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Tief stehende Sonne und Verkehrsregeln

Geblendet im Auto

Rot oder grün? Manchmal lässt die herbstliche Sonne nicht erkennen, was die Ampel zeigt. Droht dann Strafe bei einem Rotlichtverstoß?

Aussicht über ein Lenkrad hinweg aus einem Auto. Es herrscht Gegenlicht.

Rechtsfrage des Tages:

Nach dem Sommer hat der Herbst unweigerlich Einzug gehalten. Für Autofahrer stellt die tief stehende Sonne dabei eine besondere Herausforderung dar. Droht auch dann ein Fahrverbot, wenn Sie aufgrund der Sonne ein Rotlicht nicht erkennen konnten?

Antwort:

Auch wenn der goldene Herbst mit warmem Sonnenlicht wunderschön ist, die tief stehende Sonne kann beim Autofahren zu gefährlichen Situationen führen. Und manchmal scheint eine Ampel in allen Farben gleichzeitig zu leuchten. Wenn Sie Pech haben, zeigte sie aber tatsächlich Rot. Fahren Sie trotzdem weiter und werden erwischt, drohen ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg und ein sattes Bußgeld. Das gilt selbst dann, wenn Sie sich völlig schuldlos fühlen.

Tief stehende Sonne als Risiko

Im Herbst müssen Autofahrer sich einigen Herausforderungen stellen. Nicht nur der vermehrte Wildwechsel zwingt zu erhöhter Aufmerksamkeit. Auch die Lichtverhältnisse können eine Autofahrt fast zum Blindflug machen. Die oft tief stehende Sonne kann die Sicht auf die Straße und den Gegenverkehr nahezu vollständig überstrahlen. Ist die Straße außerdem noch nass, wird ein Autofahrer zusätzlich geblendet. Daher heißt es, besonders vorsichtig zu fahren.

Rotlicht übersehen

Fällt die Sonne in einem ungünstigen Winkel auf eine Ampelanlage, ist die Farbe des Lichtsignals manchmal kaum zu erkennen. Die Missachtung einer roten Ampel gilt als grob fahrlässiger Verstoß. Dauerte das Rotlicht schon länger als eine Sekunde, müssen Sie mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Grund ist die besondere Gefährlichkeit, wenn Sie verkehrswidrig in eine Ampelkreuzung einfahren. Es gibt aber auch Fälle, bei denen auf ein Fahrverbot verzichtet werden kann. Ein Beispiel ist der sogenannte Frühstarter-Fall.

Augenblicksversagen durch Blendung

Jetzt könnten Sie natürlich auf die Idee kommen, dass auch die Blendung durch die Sonne eine solche Ausnahme rechtfertigt. Mit dieser Argumentation müssen Sie vor Gericht aber vorsichtig sein. Allgemein gehen die Richter nämlich davon aus, dass auch eine tief stehende Sonne zu den normalen Witterungsverhältnissen gehört. Als Autofahrer müssen Sie Ihr Fahrverhalten und Ihre Geschwindigkeit den Lichtverhältnissen anpassen. Erkennen Sie die Farbe der Ampel nicht, müssen Sie besonders vorsichtig fahren. Dieses Argument kann Ihnen daher sogar negativ ausgelegt werden. Ein Fahrverbot werden Sie damit zumindest nicht umgehen können. Gleiches gilt übrigens auch, wenn Sie aufgrund der Sonne ein Verkehrsschild nicht erkennen konnten.

Unfall im Blindflug

Allgemein sind Sie als Autofahrer gehalten, Ihre Geschwindigkeit den Witterungs- und Lichtbedingungen anzupassen. Kommt es aufgrund der tief stehenden Sonne zu einem Verkehrsunfall, müssen Sie zumindest mit einer Teilschuld rechnen. Dies gilt, wenn Sie Ihre Fahrweise nicht der schlechten Sicht angepasst haben. Dabei müssen Sie noch nicht einmal die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben.

Vorkehrungen treffen

Gegen widrige Sichtverhältnisse können Sie als Autofahrer natürlich nichts unternehmen. Achten Sie im Herbst aber besonders darauf, dass Ihre Windschutzscheibe sauber ist. Eine verschmutzte Scheibe kann die Sicht bei blendender Sonne zusätzlich erschweren. Außerdem müssen Sie Ihre Geschwindigkeit anpassen, wenn Sie von der Straße nur wenig sehen können. Halten Sie an einer Ampel lieber an, wenn Sie die Farbe des Lichtzeichens nicht deutlich erkennen können. Lieber ein Hupkonzert, als dass Sie bei Rotlicht in eine Kreuzung einfahren.

 

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