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Sturmschäden durch Tonnen und Schilder

Wenn's windig wird

Die Sturmsaison sorgt für so manche Überraschung. Wer haftet, wenn Ihr Fahrzeug durch herumfliegende Teile beschädigt wird?

Ein Betonpfeiler ist auf einen roten Kombi gestürzt. Das Dach ist eingedrückt.

Rechtsfrage des Tages:

Immer wieder ziehen teils heftige Stürme über Deutschland hinweg. Sie decken Dächer ab und lassen Bäume umfallen. Dabei entstehen teils erhebliche Schäden. Regelmäßig werden auch Fahrzeuge durch umfallende Bäume und abknickende Äste verbeult, Müllcontainer machen sich selbstständig und Reklametafeln fallen auf Autodächer. Wer haftet bei Sturmschäden am Auto?

Antwort:

Bei Bäumen und Ästen haben Autobesitzer wenig Chancen auf Schadensersatz. Anders kann es aussehen, wenn fremde Gegenstände ein Fahrzeug beschädigen. 

Sturmschäden am Auto durch fliegende Schilder

Es sind nicht nur Äste oder gar ganze Bäume, die bei einem Sturm ein Fahrzeug beschädigen können. Umfallende Reklametafeln, fortgeblasene Müllcontainer oder umgewehte Blumenkübel können Lack- und Blechschäden bis hin zu Totalschäden verursachen. Auch mobile Verkehrsschilder sorgen immer wieder für Beulen und Kratzer.

Natürlich kann der Eigentümer der umherfliegenden Gegenstände nichts für die stürmische Wetterlage. Ihn trifft jedoch eine Verkehrssicherungspflicht. Grundstückseigentümer sind daher verpflichtet, Müllcontainer so zu sichern, dass auch ein Sturm sie nicht in Bewegung setzen kann. Dies gilt umso mehr, wenn der Sturm frühzeitig angekündigt wurde. Auch Eigentümer von Blumenkübeln, Werbetafeln oder anderen Gegenständen müssen ausreichend Vorkehrungen treffen.

Verkehrssicherungspflicht verletzt?

Die Verkehrssicherungspflicht darf nicht völlig überspannt werden. Ob sie tatsächlich verletzt wurde, kommt auf den Einzelfall an. Umgekehrt müssen Eigentümer oder Betreiber, beispielsweise eines Firmengeländes, bei einer frühen Warnung vor widrigen Wetterverhältnissen mehr tun, als zur üblichen Verkehrssicherungspflicht gehört. 

Anders sieht es bei plötzlichen Wetterumschwüngen aus. In so einem Fall kann ein unabwendbares Ereignis vorliegen, das eine Haftung entfallen lässt.

Sturmschäden am Auto durch Mülltonne

Besonders schwierig kann es werden, die Haftung für eine umgewehte Mülltonne zu klären. Denn es gibt keine festen Regeln, wie eine Mülltonne gesichert werden muss. Zwar haftet der Eigentümer auch für seine Mülltonne, die zur oder nach der Leerung an der Straße steht. Aber Vorgaben, wann eine Tonne beispielsweise nach der Leerung wieder auf das Grundstück geholt werden muss, gibt es ebenfalls nicht. Bei Sturmschäden am Auto durch umgewehte Mülltonnen kommt es daher noch mehr auf den individuellen Fall an.

Mitschuld möglich

Den Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs kann auch ein Mitverschulden treffen. Parkt er, z. B. bei heftigem Sturm, unmittelbar unter einer bereits stark schwankenden Plakatwand, muss er damit rechnen, dass sie umfällt. Passiert das tatsächlich, kann der Autobesitzer zumindest teilweise auf seinem Schaden sitzenbleiben.

Ist mein Auto gegen Sturmschäden versichert?

Wenn Sie niemanden für Ihren Schaden haftbar machen können, ist das ein Fall für Ihre Teilkaskoversicherung. Diese tritt ein für Schäden am Fahrzeug, die durch einen Sturm ab Windstärke 8 verursacht werden. Die Vollkaskoversicherung kann unter Umständen auch schon bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten in Anspruch genommen werden.

Wer entsorgt den Müll?

Fliegt eine Tonne durch die Gegend, können nicht nur Schäden entstehen. Auch der Müll verteilt sich meist großzügig auf der Straße. Dabei lässt sich kaum klären, aus wessen Tonne der umherfliegende Unrat stammt. 

Auf dem eigenen Grundstück ist der jeweilige Eigentümer zuständig. Auch den Gehweg vor dem eigenen Garten sollte der Eigentümer kehren. Teilweise bietet aber auch die örtliche Müllabfuhr den Service an, Tonnen und Müll wieder einzusammeln.

Wie kann ich mich vor Sturmschäden schützen?

Ein Sturm kann Sie immer überraschen und Schäden am Haus oder Auto verursachen. Besonders ärgerlich ist es, wenn durch herabfallende Dachziegel oder umgeknickte Bäume fremdes Eigentum beschädigt wird. Ein Sturm wird in Deutschland mit einer Windstärke von 8 definiert. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 km/h. Viele Versicherungen orientieren sich an diesem Wert. Allerdings können Sturmschäden auch schon bei geringeren Windstärken entstehen. Mit diesen Maßnahmen können Sie vorbeugen:

  • Verfolgen Sie die Unwetter- und Orkan-Warnungen des Deutschen Wetterdienstes und nehmen Sie diese ernst.
  • Bringen Sie alle beweglichen Gegenstände nach drinnen und parken Sie Ihr Auto so sicher wie möglich. In einer Garage ist es am besten geschützt.
  • Überprüfen Sie regelmäßig Dachziegel, Kaminabdeckungen, Satellitenschüsseln und Antennen und tauschen Sie diese falls nötig aus.
  • Kontrollieren Sie die Stabilität Ihrer Bäume und stützen Sie diese bei Bedarf zusätzlich.
  • Nach dem Sturm sollten Sie zeitnah Ihr Haus und Auto auf Schäden überprüfen. Wenn Sie Sturmschäden entdecken, sollten Sie diese so schnell wie möglich beseitigen. Denn Folgeschäden sind häufig nicht versichert.

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