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100er-Zulassung für Ihren Wohnwagen: Genehmigung nötig

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Sind Sie mit dem Wohnwagen auf Reisen, geht es stets gemütlicher zu. Wollen Sie etwas schneller fahren, brauchen Sie eine Genehmigung.

Ein Wohnmobil fährt mit anderen Kraftfahrzeugen auf einer Straße.

Rechtsfrage des Tages:

Wollen Sie mit einem Wohnwagen in den Urlaub fahren, dürfen Sie eigentlich nur 80 km/h auf der Autobahn fahren. Mit einer besonderen Genehmigung darf es aber auch etwas schneller sein. Wie bekommen Sie diese Tempo-100-Zulassung?

Antwort:

Jeder Wohnwagenfan weiß es: Mit einem Gespann geht es deutlich gemütlicher in den Urlaub als nur mit dem Auto. Wer aber schneller als die eigentlich erlaubten 80 km/h fahren möchte, braucht eine Genehmigung. Das Gleiche gilt auch, wenn Sie beispielsweise mit Tempo 100 einen Trailer hinter dem Auto ziehen möchten.

Wie bekomm ich eine 100er-Zulassung?

Um die begehrte Tempo-100-Genehmigung für Ihren Wohnwagen zu bekommen, müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss Ihr Auto über ein Anti-Blockier-System (ABS) verfügen. Der Anhänger, also beispielsweise der Wohnwagen, muss für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein. Außerdem müssen die Reifen des Anhängers für 120 km/h ausgelegt sein und wenigstens den Geschwindigkeitsindex L aufweisen. Letztlich dürfen die Reifen nicht älter als sechs Jahre sein. Dann kann die Genehmigung für Pkw und andere mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen gelten. Sie können die Zulassung also auch für Ihr Wohnmobil beantragen.
All diese Kriterien sind in der Herstellerbescheinigung, die Ihnen bei Kauf ausgehändigt wird, vermerkt. Sollten Sie diese nicht mehr haben, können Sie sich bei einer Prüfstelle eine Prüfbescheinigung ausstellen lassen und bei der Zulassungsstelle vorlegen.

Der X-Faktor

Eine weitere wichtige Voraussetzung ist der zulässige X-Faktor. Dabei geht es um das Verhältnis von Leergewicht des Zugfahrzeugs zur zulässigen Gesamtmasse des Wohnwagens. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers multipliziert mit dem jeweiligen X-Faktor darf nicht höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs. Wohnwagen mit eingebauter Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern im Fahrwerk haben den Faktor 0,8. Hat Ihr Wohnwagen zusätzliche Systeme zur Verbesserung der fahrdynamischen Stabilität, kann der Faktor auch 1,0 betragen.

Wenn es nicht passt

Stimmt das Verhältnis von Leergewicht des Zugfahrzeugs zur zulässigen Gesamtmasse des Anhängers nicht, können Sie Ihren Anhänger ablasten. Alternativ können Sie auch darüber nachdenken, Ihr Zugfahrzeug mit einem höheren Leergewicht auszustatten. Der Einbau einer Standheizung und größere Felgen können die nötigen zusätzlichen Kilos auf die Waage bringen.

Immer dasselbe Auto?

Früher war es tatsächlich so, dass Sie die Zulassung nur für ein Gespann mit einem ganz bestimmten Zugfahrzeug erhalten haben. Haben Sie sich ein anderes Auto zugelegt, mussten Sie eine neue Genehmigung beantragen. Heute gilt die Genehmigung auch dann, wenn Sie vor Ihren Wohnwagen ein anderes Zugfahrzeug hängen. Allerdings liegt es in Ihrem Verantwortungsbereich, dass die Berechnung mit dem X-Faktor wieder stimmt. Lassen Sie sich also nicht verleiten, ein zu leichtes Auto als Zugfahrzeug zu verwenden.

Wo gibt es die Genehmigung?

Wollen Sie sich vor Ihrem Urlaub noch schnell die Genehmigung besorgen, müssen Sie sich an eine technische Prüforganisation wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS wenden. Diese prüfen die Voraussetzungen und erteilen Ihnen im Idealfall die Genehmigung. Ist in den Papieren Ihres Wohnwagens bereits die Eignung für Tempo 100 enthalten, können Sie sich auch direkt an die Zulassungsstelle wenden. Wichtig ist, dass Sie an Ihrem Wohnwagen den Tempo-100-Aufkleber anbringen. Sind Sie ohne die entsprechende Genehmigung zu schnell unterwegs, drohen Ihnen ein Bußgeld und unter Umständen Punkte in Flensburg.

Wie viel kostet eine 100 km/h Zulassung für Wohnmobile?

Wenn Sie die 100er-Zulassung für Ihr Wohnmobil beantragen, fällt eine geringe Gebühr an. Die Anmeldung bei der Zulassungsbehörde kostet 15 bis 20 Euro. Wenn Sie die Herstellerbescheinigung Ihres Wohnmobils nicht mehr haben und zuerst noch eine Prüfbescheinigung benötigen, liegen die Gesamtkosten bei rund 60 bis 80 Euro.

Gilt die 100er-Zulassung auch im Ausland?

Die 100er-Zulassung für Wohnmobile und Anhänger gilt nur in Deutschland. Im Ausland gelten jeweils die nationalen Vorschriften. In Ländern wie Italien, Dänemark, Schweden und Norwegen dürfen Sie mit Ihrem Wohnmobil nicht schneller als 80 km/h fahren. In den Niederlande, Luxemburg, Litauen und Kroatien ist die Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile auf 90 km/h beschränkt. In der Schweiz und in Portugal dürfen Sie mit Wohnwägen unter 3,5 Tonnen 100 km/h, ansonsten maximal 80 km/h fahren. Am schnellsten dürfen Sie mit Ihrem Wohnwagen in Frankreich unterwegs sein. Hier gelten für Wohnmobile unter 3,5 Tonnen sogar 130 km/h.

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