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Neue Fahrschule

Alles auf Anfang?

Kommen Sie mit Ihrem Fahrlehrer nicht klar? Dann wechseln Sie doch die Fahrschule.

Ein Fahrprüfer bewertet eine junge Dame bei Ihrer Prüfung. Sie sitzen zusammen im Auto.

Rechtsfrage des Tages:

Um zum begehrten Führerschein zu kommen, müssen Fahrschüler einige Pflichtstunden absolvieren. Normalerweise kümmern sich Fahrschulen darum, Fahrneulinge fit zu machen. Was aber, wenn ein Fahrschüler die Fahrschule wechseln muss?

Antwort:

Viele junge Leute könnten es kaum abwarten, sich selbst hinter das Lenkrad eines Autos zu setzen. Doch vor die mobile Freiheit hat der Gesetzgeber einige Aufgaben gestellt: Sie müssen theoretische und praktische Fahrprüfungen absolvieren. Ihr Können müssen Fahrschüler dann in 2 Prüfungen unter Beweis stellen.

Im Idealfall können Fahrschüler alles bei einer Fahrschule erledigen. Aber das Leben kann auch anders spielen. Vielleicht kommen Sie mit Ihrem Fahrlehrer nicht klar. Oder Ihre Familie zieht um und Sie müssen sich nach einer neuen Fahrschule umsehen. Keine Angst, das ist alles halb so schlimm.

Fahrstunden erledigt

Die bereits erledigten Fahrstunden müssen Sie nämlich nicht noch einmal absolvieren: Ihre alte Fahrschule stellt Ihnen eine Bescheinigung über die bereits geleisteten Fahrstunden aus. Diese Bescheinigung enthält auch die Sonderfahrten wie Nacht- und Autobahnfahrten. Ihre neue Fahrschule muss diese Stunden anerkennen.

Sonderfahrten wiederholen

Nur in Ausnahmefällen kann Ihr neuer Fahrlehrer von Ihnen die eine oder andere Sonderfahrt erneut verlangen: Er darf nur die Fahrschüler zur Prüfung vorstellen, die er für geeignet für das Führen eines Fahrzeugs hält. Ist er noch nicht von Ihrer Sicherheit in speziellen Situationen überzeugt, kann er eine zusätzliche Sonderfahrt verlangen.

Theoretische Prüfung

Natürlich ist auch Ihre bestandene theoretische Prüfung nicht verloren. Denn die Prüfstelle hat mit Ihrer Anmeldung zum Führerschein eine Prüfakte angelegt. Darin ist z. B. Ihre bestandene Prüfung vermerkt. Sie müssen die Prüfstelle allerdings über Ihren Fahrschulwechsel informieren. Ist nach dem Umzug eine andere Prüfstelle zuständig, schickt die alte Ihre Akte dorthin.

Sicher bietet Ihnen Ihre neue Fahrschule auch an, sich für Sie um die Formalitäten zu kümmern. Aber Achtung: Für die Anzeige bei der Prüfstelle kann sie unter Umständen eine Gebühr verlangen.

Kündigung und Neuanmeldung

Sie haben sich zu einem Wechsel der Fahrschule entschlossen? Dann sehen Sie sich erst einmal nach einem neuen Anbieter um. Nicht, dass Ihre Wunschfahrschule zurzeit keine neuen Fahrschüler aufnimmt. Kündigen Sie Ihren bisherigen Ausbildungsvertrag erst, wenn Sie eine neue Fahrschule gefunden haben. Und schließen Sie erst nach der Kündigung einen Vertrag mit der neuen Fahrschule ab. Dann kann nichts mehr schiefgehen.

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