Zum Inhalt springen

Bessere Sicht: Rückwärtsfahren ohne Gurt?

Beim Einparken ...

Im Auto herrscht Gurtpflicht – zu Ihrer eigenen Sicherheit. Es gibt aber Ausnahmen. In diesen Fällen dürfen Sie auf den Anschnallgurt verzichten.

Eine Dame mit Brille macht im Auto einen Schulterblick um auszuparken.

Rechtsfrage des Tages:

Wer mit seinem Auto rückwärts fährt, muss besonders gut aufpassen. Der Anschnallgurt kann da manchmal stören. Dürfen Sie beim Rückwärtsfahren den Gurt lösen?

Antwort:

Aufschließen, hinsetzen, anschnallen – so sollte der Start einer Autofahrt immer aussehen. Anschnallgurte gehören zu den wichtigsten Sicherungen im mobilen Straßenverkehr und können im Falle eines Unfalls Leben retten. Es gibt allerdings tatsächlich Situationen, bei denen Autofahrer von der Gurtpflicht befreit sein können.

Gurtpflicht auf allen Plätzen

Seit Mitte der siebziger Jahre gilt in Deutschland die Gurtpflicht. Seinerzeit noch nicht strafbewährt, droht Ihnen heute ein Bußgeld ab 30 Euro, wenn Sie unangeschnallt mit dem Auto unterwegs sind. Seit vielen Jahren müssen auch sämtliche Insassen im Fond angeschnallt sein. Geregelt ist die Pflicht zum Anschnallen in § 21a Absatz 1 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO). Das Gesetz kennt allerdings auch einige Ausnahmen.

Ausnahmen

Eine Gurtpflicht besteht beispielsweise nicht bei sogenanntem Haus-zu-Haus-Verkehr oder in Kraftomnibussen, wenn diese für stehende Gäste zugelassen sind. Und tatsächlich brauchen Sie nach dem Gesetz nicht angeschnallt zu sein, wenn Sie Schrittgeschwindigkeit fahren. Was Sie unter Schrittgeschwindigkeit verstehen können, definiert das Gesetz freilich nicht. In der Rechtsprechung zu Geschwindigkeitsüberschreitungen in verkehrsberuhigten Zonen finden Sie eine Bandbreite von 7 km/h bis zu 15 km/h.

Schritttempo, aber …

Die Ausnahme gilt nicht in jeder Verkehrssituation, bei der Sie nur Schritttempo fahren können. Angeschnallt bleiben sollten Sie beispielsweise auf jeden Fall, wenn Sie langsam auf eine Ampel oder Kreuzung zufahren. Oder wenn Sie sich langsam in einem Stau auf der Autobahn bewegen. Ohne Gurt dürfen Sie nämlich nur fahren, wenn der Verkehrsvorgang von vornherein auf dieses Tempo ausgelegt ist. Außerdem muss der Vorgang weniger gefährlich sein, da Sie außerhalb des fließenden Verkehrs oder im Übergang von fließendem zum ruhendem Verkehr fahren. Das Gesetz nennt als Beispiele das Rückwärtsfahren oder Fahrten auf Parkplätzen.

Bitte nicht zu lange!

Doch selbst bei diesen Fahrmanövern gilt die Befreiung von der Gurtpflicht nicht unendlich. Fahren Sie ein längeres Stück rückwärts, sollten Sie auf den Gurt nicht verzichten. Gleiches gilt, wenn Sie eine längere Strecke auf der Suche nach einem freien Parkplatz zurücklegen müssen.

Richtig anlegen

Grundsätzlich müssen Sie daran denken, dass der Anschnallgurt Ihrer eigenen Sicherheit dient. Auch bei nur geringer Geschwindigkeit können Sie sich im Falle eines Unfalls erhebliche Verletzungen zuziehen. Daher sollten Sie versuchen, den Gurt möglichst immer zu tragen. Übrigens gilt der Anschnallgurt als nicht angelegt, wenn Sie ihn nicht vorschriftsmäßig nutzen. Haben Sie den Gurt beispielsweise unter dem Arm durchgeführt statt über die Schulter, droht Ihnen wiederum das Bußgeld von 30 Euro. Außerdem kann es bei einem Unfall zu schweren Verletzungen kommen. Wegen Verstoßes gegen die Gurtpflicht kann Ihnen eine Mitschuld an den Unfallfolgen auferlegt werden.

Auch interessant:

Mann und Frau lachen bei der Autofahrt.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den Verkehrsrechtsschutz nicht nur für Autofahrer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer.

Ähnliche Beiträge: