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Rote Kennzeichen: Wer darf sie nutzen?

Nur für kurze Zeit

Ein rotes Kennzeichen darf nur für bestimmte Zwecke und nicht von jedermann genutzt werden. Wer kann es wofür beantragen?

Zu sehen sind Autokennzeichen.

Rechtsfrage des Tages:

Um ein Auto im Straßenverkehr führen zu dürfen, müssen Sie es zulassen und amtliche Kennzeichen anbringen. Neben den Kennzeichen mit schwarzen Buchstaben und Ziffern gibt es auch rot oder grün beschriftete. Wer darf diese führen und zu welchem Zweck?

Antwort:

Umgangssprachlich heißt das rote Kennzeichen meist „Überführungskennzeichen“. Es ist aber ein Irrglaube, dass jedermann dieses Kennzeichen für den Transport nicht zugelassener Fahrzeuge nutzen darf. Rote Kennzeichen dürfen nur von bestimmten Händlern zu einem vorgegebenen Zweck verwendet werden. Als Privatperson brauchen Sie für Überführungsfahrten ein Kurzzeitkennzeichen.

Aufbau des Kennzeichens

Rote Kennzeichen unterscheiden sich in ihrer Gestaltung von „normalen“ Kennzeichen. Neben dem Euro-Feld und der Stadtkennung finden Sie auf dem Kennzeichen noch das Herkunftssiegel. Am Ende steht eine Erkennungsnummer, die meist mit den Ziffern 06 oder 05 beginnt. Und – wie der Name schon sagt – ist die Beschriftung in rot gehalten. Umrandet ist das Schild mit einer ebenfalls roten Einfassung. Das Europa-Feld am linken Rand kann übrigens auch fehlen. Dann handelt es sich um ein älteres Kennzeichen, dass aber aufgrund langer Gültigkeitsdauer trotzdem noch nutzbar ist.

Reines Händlerkennzeichen

Rote Kennzeichen werden nicht ohne Grund auch "Händlerkennzeichen" genannt. Privatpersonen dürfen Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nicht allein fahren und sich ein solches Kennzeichen auch nicht für Überführungs- oder Probefahrten ausleihen. Denn neben anerkannten Sachverständigen, Prüfern und Autoherstellern dürfen nur gewerbliche Autoverkäufer diese Kennzeichen führen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Werkstätten oder Teilehändler ein solches Kennzeichen beantragen.

Ein Kennzeichen für die Flotte

Für Autohändler haben rote Kennzeichen einen großen Vorteil. Sie sind nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Ein Händler kann daher ein rotes Kennzeichen beantragen und dieses für alle Autos verwenden, die er verkaufen möchte. Allerdings ist der Verwendungszweck von roten Kennzeichen deutlich eingeschränkt. Es darf nur für Probe-, Werkstatt- und Überführungsfahrten oder für Fahrten zu Prüfungszwecken genutzt werden.

Probefahrt

Eine Probefahrt liegt nur dann vor, wenn der Händler einem Kaufinteressenten die Funktionen des Fahrzeugs nachweisen will. Der Kunde muss also die Absicht haben, dieses Fahrzeug zu kaufen. Soll durch die Fahrprobe erst ein Kaufanreiz geschaffen werden, darf das Kennzeichen nicht verwendet werden. Möchte ein Händler einem Kunden also beispielsweise ein neues Fahrzeugmodell vorführen, darf er für die Fahrprobe kein rotes Kennzeichen verwenden. Schon gar nicht darf er seinem Kunden ein solches Fahrzeug mit diesem Kennzeichen für eine Spritztour überlassen. Dies gilt, sofern der Kunde nicht genau diesen Vorführwagen auch kaufen will.

Überführungsfahrten

Bei Überführungsfahrten sind nur direkte Fahrten zur Zulassungsstelle erlaubt. Auch für die Auslieferung des Fahrzeugs an den Kunden darf ein rotes Kennzeichen verwendet werden, sofern die Übergabe innerhalb der Europäischen Union erfolgt. Andere Fahrten gelten nicht als Überführungsfahrt. Ein kleiner Umweg zum nächsten Supermarkt ist ebenso unzulässig wie die Nutzung für Fahrten zur Arbeit.

Prüfungsfahrten

Bei einer Prüfungsfahrt denken Sie vermutlich an die Fahrprüfung von Fahrschülern, um den ersehnten Führerschein zu bekommen. Diese Fahrten sind aber nicht gemeint. Vielmehr dürfen Sachverständige und Prüfer rote Kennzeichen nutzen, um beispielsweise die Sicherheit und Funktionsweise von Fahrzeugen zu kontrollieren. Auch Fahrten zur Hauptuntersuchung und zurück sind dabei eingeschlossen.

Wer bekommt rote Kennzeichen?

Wer rote Kennzeichen für einen Autohandel nutzen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nicht jeder Händler bekommt automatisch ein solches Kennzeichen. Vielmehr muss er seine Zuverlässigkeit nachweisen. Dies kann er durch ein Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Fahreignungsregister vornehmen. Außerdem muss er den Bedarf für solche Kennzeichen nachweisen. Erhalten kann er das rote Kennzeichen erst, wenn er die Steuern entrichtet hat. Diese halten sich aber in überschaubaren Grenzen. Die Fahrzeuge, für die das Kennzeichen verwendet werden soll, muss er zudem versichern.

Fahrtenbuch Pflicht

Auch wenn ein rotes Kennzeichen viele Vorteile mit sich bringt. Es müssen auch Pflichten erfüllt werden. Für jeden Gebrauch muss der Händler ein Fahrtenbuch und ein Fahrzeugscheinheft führen. In diesem Heft müssen das Kennzeichen, das Fahrzeug mit Marke, Hersteller und Typ, die Fahrgestellnummer und das Datum der Fahrt vermerkt werden. Außerdem muss der Händler Anfang- und Endzeit der Fahrt notieren und Name und Anschrift des Fahrers.

Achtung! Strafbarkeit

Nutzt ein Händler ein rotes Kennzeichen für Privatfahrten, macht er sich unter Umständen strafbar. In Betracht kommen steuerliche Delikte, auch der Versicherungsschutz kann entfallen. Zudem läuft er Gefahr, dass ihm die Zuverlässigkeit aberkannt wird. Dann wird ihm das rote Kennzeichen entzogen. Auch für den Fahrer steht eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung im Raum. Lassen Sie sich also besser nicht verlocken, ein rotes Kennzeichen für eine Privatfahrt auszuleihen.

Grüne Kennzeichen

Neben den schwarzen und roten Kennzeichen können Sie manchmal im Straßenverkehr auch grüne Kennzeichen entdecken. Diese werden eher selten und auch nur unter strengen Voraussetzungen vergeben. Sie gelten für Fahrzeuge, die von der Kfz-Steuer vollständig befreit sind. Antragsberechtigt sind beispielsweise Menschen mit bestimmten Behinderungen oder auch Schausteller für ihre zweckgebundenen Fahrzeuge.

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