er vom Fahrlehrer Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.

Geblitzt: Wer zahlt?

Eigentlich sollten Fahrlehrer und Fahrschüler besonders gut darauf achten, sich an die Verkehrsregeln zu halten. Natürlich ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Fahrschüler dennoch zu schnell fährt oder eine rote Ampel übersieht. Für den Verkehrsverstoß haftet in der Regel der Fahrlehrer. Hier greift wieder die Vorschrift des StVG, wonach dieser als Fahrzeugführer gilt. Er trägt während der Fahrstunden die Verantwortung für das verkehrsgerechte Verhalten seines Fahrschülers und muss gegebenenfalls rechtzeitig eingreifen. Stellt sich die Frage, ob ein Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz mit dem Handy telefonieren darf. Gilt er als Fahrzeugführer, müsst es ihm eigentlich genauso verboten sein wie einem Fahrer hinterm Steuer. Tatsächlich kommt es aber auf den Einzelfall an. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu entschieden, dass ein Fahrlehrer unter bestimmten Voraussetzungen keine Ordnungswidrigkeit begeht (Beschluss vom 23.09.2014, Aktenzeichen 4 StR 92/14). Es kommt dabei wieder auf den Ausbildungsstand des Fahrschülers an. Ist dieser schon sicher unterwegs, darf der Fahrlehrer sanktionslos auf dem Beifahrersitz telefonieren. Dies gilt allerdings nur, solange er nicht ins Fahrgeschehen eingreift. Es kommt also auf den Einzelfall an.

Was ist mit der Fahrprüfung?

Wird ein Fahrschüler während der Fahrprüfung geblitzt, ist die Prüfung beendet. Er bekommt seinen Fahrfehler sozusagen schwarz auf weiß. Bei einem Unfall kommt es darauf an. Verursacht der Fahrschüler einen Unfall, ist er durch die Prüfung gefallen und die Fahrprüfung wird abgebrochen. Diese ist aber auch bei einem unverschuldeten Unfall vorbei. Schließlich muss sich die Fahrschule zunächst um die Unfallregulierung kümmern. Trifft den Fahrprüfling aber kein Verschulden, darf er die Prüfung folgenlos nachholen.

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