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Richtiges Verhalten im Stau

Rettungsgasse

Bei Staubildung müssen Sie auf Autobahnen und Straßen außerorts eine Rettungsgasse bilden. Hier einige Tipps.

Richtiges Verhalten im Stau

Rechtsfrage des Tages:

Dass Sie bei Stau eine Rettungsgasse bilden müssen, dürfte jedem Autofahrer bekannt sein. Unsicherheit herrscht aber oft bei der Umsetzung. Was müssen Sie beachten?

Antwort:

Werden bei einem Unfall Menschen verletzt, ist schnelle Hilfe gefragt. Daher ist die Rettungsgasse gerade auf Autobahnen von enormer Bedeutung. Kraftfahrer sind bei Stau verpflichtet, zwischen der linken und den übrigen Fahrspuren eine Gasse zu bilden. Fahrer auf dem linken Fahrstreifen müssen also möglichst weit nach links fahren, alle anderen so weit nach rechts wie möglich.

Aber Achtung! Der Standstreifen ist tabu und muss frei bleiben. Wichtig ist, dass diese Pflicht außerorts bereits dann gilt, wenn der Verkehr stockt. Bilden Sie immer dann die Rettungsgasse, wenn Sie nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren können. Steht der Verkehr erst mal, ist es häufig schon zu spät. Nach § 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Verkehrsteilnehmer die Rettungsgasse außerorts auf Straßen mit mindestens zwei Fahrspuren auch dann bei stockendem Verkehr bilden, wenn sich gar kein Einsatzfahrzeug nähert.

Bilden Sie keine vorschriftsmäßige Rettungsgasse, droht ein Bußgeld von 200 Euro. Behindern oder gefährden Sie Fahrzeuge oder kommt es gar zum Unfall, steigt das Bußgeld auf bis zu 320 Euro. Außerdem wird ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Innerorts müssen Sie übrigens nicht bei jeder Stauung eine Rettungsgasse schaffen. Nähert sich ein Einsatzfahrzeug, müssen Sie aber selbstverständlich Platz machen.

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