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Regeln rund ums Rückwärtsfahren

Wer haftet wofür?

Rückwärts ausparken auf dem Supermarkt-Parkplatz, da ist ein Unfall schnell passiert. Welche Haftungsregeln gelten beim Rückwärtsfahren?

Rechtsfrage des Tages:

Wer mit seinem Auto rückwärtsfahren will, muss besonders gut aufpassen. Kommt es zum Unfall, haftet meist der Zurücksetzende. Welche Regeln müssen Sie beachten?

Antwort:

Nehmen Sie am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug teil, haben Sie diverse Sorgfaltspflichten zu beachten. Viele konkrete Verhaltensregeln finden Sie in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Zum Thema Rückwärtsfahren enthält § 9 Absatz 5 StVO eine eigene Regelung. Fahren Sie rückwärts mit Ihrem Auto, haben Sie eine erhöhte Sorgfaltspflicht.

Gefährdung ausschließen

Beim Rückwärtsfahren müssen Sie ausschließen, dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Es handelt sich sozusagen um eine Königsdisziplin des Autofahrens. Die Bestimmung der StVO wurde durch eine Vielzahl von gerichtlichen Urteilen konkretisiert. So müssen Sie beim Zurücksetzen besonders vorsichtig und langsam fahren. Allein auf den Blick im Rückspiegel dürfen Sie sich nicht verlassen. Können Sie den Raum hinter Ihrem Fahrzeug nicht sicher überblicken, müssen Sie entweder selbst aussteigen und nach unbeweglichen Hindernissen schauen. Oder Sie müssen sich einweisen lassen. Tun Sie dies nicht, spricht im Falle eines Unfalls häufig der erste Anschein für Ihr Verschulden.

Risiko Grundstücksausfahrt

Besonders beim Verlassen eines Grundstücks müssen Sie extrem vorsichtig sein. Dies gilt übrigens selbst dann, wenn Sie vom Grundstück vorwärts ausfahren. Fahren Sie rückwärts von einem Grundstück auf die Straße, kommen Sie um die Haftung für einen Unfall kaum herum. Das gilt selbst dann, wenn Sie sich mit Schrittgeschwindigkeit heraustasten.

Wann der andere haftet

Allerdings gibt es auch einige spezielle Situationen, in denen Sie als Rückwärtsfahrer nicht immer die (volle) Schuld haben müssen. Beispielsweise hebt das Rückwärtsfahren keine bestehenden Vorfahrtsregeln auf. Kommen Sie aus einer bevorrechtigten Straße, müssen andere Teilnehmer Ihnen Vorfahrt gewähren. Und zwar auch dann, wenn Sie rückwärtsfahren. Entsprechend kann sich dann auch die Haftung für einen Verkehrsunfall verschieben. Eine gewisse Mitschuld werden Sie aber meistens trotzdem tragen.

Parkplatzunfälle

Ein anderer "Klassiker" sind Unfälle auf Parkplätzen. Setzen beide Autofahrer rückwärts aus einer Parktasche zurück, war der Fall bisher klar. Beide haften je zur Hälfte. In einem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) aber entschieden, dass die Haftung durchaus anders verteilt sein kann (BGH, Urteil vom 15.12.2016, Aktenzeichen: VI ZR 6/15). Stand ein Pkw nämlich bereits vor der Kollision, kann die Haftung überwiegend beim anderen Rückwärtsfahrer liegen. Allerdings herrscht auf einem Parkplatz vor allem das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Auch auf der Fahrspur müssen Sie damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer aus Parktaschen herausfahren. Daher müssen Sie Ihre Geschwindigkeit anpassen und besonders aufmerksam fahren.

Technik hilft, aber…

Wie Sie sehen, muss wie fast immer im Verkehrsrecht sehr genau hingeschaut werden. Bei einem Unfall kommt es für die Frage der Haftung auf die ganz konkrete Unfallsituation an. Und noch ein Tipp: Verlassen Sie sich nicht blind auf Ihren Parksensor. Nicht immer erfasst dieser alle Hindernisse sicher. Eigene Beobachtungen sind unerlässlich. So sehen das auch die Gerichte. Sie können sich also nicht darauf berufen, dass Ihr Rückfahrsensor Ihnen vor der Kollision kein Warnsignal gegeben hat.

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