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Rote Ampel überfahren: Welche Strafe droht bei Rotlichtverstoß?

Wenn es blitzt

Geldbuße oder doch ein Fahrverbot? Welche rechtlichen Konsequenzen Ihnen drohen, wenn Sie eine rote Ampel überfahren.

Rechtsfrage des Tages:

Einmal nicht aufgepasst, schon ist es passiert. Sie wurden beim Überfahren einer roten Ampel erwischt. Mit welchen Konsequenzen müssen Sie rechnen?

Antwort:

Sie haben eine rote Ampel überfahren? Egal, ob Sie noch schnell durchhuschen wollten oder schlicht nicht aufgepasst haben. Zeigt die Ampel rot, hätten Sie anhalten müssen. Steht an der Ampelanlage ein Blitzer, werden Sie bald ein teures Foto erhalten. Oder Sie haben Pech und wurden vom scharfen Auge des Gesetzes beobachtet. Ob ein Fahrverbot droht, kommt auf die Dauer der Rotphase an.

Ab wann liegt ein Verstoß vor?

Eine Ampelanlage besteht aus mehreren Bestandteilen. Sie finden zum einen die Ampel selbst, zum anderen auch Markierungen auf der Fahrbahn. Für einen Rotlichtverstoß kommt es zunächst darauf an, wann Sie mit der Vorderachse Ihres Fahrzeugs die Haltelinie überfahren haben. Das ist die breite weiße Linie unmittelbar vor der Ampel. Entscheidend ist aber, ob Sie in den Kreuzungsbereich eingefahren sind. Haben Sie lediglich die Haltelinie überfahren, dann aber noch vor der eigentlichen Kreuzung angehalten, haben Sie lediglich einen Haltelinienverstoß begangen. Sie müssen mit 10 Euro Bußgeld rechnen. Deutlich teurer wird es, wenn Sie nach der Haltelinie nicht anhalten und in den Kreuzungsbereich einfahren.

Rote Ampel überfahren: unter oder über einer Sekunde?

Für die Rechtsfolgen des Verstoßes kommt es darauf an, wie lange die Ampel beim Überfahren der Haltelinie bereits rot zeigte. Betrug die Rotlichtzeit unter einer Sekunde, liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor. Bei über einer Sekunde haben Sie einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen.

Einfacher Rotlichtverstoß

Ein einfacher Rotlichtverstoß wird mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet. Mit 200 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot müssen Sie rechnen, wenn Sie durch den Rotlichtverstoß andere gefährdet haben. Kam es sogar zum Unfall, kostet Sie dies ein Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkte und ebenfalls einen Monat Fahrverbot.

Qualifizierter Rotlichtverstoß

Deutlich teurer wird es, wenn die Ampel bereits über eine Sekunde rot zeigte. Dann sind Sie mit 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot dran. Bei Gefährdung anderer drohen Ihnen 320 Euro, mit Sachbeschädigung 360 Euro, jeweils mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot.

Verstoß in der Probezeit

Führerscheinneulinge müssen zunächst eine Probezeit absolvieren. Während dieser Zeit gelten besonders strenge Vorschriften. Neben den Geldbußen und Punkten werden für Fahranfänger die Ordnungswidrigkeiten zusätzlich in A- und B-Verstöße unterteilt. Begehen Sie einen A-Verstoß, verlängert sich die Probezeit um zwei weitere Jahre. Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Ein B-Verstoß zeitigt zunächst keine Folgen. Kommt aber ein weiterer B-Verstoß dazu, verlängert sich ebenfalls die Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird zur Pflicht.

Erwischt ein Fahranfänger eine rote Ampel, muss er zusätzlich zu den Folgen wie Bußgeld, Punkten und gegebenenfalls einem Fahrverbot immer mit einer Probezeitverlängerung und einem Aufbauseminar rechnen. Denn bereits ein einfacher Rotlichtverstoß unter einer Sekunde gilt als A-Verstoß.

Stationäre Überwachung

Am häufigsten werden Rotlichtverstöße von stationären Überwachungsanlagen festgestellt. Ist Ihnen bei einer solchen Anlage aufgefallen, dass es immer zweimal blitzt? Das hat einen guten Grund. Die Anlage verfügt über zwei Induktionsschleifen. Die erste ist kurz hinter der Haltelinie in der Straße verbaut und löst beim Überfahren das erste Foto aus. Das zweite Kabel befindet sich in einem bestimmten Abstand hinter dem ersten Kabel. Überfahren Sie dieses, blitzt es zum zweiten Mal.

Anhand der festgehaltenen Daten kann genau ermittelt werden, wann Sie die Haltelinie überfahren haben und ob Sie in den Kreuzungsbereich eingefahren sind. Wichtig ist dies beispielsweise bei einem Rückstau in der Kreuzung. Vielleicht sind Sie noch bei grün in die Kreuzung eingefahren, mussten aber verkehrsbedingt vor dem zweiten Messkabel anhalten. Wurde zwischenzeitlich hinter Ihnen rot, löst das zweite Kabel ein Messfoto aus. Da der Messung dann aber nur ein Foto zugrunde liegt, kann diese nicht ausgewertet werden. Achtung! Viele moderne Überwachungsgeräte messen auch die gefahrene Geschwindigkeit. Geben Sie also vor der Ampel deutlich Gas, kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung zum Rotlichtverstoß dazu kommen.

Das Auge des Gesetzes

Gelegentlich werden auch Polizisten oder Mitarbeiter des Ordnungsamtes zur gezielten Überwachung von Ampeln eingesetzt. Dabei kommt es darauf an, dass ein Beamter exakt das Umspringen der Ampel beobachtet und wann ein Fahrzeug die Haltelinie passiert. Ein anderer muss dabei genau die Zeit nehmen. Solche Überwachungen führen zwar auch regelmäßig zu Bußgeldbescheiden. Gerade aber qualifizierte Verstöße werfen nicht zuletzt vor Gericht häufig viele Fragen auf.

Sonderfall Rettungswagen

Welcher Autofahrer kennt das nicht? Sie stehen vor einer roten Ampel und von hinten kündigt sich ein Rettungswagen mit Blaulicht an. Ihre einzige Möglichkeit zum Ausweichen ist die Flucht nach vorn. Begehen Sie einen Rotlichtverstoß, wenn Sie die Haltelinie trotz roter Ampel überfahren müssen?

Nähert sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, müssen Sie so schnell wie möglich Platz machen. Überfahren Sie dabei eine rote Ampel, werden diese Rotlichtverstöße in der Regel nicht geahndet. Ihr Vorteil: Auch das Einsatzfahrzeug wird häufig geblitzt. Erkennt die Behörde diese Situation, müssen Sie meist nicht mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Erhalten Sie dennoch einen Anhörungsbogen, sollten Sie die Einsatzfahrt nachweisen können. Versuchen Sie, sich das Kennzeichen des Rettungswagens zu merken und suchen Sie sich Zeugen.

Sonderfall grüner Pfeil

Finden Sie an einer Ampel ein Schild mit einem grünen Pfeil, dürften Sie dort auch bei rotem Lichtzeichen abbiegen. Allerdings müssen Sie wie bei einem Stoppschild vorher anhalten und sich über die Verkehrslage versichern. Verstoßen Sie gegen diese Regeln, begehen Sie allerdings keinen Rotlichtverstoß. Halten Sie vor dem Abbiegen nicht an, kostet Sie das ein Bußgeld von 70 bis 120 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Gelbe Ampel überfahren

Im Stadtverkehr müssen Sie besonders umsichtig fahren. Die Missachtung einer Ampel stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern kann auf viel befahrenen Straßen auch besonders gefährlich sein. Daher sollten Sie Ihre Geschwindigkeit so anpassen, dass Sie rechtzeitig vor einer umschaltenden Ampel anhalten können.

Übrigens: Bei gelb über eine Ampel zu fahren kostet auch ein Bußgeld. Mit 10 Euro ist dies aber deutlich milder als bei einem Rotlichtverstoß. Außerdem registrieren stationäre Blitzanlagen keine Gelblichtverstöße.

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